Bewerbung & Interview

Gehaltsangabe in der Stellenanzeige

Ab März 2012 ist es in Österreich Pflicht, in der Stellenanzeige Angaben zum Gehalt zu machen (Danke für den Hinweis, Eva). Dabei geht es darum, ein Mindestentgeld anzugeben, also zum Beispiel den Hinweis „Brutto-Monatslohn ab 1500€“. Klingt irgendwie heikel, oder? Andererweits haben wir in unserer Umfrage herausgefunden, dass sich viele Bewerber solche Gehaltsangaben in der Stellenanzeige wünschen würden. Ist es nun also ein Fortschritt, wenn man den Mindestlohn schon vor der Bewerbung kennt? Vermutlich schon, vor allem in Berufen, die chronisch unterbezahlt werden und wo sich der Bewerber nicht sicher sein kann, dass er von dem Gehalt auch leben kann. Solchen Unternehmen würde es dann sicher deutlich schwerer fallen, an Mitarbeiter zu kommen. Zu recht.

In Branchen aber, wo die Gehälter je nach Region, Ausbildung und Erfahrung so stark schwanken wie in der IT, könnte eine solche Regelung eher Schwierigkeiten bringen. Denn: Das angegebene Mindestgehalt könnte des SAP-Spezi davon abhalten, sich zu bewerben, obwohl das tatsächliche Budget des Arbeitgebers noch deutlich mehr Verhandlungsspielraum zulässt. Ich glaube deshalb nicht, dass so eine Angabe flächendeckend auch in Deutschland Pflicht werden wird.

Eine Einschränkung des Gesetzes in Österreich (hier die Vorschriften der Wirtschaftskammer Österreich) zeigt dann auch, die tatsächliche Absicht: Lohnangaben müssen nur diejenigen Unternehmen machen, die eine „lohngestaltende Vorschrift“, also einen Tarifvertrag oder ähnliches haben.

Was haltet ihr von Gehaltsangaben in der Stellenanzeige?

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