{"id":10379,"date":"2013-06-13T08:39:49","date_gmt":"2013-06-13T06:39:49","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=10379"},"modified":"2013-06-13T08:39:49","modified_gmt":"2013-06-13T06:39:49","slug":"arbeitsrecht-7-befristung-teilzeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/06\/arbeitsrecht-7-befristung-teilzeit\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (7): Befristung &#038; Teilzeit"},"content":{"rendered":"<p><!--[if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<p><!--[if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<div id=\"attachment_10050\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/Paragraf_003.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-10050\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-10050\" alt=\"Gerd Altmann\/pixelio.de\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/Paragraf_003-300x211.jpg\" width=\"300\" height=\"211\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-10050\" class=\"wp-caption-text\">Gerd Altmann\/pixelio.de<\/p><\/div>\n<p class=\"MsoNormal\">In der letzten Folge haben wir angefangen uns einzelne Regelungen eines Arbeitsvertrages etwas genauer anzusehen. Heute besch\u00e4ftigen wir uns mit den Regeln zur Dauer eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses und zur Arbeitszeit.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">In den meisten F\u00e4llen wird ein Arbeitsverh\u00e4ltnis unbefristet abgeschlossen und es endet mit Erreichen des Rentenalters, wenn es nicht vorher vorzeitig gel\u00f6st wird. Eine Arbeitswoche dauert in der Regel 40 Stunden.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Immer h\u00e4ufiger werden jedoch Arbeitsverh\u00e4ltnisse, die nur auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden oder es werden weniger als 40 Stunden\/Woche vereinbart. F\u00fcr diese F\u00e4lle gibt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (kurz: TzBfG). Dieses schauen wir uns heute mal genauer an.<!--more--><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>1. Befristete Arbeitsvertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\">Befristet besch\u00e4ftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag. Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsvertrag) liegt vor, wenn seine Dauer kalenderm\u00e4\u00dfig bestimmt ist (kalenderm\u00e4\u00dfig befristeter Arbeitsvertrag) oder sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt (zweckbefristeter Arbeitsvertrag). (\u00a7 3 Abs. 1 TzBfG)<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\">Die Regelungen zu befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen finden sich in den \u00a7\u00a7 14 &#8211; 21 des TzBfG. Zu unterscheiden ist zwischen einer Befristung mit Sachgrund oder ohne Sachgrund.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Eine Befristung mit Sachgrund ist immer m\u00f6glich. Es gibt 8 Sachgr\u00fcnde, welche in \u00a7 14\u00a0 Abs. 1 TzBfG geregelt sind:<\/p>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">vor\u00fcbergehender personeller Mehrbedarf<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-left: 36.0pt;\">Dies ist der h\u00e4ufigste Befristungsgrund. Gemeint ist beispielsweise Saisonarbeit bei Erntebetrieben oder im Hotel- und Gastst\u00e4ttengewerbe, Skischulen oder das Weihnachtsgesch\u00e4ft im Handel. Aber auch ein vor\u00fcbergehender personeller Mehrbedarf des Arbeitgebers aufgrund von gr\u00f6\u00dferen Zusatzauftr\u00e4gen oder Projektarbeiten fallen unter diesen Sachgrund.<\/p>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">Befristung nach Ausbildung oder Studium<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-left: 36.0pt;\">Dem Absolventen soll damit der \u00dcbergang in eine Anschlussbesch\u00e4ftigung erleichtert werden und eine sofortige Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung soll vermieden werden.<\/p>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">Vertretung eines anderen Arbeitnehmers<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-left: 36.0pt;\">Einer der wichtigsten Befristungsgr\u00fcnde ist die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, wenn dieser f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum ausf\u00e4llt, z. B.: Mutterschutz und Elternzeit, Krankheit, Urlaub oder Wehr- und Ersatzdienste.<\/p>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">Eigenart der Arbeitsleistung<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-left: 36.0pt;\">Dieser Befristungsgrund betrifft haupts\u00e4chlich Kulturschaffende oder Rundfunkmitarbeiter und spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle.<\/p>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">Befristung zur Erprobung eines neuen Mitarbeiters<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-left: 35.4pt;\">Die Erprobung eines Mitarbeiters ist maximal bis zur Dauer von 6 Monaten zul\u00e4ssig und der erprobungszweck muss im Arbeitsvertrag ausdr\u00fccklich genannt sein. In der Praxis wird in einem solchen Fall meistens ohne Sachgrund befristet (siehe unten).<\/p>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">Gr\u00fcnde, die in der Person des Arbeitnehmers liegen<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-left: 36.0pt;\">Eine Befristung ist immer auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Arbeitnehmers m\u00f6glich. Auch eine vor\u00fcbergehende Besch\u00e4ftigung des Arbeitnehmers aus sozialen Gr\u00fcnden (Ausn. Schwerbehinderung) ist m\u00f6glich<\/p>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">zeitlich begrenzte Haushaltsmittel<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-left: 36.0pt;\">In der Wirtschaft ein eher seltener Befristungsgrund, daf\u00fcr aber im \u00f6ffentlichen Dienst und vor allem an Hochschulen besonders wichtig. Eine sachliche Befristung ist m\u00f6glich, wenn nur zeitlich begrenzte Haushaltsmittel vorhanden sind.<\/p>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-left: 36.0pt;\">Wenn die Befristung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses aufgrund eines gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Vergleichs beruht, bedarf es keines weiteren Befristungsgrundes.