Bewerbung & Interview

Bewerbung – aktuellen Arbeitgeber nennen oder besser nicht?

guter Lebenslauf, Quelle: I-vista/pixelio.de
Geschrieben von Angelika

Viele Arbeitnehmer kennen das. Man ist unglücklich mit seinem Job, sei es wegen der Entfernung, den Rahmenbedingungen, der Bezahlung oder dem Chef bzw. Kollegen.
Das heißt, man bewirbt sich woanders. Nun besteht die Frage: sollte der gegenwärtige Arbeitgeber im Jobangebot genannt werden oder lieber nicht? Welche Vor- bzw. Nachteile bringt das?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die neue Firma meinen Arbeitgeber anruft?

Generell ist diese nicht sehr hoch. Meist wissen es neue Chefs oder Personaler auch, dass man den Bewerber in eine überaus komplizierte Lage bringt, besonders bei Intiviativbewerbungen, die erfolgreich sein wollen. Daher vertrauen diese meist dem Bewerber und sind froh über dessen Ehrlichkeit, insbesondere wenn ein Lebenslauf erfolgreich und vollständig aussieht.

Aber: ein Restrisiko besteht natürlich. Dies kann der Fall sein, wenn die Gründe für den geplanten Jobwechsel nicht offen angegeben werden oder der Personaler den Eindruck hat, der Bewerber lügt oder hat etwas zu verschweigen, z.B. wenn etwa gar keine Arbeitszeugnisse in der Bewerbung eingereicht und auch angeforderte Unterlagen nicht nachgereicht werden, keine Tätigkeitsbeschreibung vorliegt und dafür der Lebenslauf überwiegend mit Angaben zu Hobbys o.ä. angereichert ist. Auch wenn es keine Pflicht ist, das Fehlen eines Bewerbungsfotos oder Unterschriften in den Bewerbungsunterlagen kann Misstrauen bei einigen Personalern zusätzlich verschärfen.

Soll ich in meiner Bewerbung eine Anmerkung zu meinem aktuellen Arbeitgeber machen oder lass ich es lieber?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, denn diese Entscheidung hängt von verschiedenen Abwägungen ab.
Es sei gesagt, dass man natürlich nicht verpflichtet ist, den aktuellen Arbeitgeber zu nennen. Doch Fakt ist, dass zusammen mit einem erfolgreichen Lebenslauf 80 bis 90% aller Bewerber den alten Arbeitgeber tatsächlich angeben, meist mit neutralen oder positiven Ergebnissen.

Aktuellen Arbeitgeber bei der Bewerbung nennen – die Contra-Argumente.

Einige Bewerbungscoaches raten, auf keinen Fall den aktuellen Arbeitgeber in der Bewerbung zu nennen, da die Gefahr durchaus besteht, dass die neue Firma sich bei der alten erkundigt. Der alte Arbeitgeber soll erst beim expliziten Nachfragen im Rahmen des Vorstellungsgesprächs genannt werden. Diskretion sei in diesem Fall angebracht.

Aktuellen Arbeitgeber bei der Bewerbung nennen – die Pro-Argumente

Aber, das ist ein wichtiger Punkt: dem neuen Arbeitgeber kann ein Verschweigen durchaus von vornherein negativ ausgelegt werden. Andere Berater empfehlen, von vornherein reinen Wein einzuschenken.

  • Erstens ist ein Auslassen des aktuellen Arbeitgebers eine Lücke im Lebenslauf.
  • Zweitens werden Personaler bei der Nichtangabe misstrauisch, da der Eindruck entsteht, dass etwas verschwiegen wird und man dem neuen Arbeitgeber nicht traut.

Arbeitgeber nennen oder nicht – wie ist es nun richtig?

Als Faustregel kann gelten: wenn man nichts zu verbergen hat, sprich sich aufgrund einer Unzufriedenheit „woanders umschaut“, kann man den derzeitigen Arbeitgeber ruhig angeben. Selbst wenn die neue Bewerbung in die Hose geht, kann immer noch mit dem alten Arbeitgeber diskutiert werden. Man kann sagen, dass man mit offenen Karten gespielt hat und ggf. bessere Konditionen bei der alten Stelle aushandeln.

Wenn es aber bspw. Rechtsstreitigkeiten oder sehr gravierende Gründe gibt, sich neu bewerben zu wollen, kann man dies im Bewerbungsgespräch nennen und muss das nicht unbedingt in der Bewerbung angeben. Denn wenn doch in der alten Firma nachgefragt wird, wirft die zu erwartende Antwort ein schlechtes Licht auf den Bewerber.

Wenn man allerdings bei einer bekannten Firma oder einem bekannten Unternehmen gearbeitet hat, welches in der Branche einen guten Ruf genießt, macht man unter keinen Umständen etwas verkehrt, diesen in der Bewerbung zu nennen.

 

Weitere Informationen zu Bewerbungen

Zusätzlich dazu veranstalten regelmäßig die vdi nachrichten eine Telefonaktion, wo man als Bewerber oder Angestellter seine Fragen zum Thema Karriereplanung stellen kann. Von einer Aktion Anfang Mai waren in der letzten Papier-Ausgabe der VDI nachrichten unter anderem folgende vier Fragen und Antworten zu lesen. Die Antworten möchte ich nochmals kommentieren. Vielleicht habt auch ihr dann einen Kommentar für uns?

