Arbeitsrecht

Jobben neben dem Studium

Arbeitsvertrag, Quelle: edar/pixabay.com
Geschrieben von Viktoria

Arbeitsvertrag für Studenten

Neben dem Studium zu arbeiten ist für viele Studenten nicht ungewöhnlich. Ob nun in der Gastronomie, als Aushilfe in einem Betrieb oder als Werksstudent in einer dem Studium verwandten Branche. Gründe einen Nebenjob anzutreten gibt es viele. Eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie der Univativ/Commerzbank zeigt: mehr als 55% der befragten Studenten wollen durch den Nebenjob vor allem finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern erlangen oder sich einfach etwas zum Studiengeld dazu verdienen. Problem dabei ist nur: wenn ihr als Student neben dem Studium arbeitet und zusätzlich BAföG und Kindergeld bezieht, solltet ihr einige wichtige Punkte im Arbeitsvertrag beachten. Der Lohn und das Einkommen können Einfluss auf das BAföG, die Steuerpflicht oder die Versicherungen haben. Wer das vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nicht weiß, ist schnell unwissentlich im Nachteil.

Was muss im Arbeitsvertrag geregelt werden?

Der Arbeitsvertrag für eine neben dem Studium ausgeübte Tätigkeit (ob nun Minijob, Aushilfstätigkeit, Werksstudent oder auch Praktikum) unterscheidet sich in Form und Inhalt zunächst nicht von einem Standartarbeitsvertrag wie ihn auch Vollzeitbeschäftigte oder nicht studentische Minijobber besitzen. Einige wichtige Punkte, wie zum Beispiel das Gehalt, die wöchentliche Arbeitszeit oder auch die Dauer der Beschäftigung, müssen sich jedoch an bestimmte Kriterien halten, beziehungsweise sollten dies tun, da für euch als Arbeitnehmer sonst einige Nachteile entstehen können.
Wenn Ihr als Student mehr als 400 € Lohn im Monat bezieht, musst Ihr Kürzungen im BaföGg in Kauf nehmen. Bei mehr als 450 € kommt hinzu, dass ihr euch selbst versichern müsst und bei mehr als 706 € monatlichem Einkommen seid ihr steuerpflichtig. Passt deshalb auf, welchen Lohn ihr im Arbeitsvertrag festlegt. Als Einkommen zählen übrigens nur alle steuerpflichtigen Bruttoeinkünfte. BaföG, Kindergeld oder Geld, das ihr von euren Eltern bekommt, gehören deshalb nicht dazu. Da ihr als Studenten unter der Woche hauptsächlich eurem Studium nachgehen sollt (oder solltet ;)), solltet ihr außerdem nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Was ist bei Versicherungen zu beachten?

Als Student mit einem 450 € Job ist man nicht zur Sozialversicherung verpflichtet. Das bedeutet, dass zunächst keine Abzüge vom Gehalt für zum Beispiel die Arbeitslosenversicherung oder die Pflegeversicherung gemacht werden.
Die Rentenversicherung hingegen ist zwar für Minijobber verpflichtend, als Student kann man sich jedoch auch hier von der Zahlung befreien lassen.
Bei der Krankenversicherung hingegen muss man aufpassen: verdient man im Nebenjob mehr als 450 € brutto im Monat, kann man nicht länger Mitglied in der Familienversicherung sein. Von da an muss man sich also eigenständig Versichern, z.B. über eine Studentenversicherung.

Muss ich jetzt Steuern zahlen?

Da es für die Steuer einen jährlichen Grundfreibetrag gibt, fallen diese im 450 € Job nicht an. Auch Lohnsteuer müsst ihr nicht zahlen. Müsst ihr beim Arbeitgeber Eure Steuerklasse angeben, seid ihr in den meisten Fällen der Steuerklasse 1 zugeordnet. Wissenswert ist außerdem, dass ihr zwar nicht verpflichtet seid, eine Steuererklärung abzugeben, euch diese aber gegebenenfalls durch die Werbekostenpauschale oder die Sonderausgaben Kosten zurückerstattet. Die Werbekostenpauschale umfasst die anfallenden Kosten, die unmittelbar mit eurer Tätigkeit zu tun haben, zum Beispiel die Fahrtkosten zum Arbeitsort oder die Anschaffungskosten, für das, was ihr zum Arbeiten benötigt. Die Sonderausgaben umfassen zusätzlich die Kosten, die für euch im Zusammenhang mit dem Studium entstehen. Diese Kosten können Bücher, Kosten für Kopien oder auch das Semesterticket sein.

Welche Auswirkungen hat der Job auf Bafög und Kindergeld?

Besonders wichtig ist, dass ihr ab einem monatlichen Nebeneinkommen von mehr als 400 € Abzüge im BaföG in Kauf nehmen müsst. Ab dem 01.08.2016 soll die Einkommensgrenze hier aber auf 450€ erhöht werden. Für das Kindergeld gibt es seit 2012 keine Einschränkungen für den Verdienst mehr.

Worauf kommt es also an, wenn ihr euren Arbeitsvertrag unterzeichnet? Seid euch der Einkommensgrenzen bewusst, informiert euch eurer Situation entsprechend, welche Kosten ihr womöglich über die Steuer zurückerstatten könnt und entscheidet euch, wie ihr euch zukünftig versichern wollt. Weitere Informationen zum Thema erhaltet ihr hier oder auf www.jugend.dgb.de.

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Über den Autor

Viktoria

Viktoria war 2015-2017 Praktikantin bei uns. Sie studierte im Bachelor Wirtschaftswissenschaften und Soziologie. Vicki, wie wir sie nennen dürfen, unterstützte uns im Recruiting und im Personalmarketing - und versorgt uns natürlich mit Blogartikeln, in denen sie ihre Sicht der Dinge auf Studium, Informatik und Arbeitswelt schilderte.