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Das Vorliegen eines sachlichen Grundes muss in jedem Fall nachvollziehbar begr\u00fcndet werden. Folge einer derartigen Befristung ist h\u00e4ufig, dass mehrere Arbeitsvertr\u00e4ge hintereinander (Kettenarbeitsvertr\u00e4ge) geschlossen werden.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Eine Befristung ohne Sachgrund ist im Gegensatz zur Befristung mit Sachgrund nur f\u00fcr 2 Jahre m\u00f6glich. In diesem Zeitraum kann das Arbeitsverh\u00e4ltnis maximal dreimal verl\u00e4ngert werden. Ausnahmen von dieser Regel bilden Unternehmen die nicht l\u00e4nger als 4 Jahre bestehen. Hier ist eine Befristung f\u00fcr die Dauer von maximal vier Jahren m\u00f6glich. Eine weitere Ausnahme stellt die Befristung von Arbeitsvertr\u00e4gen<span>\u00a0 <\/span>f\u00fcr die Dauer von maximal 5 Jahren dar, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn der T\u00e4tigkeit das 52. Lebensjahr vollendet hat und vorher mindestens 4 Monate arbeitslos war. Eine sachliche Begr\u00fcndung der Befristung ist nicht notwendig.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Der befristete Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der Zeit f\u00fcr die er eingegangen wurde automatisch. Bei einer unwirksamen Befristung gilt der entsprechende Arbeitsvertrag als unbefristet abgeschlossen. Er kann vom Arbeitsgeber fr\u00fchestens<span>\u00a0 <\/span>zum vereinbarten Ende ordentlich gek\u00fcndigt werden, es sei denn, eine vorzeitige ordentliche K\u00fcndigung wurde einzelvertraglich oder tarifvertraglich geregelt.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>2. Teilzeitbesch\u00e4ftigung<\/strong><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Die Regelungen zur Teilzeit findet man in den \u00a7\u00a7 6 \u2013 13 des TzBfG.<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\">Teilzeitbesch\u00e4ftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelm\u00e4\u00dfige Wochenarbeitszeit k\u00fcrzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbesch\u00e4ftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelm\u00e4\u00dfige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbesch\u00e4ftigt, wenn seine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Besch\u00e4ftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbesch\u00e4ftigten Arbeitnehmers liegt. Vergleichbar ist ein vollzeitbesch\u00e4ftigter Arbeitnehmer des Betriebes mit derselben Art des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und der gleichen oder einer \u00e4hnlichen T\u00e4tigkeit. Gibt es im Betrieb keinen vergleichbaren vollzeitbesch\u00e4ftigten Arbeitnehmer, so ist der vergleichbare vollzeitbesch\u00e4ftigte Arbeitnehmer auf Grund des anwendbaren Tarifvertrages zu bestimmen; in allen anderen F\u00e4llen ist darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig \u00fcblicherweise als vergleichbarer vollzeitbesch\u00e4ftigter Arbeitnehmer anzusehen ist (\u00a7 2 Abs. 1 TzBfG).<\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\">Auch geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte gelten als teilzeitbesch\u00e4ftigt.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Jedem Arbeitnehmer, auch leitenden Angestellten, ist auf Wunsch eine Teilzeitarbeit zu erm\u00f6glichen. Jede zu besetzende Stelle ist auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz dazu eignet.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Jeder Arbeitnehmer kann eine Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen, wenn er l\u00e4nger als 6 Monate im Unternehmen besch\u00e4ftigt ist. Er muss die Verringerung, den Umfang und die gew\u00fcnschte Verteilung der Arbeitszeit sp\u00e4testens 3 Monate vor Beginn geltend machen. Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den W\u00fcnschen des Arbeitnehmers. Er hat seine Entscheidung sp\u00e4testens einem Monat vor dem gew\u00fcnschten Termin schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Es m\u00fcssen dringende betriebliche Gr\u00fcnde vorhanden sein, damit der Arbeitgeber den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit ablehnen kann. <span>\u00a0<\/span>Es reicht nicht aus, dass dem Arbeitgeber Mehrkosten entstehen. Vielmehr m\u00fcssen diese unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein oder der betriebliche Ablauf muss wesentlich beeintr\u00e4chtigt sein.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht \u00fcber die gew\u00fcnschte Verringerung geeinigt und hat der Arbeitgeber die Verringerung nicht in der obengenannten Frist schriftlich abgelehnt, kommt die Verringerung der Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gew\u00fcnschten Umfang zustande.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Dieser Rechtsanspruch besteht jedoch nur bei Firmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern (exkl. Auszubildende).<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Teilzeitbesch\u00e4ftigte haben grunds\u00e4tzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbesch\u00e4ftigte. Sie haben Anspruch auf Erholungsurlaub, Entgeltfortzahlung und auch auf Weiterbildung.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit k\u00f6nnt ihr <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/05\/arbeitsrecht-6-urlaubsregelung-im-arbeitsvertrag\/\" target=\"_blank\">hier<\/a> genaueres erfahren!<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Sonderformen der Teilzeitbesch\u00e4ftigung sind der Minijob und Jobs in der Einkommensgleitzone von \u00fcber 450,00 \u2013 850,00 \u20ac. Dazu gibt es mehr im n\u00e4chsten Artikel der Serie am 27.06.2013.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der letzten Folge haben wir angefangen uns einzelne Regelungen eines Arbeitsvertrages etwas genauer anzusehen. Heute besch\u00e4ftigen wir uns mit den Regeln zur Dauer eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses und zur Arbeitszeit. In den meisten F\u00e4llen wird ein Arbeitsverh\u00e4ltnis unbefristet abgeschlossen und es endet mit Erreichen des Rentenalters, wenn es nicht vorher vorzeitig gel\u00f6st wird. 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