1.)    Ein Student fragte an, ob er das Praktikum und seine Bachelorarbeit im selben Unternehmen machen soll.

Die Antwort der Karriere-Fachleute:

Es kommt auf die kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzung an. Beides im gleichen Unternehmen zu machen, bedeutet natürlich weniger Aufwand und das Gewinnen eines tieferen Einblicks ins Unternehmen. Eventuell kann das Eine auch auf das Andere aufbauen. Andererseits sollte man andererseits die Chance nutzen, unterschiedliche Unternehmenskulturen, Branchen und Firmengrößen kennenzulernen um sich so ein besseres Bild für den eigenen beruflichen Weg zu verschaffen. Aus Unternehmenssicht sieht es folgendermaßen aus: es gibt Firmen, die sich freuen, einen Studierenden über beide Zeiträume zu betreuen; anderen Unternehmen ist der damit verbundene Aufwand zu hoch.

Mein Kommentar:

Dem ist nichts hinzuzufügen.

2.)    Mehrere Anrufer hatten arbeitsrechtliche Fragen etwa zu den Themen Kündigung oder Arbeitszeugnis. Was sollte man generell dabei beachten?

Die Antwort der Karriere-Fachleute:

Empfehlenswert sei eine Rechtsschutzversicherung. Die meisten Versicherungen bieten heute eine telefonische, kostenfreie Erstberatung an. Sie erbringt in vielen Fällen die benötigte Auskunft. Ohne eine Rechtsschutzversicherung wird es für Arbeitnehmer schnell kritisch und/oder teuer.

Mein Kommentar:

Auch wir gehen mit der generellen Antwort – nämlich, dass jeder eine Vertragsrechtsschutz-Versicherung haben sollte, mit. Weiterhin veröffentlichen wir auf unserem Blog 14-tägig etwas zum Thema Arbeitsrecht – bisher sind es ganze 26 Artikel!

3.)    Ein Arbeitnehmer in verantwortungsvoller Position wechselt nach mehreren Jahren in ein inhabergeführtes Unternehmen. Hier wird ihm mit Ablauf der Probezeit eine Führungsposition in Aussicht gestellt. Nach der Probezeit jedoch endet das Arbeitsverhältnis, weil es die avisierte Position nun doch nicht geben wird. Wie soll sich der Betroffene bei der Suche nach einer neuen Position verhalten? Ist er gut beraten, die Kündigung und ihre Gründe zu verschweigen?

Die Antwort der Karriere-Fachleute:

Die Gründe sollten nicht verschwiegen werden. Schon im Anschreiben sollte man mit offenen Karten spielen, in etwa mit der folgenden Formulierung: „Entgegen der Zusicherung bei Eintritt, wird im inhabergeführten Unternehmen die neue Managementfunktion nicht eingerichtet, das Arbeitsverhältnis vielmehr mit Ablauf der Probezeit beendet.“

Mein Kommentar:

Das sehe ich genauso. Auch andere Situationen (jedoch nicht das eigene Verschulden!), die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben, sollten gleich in der Bewerbung klar ersichtlich sein. Beispielsweise eine Insolvenz des Unternehmens / betriebsbedingte Kündigung könnte man in den tabellarischen Lebenslauf an geeigneter Stelle einfügen.

4.)    Ein Vertriebsmanager möchte aus einer festen Position heraus aus privaten Gründen in eine andere Region Deutschlands umziehen und somit den Arbeitgeber wechseln. Wie soll er die Sache angehen?

Die Antwort der Karriere-Fachleute:

Sobald die möglichen Standorte und die Branche feststehen, sollte er Kontakt zu Headhuntern aus der Branche Kontakt aufnehmen, sein Profil in die bekannten Stellenbörsen einstellen, auf der Website interessanter Unternehmen nach möglichen Stellenausschreibungen suchen und am besten gleich dort anrufen.

Wichtig sei es, bei Bewerbungen aus einem festen Arbeitsverhältnis heraus grundsätzlich niemals den aktuellen Arbeitgeber zu nennen, sondern lediglich allgemein Position und Branche aufzuführen ohne Standortangabe.

Mein Kommentar:

Gute Antwort! Über die Anonymisierung des Arbeitgebers habe selbst ich – nach 14 Jahren Berufserfahrung in der Personalberatungsbranche – noch nie nachgedacht! Hier wäre abzuwägen, ob es immer sinnvoll ist, so vorzugehen. Evtl. zieht der Name des bisherigen Unternehmens derart, dass es den Kandidaten für den potentiellen Arbeitgeber noch interessanter macht, wenn er tatsächlich genannt wird. Immer jedoch sollte man im Anschreiben um Vertraulichkeit bitten, damit unerfahrene Personaler nicht den Fauxpas begehen und mal eben eine Referenz einholen… .

 

 

Über den Autor

Angelika

Angelika kümmerte sich von 2010 bis 2017 um die Vermittlung von Freiberuflern. Sie hat Betriebswirtschaft studiert und ist zudem ausgebildete Heilpraktikern. Im Büro sorgte sie für unser medizinisches Wohl und außerdem, dank ihres wunderbaren Humors, oft für gute Laune.