Arbeitsrecht

Der Mindestlohn in Deutschland

Geschrieben von Nadine

Der Mindestlohn in Deutschland

Du hast dich gewundert, wieso du auf einmal mehr Lohn bekommst? Wir sagen dir warum! 12 € pro Stunde für jeden – das gilt seit Oktober 2022, denn der Mindestlohn wurde erhöht. Erfahre in dem Beitrag mehr über aktuelle Änderungen.

Den Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland, mit dem Ziel der Bundesregierung, dass alle Bürger fair für ihre Arbeit bezahlt werden. Damals fing er mit 8,50 € an und heute, mit dem Stand November 2022, liegt er bei 12 €. Er ist eine verbindliche Lohnuntergrenze und gibt an, wie viel ein Arbeitnehmer mindestens verdienen muss. Ursprünglich sollte er verhindern, dass Bürger ihre Lebensunterhaltungskosten nicht mehr tragen können.

In den letzten Jahren ist er immer weiter angestiegen:

  • 2015 fing er bei 8,50 € an bis Ende 2016
  • Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 belief sich der Mindestlohn auf 8,84 €
  • 2019 wurde der Mindestlohn erhöht auf 9,19€
  • Nur ein Jahr später konnte sich der Arbeitnehmer 2020 auf 9,35€ Mindestvergütung freuen
  • Im letzten Jahr fing Deutschland an, den Mindestlohn zweimal jährlich zu erhöhen. Anfang des Jahres lag er bei 9,50 € und wurde dann in der zweiten Hälfte des Jahres auf 9,60 € erhöht.
  • Schon Anfang diesen Jahres wurde heiß diskutiert, ob der Mindestlohn 2022 wirklich auf 12 € ansteigen würde. Er fing bei 9,82 € an, machte Mitte des Jahres bei 10,45 € Halt und erreichte am 1. Oktober die aktuellen 12 €.

Für wen gibt es den Mindestlohn nicht?

  • Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne Ausbildung
  • Auszubildende im Rahmen einer Berufsausbildung
  • ehrenamtliche und freiwillige Helfer
  • Menschen mit Behinderung in anerkannten Werkstätten
  • Selbstständige
  • Langzeitarbeitslose, um ihnen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern
  • Praktikanten in Pflichtpraktika

Mindestlohn in anderen Ländern der EU

Wie steht Deutschland eigentlich im Ranking der höchsten (oder niedrigsten) Mindestlöhne?

Kaum zu glauben, aber mit der Erhöhung auf 12 € stehen wir auf Platz 2. Vor uns ist das kleine Land Luxemburg mit 13,05 €. Die Niederlande auf Platz 3 war übrigens das erste Land, welches einen Mindestlohn eingeführt hat. 1894 wurden erste Bestrebungen erwähnt und 1968 dann umgesetzt. Anfang des Jahres standen wir dagegen lediglich auf Platz 6. Danach geht es aber steil bergab mit den Löhnen. Auf dem 7. Platz steht Slowenien und das mit einem Mindestlohn zu gerade mal 6,21 €. Und auch mit unseren Nachbarländern sieht es nicht besonders gut aus. Polen mit 3,81 € dicht gefolgt von Tschechien mit 3,76 €. Und auch wenn die Lebenshaltungskosten in den Ländern zum Teil niedriger sind, könnten sich die Länder in Bezug auf den Mindestlohn in Deutschland schon mal eine Scheibe abschneiden. Der Preis für den niedrigsten Mindestlohn geht übrigens an Bulgarien. Hier muss ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mindestens lediglich knapp 2 € die Stunde zahlen. 2020 wurde er von 287 € auf 312 € im Monat angehoben. Dort verdient ein Software Entwickler auch nur ca. 2000 € im Monat, wohingegen das durchschnittliche Gehalt in Deutschland bei 5000 € liegt. Hierzu muss man aber auch sagen, dass die Lebenserhaltungskosten um einiges niedriger sind, als in Deutschland.

Regelungen für Minijobber seit Oktober 2022

Egal ob Student, Rentner oder Vollzeitkraft mit Freizeit. Grundsätzlich darf jeder einen zweiten Job auf geringfügiger Basis nebenbei machen. Bis vor kurzem war die Obergrenze dafür 450 € im Monat. Um mit dem Mindestlohn auf 450 € zu kommen, musste man ca. 43 Stunden im Monat arbeiten. Nun, da sich der Mindestlohn im Oktober 2022 von 10,45 € auf 12 € erhöht hat, darf ein Arbeitnehmer bis zu 520 € verdienen. Du arbeitest genauso viel wie vorher, bekommst jetzt aber 70 € mehr. Arbeitest du im Monat jedoch mehr als 43 Stunden zu 12 €, liegt keine klassische geringfügige Beschäftigung mehr vor, sondern ein Arbeitsverhältnis mit Sozialabgaben.

Eine Ausnahme gibt es und das sind kurzfristige Minijobs. Hier darf in einem Kalenderjahr nicht mehr als 3 Monate gearbeitet werden, oder 70 Tage am Stück.

Bis einschließlich 2012 lag die Freigrenze bei 400 €, welche dann am 01.01.2013 auf 450 € angehoben wurde.

Für Minijobber gelten dieselben Regeln und Gesetze wie für Vollzeitkräfte in Hinsicht auf Arbeitsschutz und Arbeitsgesetz. Aber auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld müssen ausgezahlt werden. Jedoch darf dabei die Grenze nicht überschritten werden. Und auch der Kündigungsschutz greift bei 520 € – Jobs mit denselben Kündigungsfristen.

Kann der Arbeitgeber sich weigern, den aktuellen Mindestlohn zu zahlen?

Ganz klar NEIN! Dein Arbeitgeber kann sich nicht weigern, dir den Mindestlohn zu zahlen.

Was kannst du also in so einer Situation machen?

Im Vorhinein kannst du dich immer an die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums wenden. Diese erreichst du von Montag bis Donnerstag von 8 – 20 Uhr unter der Nummer 030/60 28 00 28. Sie können dir alle Fragen rund um das Thema Mindestlohn beantworten.

Zum Zweiten und das ist ganz wichtig! Dokumentiere dir alle deine Zeiten lückenlos. Schreibe dir genau auf, wann du wie viele Stunde und Minuten gearbeitet hast. Diese solltest du dir dann von einem Vorgesetzten oder im Notfall von einem anderen Mitarbeiter bestätigen lassen.

So ein Verstoß sollte auch in jedem Fall gemeldet werden. Dafür kannst du die Polizei, das Zollamt oder die Staatsanwaltschaft kontaktieren. Sie führen dann einen unangekündigten Kontrollbesuch durch und fühlen deinem Betrieb auf den Zahn. So kann es schon mal bis zu 500.000 € Strafe für den Verstoß geben. Im ersten halben Jahr 2017 kam es zu fast 19 Millionen € Strafzahlungen wegen Verstößen.

Du als Arbeitnehmer hast im Nachhinein auch noch das Anrecht auf eine Nachzahlung der Differenz.

Können wir mit einer Steigerung des Mindestlohnes in naher Zukunft rechnen?

Über eine Erhöhung wird schon gesprochen, doch umgesetzt wird sie frühestens Anfang 2024. Doch wann genau er erhöht wird und wie weit er steigen soll, kann jetzt noch niemand sagen. Dafür setzt sich die Mindestlohnkomission erst 2023 zusammen und beratschlagt sich.

Anmerk. d. Autorin: Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.

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