{"id":10832,"date":"2013-08-07T08:06:29","date_gmt":"2013-08-07T06:06:29","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=10832"},"modified":"2016-06-16T16:02:41","modified_gmt":"2016-06-16T14:02:41","slug":"den-aufstand-proben-oder-was-man-wahrend-der-probezeit-beachten-sollte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/08\/den-aufstand-proben-oder-was-man-wahrend-der-probezeit-beachten-sollte\/","title":{"rendered":"Den Aufstand proben &#8211; oder: was man w\u00e4hrend der Probezeit beachten sollte"},"content":{"rendered":"<p>In meinen Blogartikeln habe ich ja bereits einiges \u00fcber neue Erfahrungen und Eindr\u00fccke geschrieben, die man macht, wenn man auf der Suche nach einem Job ist. Ich bin nun schon zwei Monate hier und so langsam verarbeite ich die Sorgen, die mich in den letzten Monaten begleitet haben. Mittlerweile bin ich zwar immer noch neu, aber nicht mehr \u201edie Neue\u201c.<\/p>\n<p>Irgendwie habe ich schon fast das Gef\u00fchl, dass ich jetzt dazu geh\u00f6re. \ud83d\ude42 Die n\u00e4chste H\u00fcrde, nach Einstellung und Eingew\u00f6hnung, ist nun die Probezeit. Ich habe zwar nicht vor, gro\u00df Unfug zu treiben, aber informieren wollte ich mich trotzdem mal. Zu sicher sollte man sich seiner Sache schlie\u00dflich nie sein und diese Zeit tr\u00e4gt auch nicht ohne Grund ihren Namen.<\/p>\n<h3>Probezeit \u2013 was ist das?<\/h3>\n<p>Sinn der Probezeit ist es, sich gegenseitig besser kennenzulernen und das Zusammenpassen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Arbeitgeber sieht, ob der neue Angestellte seine Aufgaben wie angedacht bearbeiten kann und dieser findet f\u00fcr sich heraus, ob er mit den Strukturen und Prozessen am Arbeitsplatz klar kommt. Eine gesetzliche Maximaldauer f\u00fcr diese \u201eTestphase\u201c gibt es nicht. In Deutschland sind sechs Monate eine g\u00e4ngige Dauer, generell kann die Zeit aber je nach Unternehmen und (Schwierigkeits)Grad der T\u00e4tigkeit von drei bis neun Monate betragen. Auch im Arbeitsvertrag wird die Dauer der Probezeit festgehalten, sie kann jedoch im Laufe noch verk\u00fcrzt werden (z.B. bei ungeplanten Ver\u00e4nderungen der Unternehmensstruktur, um sich \u201egute\u201c Mitarbeiter zu halten).<\/p>\n<p>Eigentlich alles einleuchtend. Kommen wir also zum interessanten Teil und dem, was man darf bzw. was man lieber bleiben lassen sollte.<\/p>\n<h3>Krankheit in der Probezeit<\/h3>\n<p>Wer krank ist, muss sich auskurieren, egal ob Probezeit oder nicht. Meiner Meinung nach ist es eine Einstellungsfrage, wie krank man sich selbst f\u00fchlen muss, um zu Hause zu bleiben. Es bringt nichts, die Kollegen anzustecken und die eigene Arbeit ggf. fehlerhaft auszuf\u00fchren. Beim kleinsten Kratzen im Hals zu Hause zu bleiben, macht aber auf der anderen Seite auch nicht den besten Eindruck. Wichtig ist, sich (wie auch nach der Probezeit) krank zu melden und dabei auch die ungef\u00e4hre Dauer des Fehlens abzusch\u00e4tzen. Die Anzahl der Fehltage hat keinen Einfluss auf die L\u00e4nge der Probezeit. Anspruch auf K\u00fcndigungsschutz hat man jedoch auch im Krankheitsfall erst nach erfolgreichem Abschluss dieser.<\/p>\n<h3>K\u00fcndigungsschutz<\/h3>\n<p>Apropos K\u00fcndigung. Die K\u00fcndigungsfrist ist w\u00e4hrend der Probezeit verk\u00fcrzt und betr\u00e4gt meist nur 14 Tage. Ohne Angabe von Gr\u00fcnden kann (leider) bis zum letzten Probearbeitstag eine K\u00fcndigung ausgesprochen werden, die dann zwei Wochen sp\u00e4ter in Kraft tritt. Erst nach Abschluss der Probezeit steigt die K\u00fcndigungsfrist auf einen Monat (siehe BGB \u00a7622). Im Rahmen von betrieblichen K\u00fcndigungen ist es gesetzlich festgeschrieben, dass Mitarbeiter in der Probezeit zuerst entlassen werden m\u00fcssen. In der Rangfolge der K\u00fcndigungsgr\u00fcnde nach der Probezeit steht Krankheit eher auf den hinteren Pl\u00e4tzen. H\u00e4ufiger sind fehlendes Fachwissen und unterschiedliche Auffassungen der Arbeitsweise, die, sei das Einstellungsverfahren auch noch so intensiv, immer wieder auftreten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>(Kein) Urlaub in der Probezeit?<\/h3>\n<p>Generell steht laut Bundesurlaubsgesetz jedem Arbeitnehmer Urlaub zu, auch in der Probezeit. Urlaub f\u00fcr wichtige Termine und Feierlichkeiten einzureichen, ist also vertretbar, dies sollte jedoch rechtzeitig angek\u00fcndigt und mit der Gesch\u00e4ftsleitung abgesprochen werden. Die Genehmigung l\u00e4ngerer Urlaubsphasen ist eher un\u00fcblich. Ein eher vorsichtiger Umgang mit Abwesenheitstagen ist, wie auch im Falle einer Krankheit, angebracht. Hat man, wie ich, schon vor Vertragsabschluss eine Reise gebucht, empfiehlt es sich, die eigene Planung offen anzusprechen. Ich z.B. habe dadurch Verst\u00e4ndnis erhalten und bin gl\u00fccklich \u00fcber meine drei Tage Urlaub in der n\u00e4chsten Woche. \ud83d\ude42<\/p>\n<h3>Und dann?<\/h3>\n<p>Ist die Probezeit erfolgreich f\u00fcr beide Seiten verlaufen, geht das Arbeitsverh\u00e4ltnis meist in den direkten Arbeitsvertrag \u00fcber. Dieser kann unbefristet oder, wie heutzutage \u00fcblich, befristet sein. Endg\u00fcltige Art und Dauer werden, wie die Probezeit selbst, bereits vor der Vertragsunterzeichnung festgelegt.<\/p>\n<p>Ich hoffe, dass das \u201eund dann\u201c bei mir so gut in einander \u00fcbergeht, wie meine Zeit in der ich \u201edie Neue\u201c war in das Jetzt. Nat\u00fcrlich ist eine gewisse Vorsicht geboten, schlie\u00dflich m\u00f6chte ich nicht negativ auffallen. Gleiches gilt f\u00fcr mich aber auch nach der Probezeit, sodass ich insgesamt vor allem erst mal alle (bis jetzt positiven) Erfahrungen mitnehmen m\u00f6chte und so das Warten und Zittern auf Anschreiben und Gespr\u00e4che immer weiter in Vergessenheit ger\u00e4t.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In meinen Blogartikeln habe ich ja bereits einiges \u00fcber neue Erfahrungen und Eindr\u00fccke geschrieben, die man macht, wenn man auf der Suche nach einem Job ist. Ich bin nun schon zwei Monate hier und so langsam verarbeite ich die Sorgen, die mich in den letzten Monaten begleitet haben. 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