Arbeitsrecht

Arbeitsrecht (28): Der Betriebsrat

Quelle: Gerd Altmann/pixelio.de
Geschrieben von Dana Lipka

Der Gesetzgeber hat Arbeitnehmern mit der Möglichkeit, einen Betriebsrat zu gründen, eine sehr starke Chance an die Hand gegeben, ihre Interessen in einem Unternehmen zu wahren und durchzusetzen. Das 1952 in Kraft getretene Betriebsverfassungsgesetz regelt ausschließlich die Mitbestimmung der Arbeitnehmergremien in den Unternehmen.

Allerdings gibt es auch heute noch viele Fragen zum Thema Betriebsrat und viele Arbeitgeber finden die Idee, einen Betriebsrat im eigenen Unternehmen zu haben, eher beängstigend, als dass sie eine derartige Initiative unterstützen würden.

Aus diesem Grund, in diesem Artikel mal ein bisschen Betriebsverfassungsrecht oder Kollektivarbeitsrecht. So nennt der gemeine Jurist dieses Teilgebiet des Arbeitsrechts, welches sich mit Betriebsräten und Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer beschäftigt.

5 Fragen an…

Monika ist 35 Jahre alt, Mutter von zwei kleinen Kindern und pendelt täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort. Seit kurzen ist sie eine von fünf Betriebsräten in ihrem Unternehmen mit mehren Niederlassungen.

Bewerberblog: Hallo Monika. Erst einmal herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Wahl. Was hat dich trotz deines doch ausgefüllten Lebens mit Beruf und Familie dazu bewogen, für den Betriebsrat deines Unternehmens zu kandidieren?

Monika: Ich arbeite in einem Unternehmen mit mehreren Niederlassungen und Bereichen. Ich wollte unbedingt, dass auch der Bereich, in dem ich beschäftigt bin, im Betriebsrat vertreten ist. Der Kollege, der das vorher gemacht hat, hat nicht wieder kandidiert und so habe ich die Gelegenheit beim Schopfe gepackt. Außerdem finde ich es wichtig, dass man selbst bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, wenn man Veränderungen durchsetzen möchte.

Bewerberblog: Ein Betriebsrat hat ja alle möglichen Rechte und Pflichten. Welches siehst du als die wichtigste Aufgabe eines Betriebsrats an?

Monika: Die wichtigste Aufgabe ist natürlich, die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten. Dazu gehören, die Probleme und Fragen der Kollegen zu klären, Lösungen zu finden und die Arbeitsbedingungen im Allgemeinen zu verbessern. Aber auch für Transparenz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu sorgen. Das heißt, die Beschäftigten über die Unternehmenspolitik, z.B. über die Personalplanung zu informieren, aber auch selbst eigene Vorschläge einzubringen.

Bewerberblog: Nun bist du ja für vier Jahre gewähltes Mitglied im Betriebsrat deines Arbeitgebers. Wo wir gerade bei Aufgaben waren. Gibt es bestimmte Aufgaben und Ziele, die du dir ganz persönlich vorgenommen hast anzugehen, um die Situation in deinem Unternehmen zu verbessern?

Monika: In unserem Unternehmen sind noch nicht in allen Bereichen die Zuständigkeiten klar definiert. Das möchte ich in jedem Fall ändern. Es sollte eine klare Aufgabenverteilung geben, auch im Hinblick darauf, dass jeder die Möglichkeit hat, seine Aufgaben auch zu bewältigen, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, überlastet zu werden.  Außerdem sollte es für jeden Mitarbeiter die Möglichkeit geben, sich über seine Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen Klarheit zu verschaffen, zum einen bezüglich seiner Aufgaben und zum anderen natürlich auch was die Honorierung angeht.

Bewerberblog: Jetzt haben wir hauptsächlich über Pflichten und Aufgaben gesprochen. Der Gesetzgeber hat mit dem Betriebsverfassungsgesetz ein ganzes Gesetz geschaffen, in dem es ausschließlich um die rechtlichen Regelungen zum Betriebsrat geht. Außerdem gibt es noch eine Vielzahl anderer rechtlicher Regelungen, die den Betriebsrat zumindest mittelbar betreffen. Das heißt, allein die Vielzahl rechtlicher Regelungen ist gerade für einen Neuling im Betriebsrat kaum zu überblicken. Es gibt eine Vielzahl von Schulungsprogrammen und Seminarangeboten, wie zum Beispiel bei der AfA Seminare GmbH, die direkt auf Betriebsräte zugeschnitten sind.

Siehst du Bedarf für Schulungen und habt ihr die Möglichkeit an Schulungen teilzunehmen?

Monika: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Betriebsräte für Schulungen freizustellen und auch die Kosten dafür zu übernehmen. Im Falle unseres Betriebsrats sind alle fünf Mitglieder absolute Neulinge, so dass der Schulungsbedarf sehr hoch ist. Wir haben in einer unserer ersten Sitzungen einen Schulungsplan für jedes Betriebsratsmitglied beschlossen, welchen wir jetzt umsetzen werden.

Bewerberblog: Eine letzte Frage. Wo siehst du deinen persönlichen Schulungs- und Weiterbildungsbedarf?

