{"id":10214,"date":"2013-05-22T08:21:59","date_gmt":"2013-05-22T06:21:59","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=10214"},"modified":"2016-06-10T16:25:22","modified_gmt":"2016-06-10T14:25:22","slug":"tatigkeit-im-betriebsrat-wie-geht-man-damit-in-der-bewerbung-um","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/05\/tatigkeit-im-betriebsrat-wie-geht-man-damit-in-der-bewerbung-um\/","title":{"rendered":"T\u00e4tigkeit im Betriebsrat: Wie geht man damit in der Bewerbung um?"},"content":{"rendered":"<p>Wir haben diese Anfrage nicht sehr oft, aber immer mal wieder fragen uns Bewerber (wenn wir hier die m\u00e4nnlichen Formen nehmen, dient es zur besseren Lesbarkeit), ob sie ihre Betriebsratszugeh\u00f6rigkeit in der Bewerbung angeben sollten. Wir haben dabei gemerkt, dass es sich nicht immer so leicht mit ja oder nein beantworten l\u00e4sst, denn es gibt da einiges zu bedenken.<\/p>\n<h3><b>Betriebsrat: Seine Aufgabe<\/b><\/h3>\n<p>Die Arbeit von Betriebsr\u00e4ten ist in Deutschland als institutionalisierte Arbeitnehmervertretung durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Unternehmen im privaten Besitz geregelt. Personalr\u00e4te werden im \u00d6ffentlichen Dienst mit fast den gleichen Kompetenzen ausgestattet. Auch zur Gr\u00fcndung und der Arbeitsweise wird man hier f\u00fcndig. Grunds\u00e4tzlich kann man zwischen den einzelnen Rechten unterscheiden.<\/p>\n<h3><b>Betriebsrat: Die Mitwirkungsrechte<\/b><\/h3>\n<p>Da gibt es die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates, die sich auf die Informationsrechte, Beratungsrechte, Widerspruchsrechte und Zustimmungsverweigerungsrechte beziehen. Am Beispiel der Informationen darf der Betriebsrat zu allen betrieblichen Belangen Informationen einsammeln und an die Belegschaft weitergeben. Das ist eine sehr starke Position und stellt die Arbeitnehmervertretung auf die gleiche Stufe wie den Arbeitgeber. Auch hat er das Recht bei K\u00fcndigungen aktiv in den Widerspruch zu gehen. K\u00fcndigt der Arbeitgeber dann trotzdem, ist diese nur unter gewissen Umst\u00e4nden wirksam. Die Wirksamkeit festzustellen, wird dann meist einer Schlichterstelle oder dem Arbeitsgericht \u00fcberlassen. Sollte ein Arbeitgeber ohne Anh\u00f6rung des Betriebsrates eine K\u00fcndigung aussprechen, so ist sie in jedem Fall unwirksam.<\/p>\n<h3><b>Betriebsrat: Die Mitbestimmungsrechte<\/b><\/h3>\n<p>Mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates kann dieser sogar auf unternehmerische Entscheidungen Einfluss nehmen. Hier sollte es nach der Auslegung in vielen Unternehmen um eine aktive Gestaltung des Lebens im Unternehmen gehen. Da gibt es die Betriebsvereinbarungen z.B. zu Abl\u00e4ufen im Unternehmen, zu Arbeitszeiten, Dienstpl\u00e4nen oder auch z.B. zur Gesunderhaltung der Belegschaft. Dabei hat der Betriebsrat ein Vorschlagsrecht und kann von Arbeitgeber Unterst\u00fctzung einfordern. Unter den Punkt der Mitbestimmung f\u00e4llt auch die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses (bei \u00fcber 100 MA), in dem alle wirtschaftlichen Belange vom Arbeitgeber offengelegt werden m\u00fcssen. Das sind zum Beispiel die finanzielle Lage der Unternehmung, die Produktionsdaten, gro\u00dfe Partnerschaften, Jahresabschl\u00fcsse, Risikobewertungen und auch Unternehmenszuk\u00e4ufe. Zudem ist der Betriebsrat bei Betriebs\u00e4nderungen zu involvieren, wobei er auf den Interessenausgleich f\u00fcr die Arbeitnehmer achtet. Das hei\u00dft, \u00e4ndert sich gravierend etwas im Arbeitsumfeld des Arbeitnehmers, kann der Betriebsrat daf\u00fcr einen Ausgleich fordern und damit die Interessen des Mitarbeiters wahren.<\/p>\n<h3><b>Als Betriebsrat bewerben<\/b><\/h3>\n<p>F\u00fcr jemanden, der sich im Betriebsrat oder in der Auszubildendenvertretung engagiert, sind dies ja sehr umfangreiche M\u00f6glichkeiten sich einzubringen. Will man die Rechte aller konstruktiv im Unternehmen durchsetzen, wird von einem viel Wissen \u00fcber Betriebswirtschaft und eine gewisse F\u00e4higkeit zur Kommunikation abverlangt. Wir unterstellen mal, dass jemand, der sich im Betriebsrat engagiert, an all dem Interesse hat und sich auch gern f\u00fcr andere einsetzt. Eigentlich sind das ja Verhaltensweisen, nach denen so mancher Arbeitgeber sucht. In vielen Gespr\u00e4chen mit Arbeitgebern haben wir jedoch festgestellt, dass trotzdem eine Mitgliedschaft eines Bewerbers im Betriebsrat ein kurzes Innehalten verursacht. Vielleicht sind da schlechte Erfahrungen mit Betriebsr\u00e4ten die Ursache, oder man h\u00f6rt so Geschichten vom harten Arbeitskampf. Oder man will sich keinen \u201eSt\u00f6renfried\u201c ins Unternehmen holen, der die Mitarbeiter \u00fcber seine Rechte aufkl\u00e4rt. Das w\u00fcrde so offen aber niemand zugeben. Und da man ja auch nicht wissen kann, welche Erfahrungen der k\u00fcnftige Arbeitgeber mit den Mitbestimmungsgremien gemacht hat, bzw. welche Kultur im Unternehmen herrscht, sollte man sich sehr gut \u00fcberlegen, ob nicht die Zugeh\u00f6rigkeit im Betriebsrat ein Thema f\u00fcr ein Vorstellungsgespr\u00e4ch w\u00e4re. Dann konnte man sich auch schon ein erstes Bild vom Unternehmen und den dazugeh\u00f6rigen Personen machen.<\/p>\n<p>Ich konnte sehr positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Betriebsr\u00e4ten sammeln und w\u00fcrde einen Bewerber, den ich f\u00fcr sonst sehr geeignet halte, auf jeden Fall zum Gespr\u00e4ch einladen. Aber da kann ich wirklich nur f\u00fcr mich sprechen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir haben diese Anfrage nicht sehr oft, aber immer mal wieder fragen uns Bewerber (wenn wir hier die m\u00e4nnlichen Formen nehmen, dient es zur besseren Lesbarkeit), ob sie ihre Betriebsratszugeh\u00f6rigkeit in der Bewerbung angeben sollten. 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