(Neue) Arbeitswelt

Zeitarbeit als Einstieg

Zeitarbeit, Quelle: Guedo/pixelio.de
Geschrieben von Gastautor

Nicht selten wird Zeitarbeit mit negativen Assoziationen verbunden. Dies hindert daran, Zeitarbeit auch als Chance zu sehen – beispielsweise für den Einstieg in die Arbeitswelt oder die berufliche Neuorientierung. Wir haben unsere Kollegen von der 7(S)-Gruppe  mal gebeten, uns einen tieferen Einblick in dieses kontroverse Thema zu geben.

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit – oftmals auch als Arbeitnehmerüberlassung oder „Leiharbeit“ bezeichnet – ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, das unter strenger Aufsicht der Bundesagentur für Arbeit steht. Das Zeitarbeitsverhältnis selbst ist eine Dreiecksbeziehung zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen.

Dem Kundenunternehmen wird auf vertraglicher Grundlage vom Zeitarbeitsunternehmen gegen Entgelt der Zeitarbeitnehmer „überlassen“. Obwohl der Zeitarbeitnehmer beim Kundenunternehmen arbeitet, ist er beim Zeitarbeitsunternehmen mittels Arbeitsvertrag sozialversicherungspflichtig und zumeist unbefristet angestellt. Den Arbeitsverträgen liegen Tarifverträge zugrunde, die klare Bestimmung hinsichtlich der Arbeitszeit, des Kündigungsschutzes, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und des Urlaubsanspruchs enthalten. Dem Zeitarbeitsunternehmen obliegen gegenüber dem Zeitarbeitnehmer dabei alle Haupt- und Nebenpflichten, wie sie auch für Arbeitgeber aller anderen Branchen gelten.

Wie funktioniert Zeitarbeit?

Der Begriff „Zeitarbeit“ wird häufig falsch interpretiert. Es handelt sich in der Regel nicht um eine Beschäftigung auf Zeit, sondern um eine regelrechte Anstellung, die unbefristet oder auch (entsprechend Tarifvertrag) befristet sein kann. Im Rahmen eines solchen Arbeitsverhältnisses ist man bei dem Zeitarbeitsunternehmen angestellt, wie bei anderen Betrieben auch. Eine Beschäftigung als freier Mitarbeiter ist nicht möglich, wenn man an die Kunden des Zeitarbeitsunternehmens ausgeliehen wird.

Die Dienstleistung des Zeitarbeitsunternehmens besteht darin, den Kunden das Zeitarbeitspersonal in bestimmten Fällen zu überlassen, so zum Beispiel:

  • Als Vertretung im Krankheitsfall
  • Als Vertretung im Urlaub
  • Als Verstärkung bei besonderen Arbeitsspitzen

und immer häufiger auch dann…

  • wenn ein Betrieb eigenes Personal fest einstellen möchte, sich die Personalsuche jedoch dadurch erleichtern möchte, zunächst einen Zeitarbeitnehmer für eine längere Zeit zu entleihen, den betreffenden Mitarbeiter zu testen und ihn dann zu übernehmen.

Man spricht von überbetrieblichen Arbeitsplätzen der Zeitarbeitnehmer, da sie nicht im Stammbetrieb des Verleihers tätig werden, sondern bei wechselnden Kunden des Verleihers.

Die Entleiher haben jeweils einen mehr oder weniger kurzfristigen Personalbedarf für Personalengpässe. Eine vorübergehende Einstellung eigenen Personals kommt aus verschiedenen Gründen häufig nicht in Betracht. Insoweit kann man feststellen, dass über die Verleiher eine große Zahl von kurzen Beschäftigungsverhältnissen, die bei den Entleihern erst gar nicht entstehen, erst beim Zeitarbeitsunternehmen durch die Häufung dieser zahlreichen Einzelfälle zu echten Arbeitsverhältnissen zusammengefasst werden

Für wen ist Zeitarbeit interessant?

Aus den statistischen Meldungen, die alle Zeitarbeitsunternehmen an die Bundesanstalt für Arbeit zweimal im Jahr abgeben müssen, lässt sich folgendes Entnehmen:

Zeitarbeit ist für Arbeitnehmer/Innen interessant, die sich noch oder wieder in einer Phase der Orientierung in ihrem Beruf, bzw. im Anschluss an eine Qualifizierung oder eines Studiums befinden. Häufig wird von diesen Arbeitnehmern die Auffassung vertreten, dass sie sich (jetzt) noch nicht für eine auf lange Sicht gegründete Anstellung bei einem Unternehmen binden möchten. Vielmehr nutzen sie über die Zeitarbeit die Möglichkeiten:

  • berufliche Kenntnisse und Erfahrungen in mehreren Firmen zu erweitern
  • verschiedene Arbeitsweisen kennenzulernen
  • neue Kontakte zu finden
  • abwechslungsreiche Tätigkeiten auszuüben
  • eventuell über diese Tätigkeit Betriebe kennen zu lernen, um sich dort für eine Anstellung zu bewerben.

Zeitarbeit kann für viele Arbeitssuchende relativ schnell zu einer Anstellung führen, da die Zeitarbeitsunternehmen ihre Aufträge meist sehr kurzfristig erfüllen müssen.