Monika: Aufgrund meiner Tätigkeit im Unternehmen kenne ich mich in vielen Bereichen schon sehr gut aus. Ich sehe für mich hauptsächlich Bedarf in den Grundlagen, wie zum Beispiel Rechte und Pflichten, Arbeitsorganisation, Rollenfindung  und die Organisation der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.

Wie ich vorhin schon erwähnt habe, möchte ich insbesondere auch die Aufgabe angehen, die Aufgabenverteilung in den einzelnen Bereichen zu verbessern, um damit Überlastungen der Mitarbeiter vorzubeugen. Dies greift natürlich auch in die Personalplanung des Unternehmens ein. Auch auf diesem Gebiet sehe ich für mich Schulungsbedarf. Da seien nur die Gebiete Teilzeit und Befristung, aber auch die Personalplanung als solches genannt.

Bewerberblog: Ich bedanke mich für das interessante Gespräch und wünsche dir für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg bei der Umsetzung deiner Ziele.

Definition Betriebsrat

Der Betriebsrat ist ein von den eigenen Mitarbeitern gewähltes Gremium, welches die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem eigenen Unternehmen vertritt. Primäres Regelwerk ist das Betriebsverfassungsgesetz (BertrVG). In ihm sind unter anderem die Rechte und Pflichten, die Aufgaben, Wahl und Zusammensetzung des Betriebsrates geregelt.

Wahl und Besetzung zum Betriebsrat

Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder ist in § 9 BetrVG geregelt. Diese hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab. Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn mindestens 5 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind. Ab 21 Arbeitnehmern können drei Mitarbeiter in den Betriebsrat gewählt werden, usw. Die Anzahl der Betriebsräte ist wegen des Abstimmungsverhältnisses immer ungerade.

In den Betriebsrat können Arbeitnehmer gewählt werden, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Dabei werden Zeiten angerechnet, die der Mitarbeiter in andern Konzernteilen beschäftigt war. Nicht wählbar ist ein Mitarbeiter, der aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung allgemein nicht öffentlich wählbar ist. (§8 BetrVG)

Aufgaben des Betriebsrats

Die wichtigste Aufgabe des Betriebsrats ist es, dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Mitarbeiter erlassenen Normen eingehalten werden. Er ist die Haupt-Interessenvertretung der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber.

§ 80 BetrVG regelt die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates. Dazu zählen unter anderem:

  • darüber zu wachen, das die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Rechtvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und eingehalten werden
  • Beantragung von Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen
  • Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Förderung  der Integration von Behinderten, Ausländern und älteren Mitarbeitern
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Förderung und Schutz der Beschäftigung im Betrieb
  • Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und Umweltschutzes

Rechte und Pflichten

Der Betriebsrat hat eine Vielzahl von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Der Arbeitgeber muss zum Beispiel bei Kündigungen und bei der Anordnung von Überstunden den Betriebsrat informieren und ihn in vielen Fällen an der Entscheidung über bestimmte Maßnahmen beteiligen. Die konkreten Rechte und Befugnisse des Betriebsrates sind in den §§ 87 – 113 Bertr.VG geregelt. Dabei handelt es sich um Unterrichtungs-, Anhörungs-, Beratungs- und Zustimmungsverweigerungsrechte.

Das für den Betriebsrat stärkste Recht ist das in § 87 BetrVG geregelte Mitbestimmungsrecht, z.B. bei der Verteilung der Arbeitszeit und der Festlegung der Pausenzeiten, der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes oder die Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Betriebsräte haben aber auch Pflichten, welche sie beachten müssen. Dazu gehört vor allem die Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt grundsätzlich gegenüber Dritter, nicht gegenüber anderen Betriebsräten. Eine Ausnahme besteht bei allen persönlichen Geheimnissen von Mitarbeitern, welche im Zuge von Beratungs- oder Personalgesprächen bekannt werden. Diese dürfen ohne eine Entbindung von der Schweigepflicht auch nicht an andere Betriebsratsmitglieder weitergegeben werden.

Weitere gesetzlich geregelte Pflichten sind:

  • das Verbot, den Frieden und den Arbeitsablauf im Betrieb zu beeinträchtigen
  • die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Pflicht zur Abhaltung von mindestens einer Sitzung im Monat zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • ernster Wille zur Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

 Kosten der Betriebsratsarbeit

Die Kosten der Betriebsratstätigkeit trägt der Arbeitgeber. Das heißt im Einzelnen, er muss Räume für die mindestens monatlich stattfindenden Sitzungen und Sprechstunden sowie Büromaterial, Mobiliar, einschlägig benötigte Fachliteratur sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung stellen. Auch die Kosten für notwendige Schulungen trägt der Arbeitgeber. Bei großen Unternehmen und großen Betriebsräten kann auch eigenes Büropersonal notwendig sein, welches ebenfalls durch den Arbeitgeber finanziert werden muss.

Anmerk. d. Autorin: Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.

Über den Autor

Dana Lipka

Dana zählt zum Urgestein unseres Unternehmens und ist seit 2005 zuständig für alles rund um das Thema Recht bei uns. Als Wirtschaftsjuristin informiert sie auf dem Blog in der Kategorie Arbeitsrecht regelmäßig über Gesetzesgrundlagen, kuriose Rechtsfälle und wissenswerte Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihre Fähigkeiten als Blogautorin stellt Dana auch auf ihrem privaten (Koch)Blog immer wieder gern unter Beweis.