Arbeitsrecht

Die Sache mit dem Arbeitszeugnis (Teil 3)

So, jetzt wird es aber Zeit, dass ich das Thema Arbeitszeugnis mal zu Ende bringe. Also könnt Ihr heute Teil 3 lesen und ich bin gespannt auf Euren Input.

 

Sehr gut = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

Gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit oder zu unserer vollsten Zufriedenheit (ohne stets)

Befriedigend = zu unserer vollen Zufriedenheit

Ausreichend = zu unserer Zufriedenheit

Mangelhaft = hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden

So sehen die Standardfloskeln in Arbeitszeugnissen oft aus, doch was sagt das eigentlich aus? Dass es immer darauf ankommt, wer das Zeugnis geschrieben hat, habe ich ja schon erzählt. Einige Personalchefs verwenden absichtlich Formulierungen wie „vollste“ nicht, da sie sowohl inhaltlich als auch grammatikalisch falsch sind. Hier besteht dann die Möglichkeit vereinfachte Ausdrücke à la

sehr gut = hat den Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen,

gut = mit den Ergebnissen waren wir stets zufrieden,

befriedigend = hat unseren Erwartungen voll entsprochen,

ausreichend = hat unseren Erwartungen entsprochen,

mangelhaft = hat im großen und ganzen unsere Erwartungen erfüllt, etc. zu verwenden.

 

In Arbeitszeugnissen kommt es zudem sehr auf den Grundtenor an. Manchmal liest man ein Zeugnis, welches zumindest den Floskeln nach zu urteilen als gut bis sehr gut eingestuft werden kann, dem aber ein Tonfall zu grunde liegt, der ein komisches Gefühl hervorruft. Auch gibt es genau das Gegenteil. Das Schreiben ist besonders freundlich, man merkt beim Lesen, dass es eine gute Zusammenarbeit war, aber die Floskeln passen so gar nicht dazu, sind unglücklich formuliert oder einfach falsch geschrieben. Da heißt es beim Personaler dann: Achtung und nachschauen, wer das Zeugnis verfasst hat. Wo es dann aber auch beim Personaler aufhört, ist, wenn ein Referenzschreiben derart dezidiert geschrieben ist, dass man in jedem Satz auf minimalste Unterscheidungen achten muss. Da macht das Lesen keinen Spaß und man fragt sich schnell: wozu das Ganze. Ich habe da eine Auflistung gefunden, die sowohl hilfreich für das Lesen und natürlich Verfassen von Arbeitszeugnissen ist, die auf der anderen Seite aber auch ganz schön drastische Unterscheidungen in der Interpretation einzelner Satzteile macht, dass man schnell den Überblick verliert. Beispiele sind hier:

  • stets zur vollsten Zufriedenheit wird hier mit sehr gut übersetzt
  • aber ein Satz mit immer sehr zufrieden nur mit gut
  • währenddessen vollste Zufriedenheit mit sehr gut minus deklariert wird.

Das ist nach meinem Geschmack doch etwas zu viel Unterscheidung. Arbeitszeugnisse sind wichtig, sollen und dürfen nicht doppeldeutig sein, dem Kandidaten nicht schaden und müssen wohlwollend verfasst werden. Es gibt ohnehin schon eine Menge Dinge, die beim Verfassen und beim Lesen beachtet werden müssen. Da sollte man sich nicht noch mit winzigen Sprach- und Ausdrucksnuancen rumschlagen müssen.

Das beste Zeugnis, was ich bisher gelesen habe, hatte übrigens folgenden Schlusssatz: Dieses Zeugnis verzichtet auf umständliche und missverständliche Floskeln. Alle Angaben und Ausdrücke zu Arbeitsleistung und Beurteilung sind so gemeint, wie sie geschrieben stehen und bedürfen keinerlei Interpretation seitens des Lesers.

 

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