Arbeitsrecht

Arbeitsrecht (31): Zwischenprüfung – 12 Fragen zum Thema

Quelle: Rainer Sturm/pixelio.de
Geschrieben von Dana Lipka

Nach mittlerweile 30 Artikeln zum Thema Arbeitsrecht in den letzten eineinhalb Jahren wird es Zeit für eine kleine Zwischenprüfung. Heute haben wir für euch ein Quiz vorbereitet –  zwölf Fragen mit jeweils 3 Lösungsmöglichkeiten.

Die Buchstaben vor den richtigen Lösungen ergeben das Lösungswort. Um das Ganze noch etwas schwieriger zu gestalten, müssen die richtigen Lösungsbuchstaben noch in die richtige Reihenfolge gebracht werden.

Wer uns das richtige Lösungswort bis zum 03.September 24:00 Uhr an bewerbaer@bewerberblog.de  sendet, kommt in den Los-Topf für ein kleines Bewerbär-Fanpaket.

Kleiner Tipp:

Mit dem Arbeitsrecht-Ratgeber von AfA-Anwalt und ein bisschen „Hirnschmalz“ kommt ihr natürlich auch auf das Lösungswort, wenn ihr unseren tollen Blog nicht regelmäßig studiert habt.

Auf geht´s!

Frage 1:  Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
B:ja, auf jeden Fall
R:Er kann auch mündlich abgeschlossen werden oder durch tatsächliches Handeln der Parteien. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die wichtigsten Vertragsbedingungen innerhalb von einem Monat  nach Beginn des Arbeitsverhältnisses  schriftlich zu protokollieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Z:Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages gibt es formell nichts zu beachten.
Frage 2:  Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub, der jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht?
I:24 Werktage
K:20 Werktage
M:25 Werktage
Frage 3: Können Urlaubstage verfallen?
L:Ja, sie verfallen am Ende eines Kalenderjahres, wenn sie nicht bis zum 31.12. genommen werden.
M:Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer seinen Urlaub in dem Jahr nehmen, in dem dieser entstanden ist. Eine Übertragung auf das Folgejahr ist jedoch möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Der Urlaub muss dann in den ersten drei Monaten des neuen Kalenderjahres genommen werden.
O:Ein einmal entstandener Urlaubsanspruch kann nicht verfallen.
Frage 4: Kann man sich nicht genommenen Urlaub auszahlen lassen?
E:Nein, das ist nicht möglich.
G:Klar, das freut den Chef und den eigenen Geldbeutel.
H:Erholungsurlaub kann grundsätzlich nicht mit Geld ausgeglichen werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
Frage 5: Wie lange darf eine Probezeit vereinbart werden?
E: Maximal 6 Monate
K:Bis zu einem Jahr
G:Auch im Arbeitsrecht herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Probezeit kann zwischen beiden Parteien frei vereinbart werden. Nur ein eventuell geltender Tarifvertrag kann Obergrenzen festlegen.
Frage 6: Im Arbeitsvertrag steht, dass es dem Arbeitnehmer verboten ist, in seiner Freizeit gefährliche Sportarten, wie Bungeejumping und Apnoetauchen ausführen. Ist das Rechtens?
G:Ja, der Arbeitgeber muss sich gegen ein längeres Ausfallen seiner Arbeitnehmer schützen können.
V:Nein, Job ist Job und Freizeit ist Freizeit. Der Arbeitgeber darf sich nicht in die Freizeitaktivitäten seiner Mitarbeiter einmischen. Außerdem gilt das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Ein Arbeitgeber muss dieses Risiko tragen.
B:Eine Einschränkung der Freizeitgestaltung durch den Arbeitgeber durch arbeitsvertragliche Regelung verstößt gegen das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit und wäre unwirksam. Der Arbeitnehmer verliert jedoch seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Ausübung einer gefährlichen Sportart selbst verschuldet hat.
Frage 7: Darf der Arbeitgeber die Knöllchen seiner Angestellten bezahlen?
A:Nein, die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln ist eine private Pflicht. Strafen für Verstöße dagegen müssen auch privat bezahlt werden.
E:Ja, aber die Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
I:Ja, wenn es sich um dienstlich bedingte Fahrten handelt, kann der Arbeitgeber die Bußgelder übernehmen.
Frage 8: Wann muss eine Krankmeldung des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber vorliegen?
A:Bei Dienstbeginn, also spätestens wenn der Arbeitnehmer regulär seinen Arbeitstag beginnen würde.
E:Spätestens drei Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
U:Nach dem Arztbesuch, wenn der Arbeitnehmer weiß, wie lange er voraussichtlich arbeitsunfähig ist.
Frage 9: Wobei handelt es sich um ein im Mutterschutzgesetz geregeltes Beschäftigungsverbot?
K:Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
N:Sonntagsarbeit und Nachtarbeit nach 20:00 Uhr.
O:Arbeit in Callcentern oder anderen Berufen, wo viel telefoniert werden muss.
Frage 10: Wie hoch ist die regelmäßige Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen nach dem Arbeitszeitgesetz, welche von Arbeitnehmern eingehalten werden muss?
P:8 Stunden
S:10 Stunden
T: 11 Stunden
Frage 11: Sind Drogen-  und Alkoholtests bei einer Einstellungsuntersuchung rechtmäßig?
E:Sie sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn auch die Frage im Vorstellungsgespräch nach Drogen- und Alkoholkonsum zulässig wäre. Also nur dann wenn die vom Bewerber anstrebte Tätigkeit zwingend voraussetzt, das dieser nicht drogen- oder alkoholabhängig ist.
O:Nein, solche Test sind grundsätzlich unzulässig.
T:Ja, wenn der Verdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum besteht, sind derartige Tests bei Einstellungsuntersuchungen erlaubt.
Frage 12: Hat ein Bewerber einen Anspruch auf Ersatz der Vorstellungskosten gegen den potentiellen Arbeitgeber?
P:ja, in jedem Fall kann er die Kosten erstattet bekommen.
S:Nein, es ist Sache des Bewerbers, wie er zum Vorstellunggespräch kommt. Einen Arbeitgeber kann nicht zugemutet werden die Kosten aller Bewerber zu erstatten.
R:Ja hat er, wenn er sie von sich aus geltend macht. Der Arbeitgeber kann der Ersatz jedoch vorher ausschließen, indem er in der Einladung zum Vorstellungsgespräch ausdrücklich darauf hinweist, dass Fahrtkosten von ihm nicht übernommen werden.

 

Die Lösungen und die Bekanntgabe des Gewinners gibt es dann in zwei Wochen.

Viel Glück!!!

Über den Autor

Dana Lipka

Dana zählt zum Urgestein unseres Unternehmens und ist seit 2005 zuständig für alles rund um das Thema Recht bei uns. Als Wirtschaftsjuristin informiert sie auf dem Blog in der Kategorie Arbeitsrecht regelmäßig über Gesetzesgrundlagen, kuriose Rechtsfälle und wissenswerte Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihre Fähigkeiten als Blogautorin stellt Dana auch auf ihrem privaten (Koch)Blog immer wieder gern unter Beweis.