(Neue) Arbeitswelt

Über das Headhunting ODER: „Ich bin ein Star – holt mich hier raus!“

Headhunting, Graph Search, Quelle: geralt/pixabay.co
Geschrieben von Angelika

Das Thema Headhunting scheint irgendwo lahm zu liegen. Schon seit mehreren hundert Jahren hat mich keiner mehr angerufen. Dabei fühlt man sich doch immer so geschmeichelt, wenn eine tolle Stimme am anderen Telefonende sagt: „Darf ich Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal unter Ihrer privaten Nummer erreichen, um Ihnen mehr zu der zu besetzenden Stelle zu sagen?“

Headhunting schien den großen Hype um die Jahrtausendwende zu haben. Wie im wilden Westen wurden Nummern gewählt, es klingelte im ganzen Land – zumindest im Umfeld der IT. Einmal pro Woche durfte ein Softwareentwickler mit einem Anruf rechnen, worauf die Bürotüren geschlossen und nach drei Minuten wieder geöffnet wurden.

Heute scheint die Direktansprache durch Headhunter stark abgenommen zu haben, was zum einen daran liegt, dass Unternehmen sensibler geworden sind bei der Herausgabe von Namen und Nummern und zum anderen  Internet-Business-Plattformen, wie XING, LinkedIn oder Plaxo oder auch sonstige Netzwerke wie Plato gute Möglichkeiten bieten, mögliche Kandidaten zu kontaktieren. Doch einige Vorteile bietet die Direktansprache von Kandidaten schon:

  • Die Ansprache ist weitaus persönlicher als die Nachricht über eine Plattform
  • Sie ist zielsicher, da der Headhunter bei gründlicher Vorauswahl nur wenige potenziell geeignete Arbeitnehmer kontaktieren muss
  • Das Headhunting ist anonym und dennoch vertrauenswürdiger als eine schriftliche Nachricht
  • Fachkräfte in höheren Positionen reagieren selten auf eine allgemeine Stellenanzeige, sie müssen also persönlich angesprochen werden

Eine Frage, die in dem Zusammenhang auftaucht, ist die Folgende: Ist Headhunting überhaupt erlaubt? Laut BGH-Entscheidungen ist es das. Ein erster (telefonischer) Kontakt – selbst mit „betrieblichen Kommunikationsmitteln“ – gilt nicht als wettbewerbswidrig und damit zulässig, wenn

  • die Fachkraft lediglich nach ihrem Interesse an einer neuen Stelle befragt wird,
  • die Stelle kurz beschrieben und
  • bei Interesse eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Unternehmens angeboten wird.

Eine Kontaktaufnahme per Telefon darf nur wenige Minuten dauern und muss sich auf das Notwendige beschränken. Es gibt jedoch auch Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Beispielsweise gilt ein Abwerbemanöver als grenzüberschreitend, welches überwiegend dazu dient,

  • den Mitbewerber zu schwächen
  • Kenntnis über Geschäfts-/Betriebsinterna zu erlangen oder
  • Kunden abzuwerben.

Auch dürfen die Mitarbeiter der telefonischen Vermittlungsstelle nicht über den Zweck des gewünschten Gesprächs getäuscht werden.

Fühlt sich ein Unternehmen durch die Aktivitäten eines Headhunters geschädigt, kann er beispielsweise auf Unterlassungsanspruch, Auskunftsanspruch, Schadensersatz klagen oder ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot erwirken. Hierzu benötigt er jedoch einen nachweisbaren Schaden.

Um das Abwandern von fähigen Mitarbeitern zu verringern, ist es für Unternehmen immer noch günstiger in eine starke Mitarbeiterbindung zu investieren, als eine Neubesetzung und deren Einarbeitungszeit zu bezahlen. Auch vertraglich könnten einige Punkte fixiert werden, um einen Weggang für den Mitarbeiter weniger attraktiv zu machen.

Wir haben nun also das Thema Headhunting grob beleuchtet und wissen, dass es durchaus eine schlaue Möglichkeit darstellen kann, offene Stellen für Spezialisten zu besetzen. Mir persönlich scheint es aber so zu sein, als ob diesen Job immer weniger machen möchten, vielleicht auch weil man sich ein wenig schlecht dabei vorkommt.  Wie sind Eure Erfahrungen dazu? Ach Moment mal, mein Telefon klingelt gerade. Wenn das mal nicht ein Headhunter ist…

Über den Autor

Angelika

Angelika kümmerte sich von 2010 bis 2017 um die Vermittlung von Freiberuflern. Sie hat Betriebswirtschaft studiert und ist zudem ausgebildete Heilpraktikern. Im Büro sorgte sie für unser medizinisches Wohl und außerdem, dank ihres wunderbaren Humors, oft für gute Laune.