(Neue) Arbeitswelt

Anträge und Fristen in der Schwangerschaft

Elterngeld, Mutterschutz, Elternzeit, Kindergeld, Vaterschaft, Kindergartenplatz, Mutterschaftsgeld, Sorgerecht, Geburtsurkunde… Anträge über Anträge, die man stellen muss oder kann, und das auch noch bei den verschiedensten Ämtern zu den unterschiedlichsten Zeiten.

So eine Schwangerschaft ist ja eigentlich was Tolles, aber auch werdende Mütter und Väter sind vor der Bürokratiewalze nicht geschützt. Ganz im Gegenteil. Ich habe so langsam den Eindruck, dass man erstmal eine Art Amtsprüfung bestehen muss, um tatsächlich alle vom Staat zur Verfügung gestellten Sozialleistungen nutzen zu können. Eigentlich habe ich auch rechtzeitig angefangen zu recherchieren und doch muss ich sagen: „Durchblick sieht anders aus.“

Das fängt schon bei der Elternzeit und beim Mutterschutz an. Mutterschutz umfasst die Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In der Zeit hat man keine Lohneinbußen, denn man bekommt das durchschnittliche Nettogehalt aus den letzten drei Monaten, in denen man gearbeitet hat, ausgezahlt (= Mutterschaftsgeld). Danach gibt’s Elterngeld. Allerdings beginnt die Elternzeit schon mit der Geburt des Kindes. Als vorher Erwerbstätige ist man also direkt nach der Geburt sowohl in Elternzeit als auch im Mutterschutz und bekommt Mutterschaftsgeld – alles klar?

Noch viel bunter wird es, wenn man sich die Antragsfristen anschaut: Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit (also meistens auch sieben Wochen vor dem Geburtstermin) sollte man dem Arbeitgeber Bescheid geben, dass man für eine bestimmte Zeit in Elternzeit geht. Das Elterngeld kann man aber erst nach der Geburt beantragen und Mutterschaftsgeld frühestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin. Dass man die Anträge dann auch noch bei verschiedenen Ämtern (Krankenkasse, Sozialamt) einreichen muss, ist natürlich selbstverständlich. 😉

Ist man dann noch in der Situation, dass Vater und Mutter nicht verheiratet sind, hat man noch mal ein paar Ämtergänge mehr zu erledigen. Da heißt es erstmal Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen zu lassen, um auf dem Standesamt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen… oder war es doch anders?

Und ist das Kind erstmal auf der Welt, geht es weiter mit den Anträgen: Beantragung der Geburtsurkunde, des Kindergeldes, des Kitaplatzes, eventuell ein weiterer Elternzeitantrag, Anmeldung bei der Krankenkasse und beim Einwohnermeldeamt. Klingt nach Marathon – ist es auch! Ich bin ja dafür, dass mal jemand das alles systematisch aufschreibt und so eine Art To-Do-Liste entwirft, die dann jedes werdende Elternpaar abarbeiten kann. Zwar gibt es ein paar Übersichten hier und hier, aber vollständig sind die auch nicht.

Für alle, die sich wie ich dennoch durch den Antrags-Ämter-Dschungel schlagen wollen oder müssen, habe ich hier mal ein paar hoffentlich hilfreiche Links zusammengesucht:

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