Häufig sieht man erstaunte Gesichter, wenn zwischen Einstellungsgespräch und Vertragsunterzeichnung nur wenige Stunden vergehen. Das Zeitarbeitsunternehmen muss nicht so hohen Wert darauf legen, ob ein Mitarbeiter neben seiner fachlichen Eignung auch noch in seiner persönlichen Eignung in eine bestimmte „Abteilung“ passt. Kriterien wie Charaktereigenschaften oder Lebensalter spielen eine eher untergeordnete Rolle. Wichtig ist hingegen, dass das Zeitarbeitsunternehmen Mitarbeiter/Innen findet, die möglichst genau die Qualifikationen besitzen, die bei den Kunden verlangt werden und flexibel einsetzbar sind.

Tipps für die Unternehmenssuche – Qualitätskriterien von Zeitarbeitsunternehmen

Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Jedes Mitglied im BAP oder IGZ hat beispielsweise eine solche Erlaubnis.

Ordentliche Geschäftsräume und angemessene Umgangsformen sind selbstverständliche Visitenkarten auch bei Zeitarbeitsunternehmen.

Zeitarbeitsunternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auszuhändigen, bei Ausländern auf Verlangen in deren Muttersprache.

Zeitarbeitsunternehmen sind gemäß § 11 Abs. 1 AÜG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses in eine von ihnen zu unterzeichnende Urkunde aufzunehmen. Bei Ausländern erfolgt die Abfassung der Urkunde in deren Muttersprache. Die Angaben in der Urkunde sollten möglichst genau sein, damit Unstimmigkeiten von vorn herein vermieden werden. Insbesondere sind aufzunehmen:

  • der jeweilige Tarifvertrag, der zur Geltung kommt
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • die maßgeblichen Kündigungsfristen
  • die Höhe der Vergütung, etwaige Zuschläge (einschließlich Branchenzuschläge), freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers
  • Leistungen bei Krankheit, Urlaub
  • die Arbeitszeit (gibt es bestimmte Ausschlusszeiten etwa Kindergarten?)
  • das Einsatzgebiet (sind entfernungsmäßige/örtliche Beschränkungen gewünscht?)
  • die Zahl der Urlaubstage

Ergänzend gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des gesamten Arbeitsschutzrechtes (z.B. Kündigungsschutz-, Mutterschutz-, Erziehungsgeldgesetz).

In der Regel werden unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnisse vereinbart, aber auch befristete Verträge sind möglich.

Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt alle üblichen Arbeitgeberpflichten (Lohnzahlung, Abführung von Steuern und Sozialabgaben, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub usw.).

Falls das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für seine Mitarbeiter bei einem Kundenunternehmen hat, bleibt der Anspruch auf sein vertraglich vereinbartes Entgelt bestehen.

Auch das Thema Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit wird bei Zeitarbeitsunternehmen groß geschrieben. Vor ihrem Einsatz erhalten die Mitarbeiter eine genaue Einweisung über die geltenden Unfallverhütungsbestimmungen. Vorab ermittelt das Zeitarbeitsunternehmen zudem das Gefährdungspotenzial des jeweiligen Arbeitsplatzes. Und selbstverständlich erhalten seine Mitarbeiter etwaig erforderliche Arbeitskleidung und Schutzausrüstung.

Vorteile für Zeitarbeitnehmer/innen

  1. Zeitarbeit verschafft Berufsanfängern, auch Hochschulabsolventen, beste Chancen für den Eintritt in die Arbeitswelt
  2. Wer sich beruflich umorientieren möchte, kann als Zeitarbeitnehmer verschiedene Unternehmen kennenlernen
  3. Nach längerer Berufspause können Frauen und Männer durch Zeitarbeit den Wiedereinstieg ins Berufsleben schaffen
  4. Zeitarbeitsunternehmen bieten Chancen zur weiteren beruflichen Qualifikation unter den realen Bedingungen des Arbeitslebens.
  5. Älteren arbeitssuchenden Arbeitnehmern oder anderen am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen kann Zeitarbeit neue, unerwartete Perspektiven verschaffen
  6. Hinter Zeitarbeit stehen fast ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
  7. Zeitarbeit unterliegt vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. So gibt es etwa kein spezielles Kündigungsrecht nur für die Zeitarbeitsbranche
  8. Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern basiert zu fast 100 Prozent auf eigenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche. Für rund drei Viertel aller Zeitarbeitnehmer gelten DGB-Tarifverträge. Seit dem 1. November 2012 sind außerdem zahlreiche Branchenzuschläge, z.B. für die Bereiche Metall- und Elektroindustrie und Chemische Industrie in Kraft getreten – weitere Wirtschaftsbereiche folgen.

Wie findet man ein zuverlässiges Zeitarbeitsunternehmen?

Ansprechpartner sind nachfolgende Arbeitgeberverbände für die Zeitarbeit

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 60 98 – 0
Fax: 030 / 20 60 98 – 70
E-Mail: info@personaldienstleister.de

iGZ-Bundesgeschäftsstelle
PortAL 10 | Albersloher Weg 10
48155 Münster
Tel. (02 51) 32 26 2-0
Fax (02 51) 32 26 2-100
E-Mail: info@ig-zeitarbeit.de

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