{"id":10896,"date":"2013-08-22T08:04:06","date_gmt":"2013-08-22T06:04:06","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=10896"},"modified":"2013-08-22T08:04:06","modified_gmt":"2013-08-22T06:04:06","slug":"arbeitsrecht-12-sie-werden-abgemahnt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/08\/arbeitsrecht-12-sie-werden-abgemahnt\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (12): Sie werden abgemahnt!"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_10898\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/463996_web_R_K_by_Thorben-Wengert_pixelio.de_.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-10898\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-10898\" alt=\"Thorben Wengert\/pixelio.de\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/463996_web_R_K_by_Thorben-Wengert_pixelio.de_-300x199.jpg\" width=\"300\" height=\"199\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-10898\" class=\"wp-caption-text\">Thorben Wengert\/pixelio.de<\/p><\/div>\n<p>Neulich erz\u00e4hlte mir ein Bekannter, dass er abgemahnt wurde, weil er seine pers\u00f6nliche Sicherheitsausr\u00fcstung \u00a0nicht getragen hat. Er fragte mich, ob dies denn rechtm\u00e4\u00dfig sei.<\/p>\n<p>Das Thema der arbeitsrechtlichen Abmahnungen ist nach dem Emmely-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2010 noch bedeutsamer geworden. Nach diesem Urteil darf ein Arbeitnehmer bei Bagatelldiebst\u00e4hlen nicht sofort fristlos entlassen werden, wenn ein seit langem st\u00f6rungsfreies Arbeitsverh\u00e4ltnis vorgelegen hat. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall erst zum milderen Mittel der Abmahnung greifen und darf erst im Wiederholungsfall\u00a0 k\u00fcndigen. Dies hatte zur Folge, dass die Anzahl der Abmahnungen seit diesem Urteil stark angestiegen ist.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber muss sich aber auch bei einer Abmahnung an gewisse Regeln halten.<!--more--><\/p>\n<h3>Funktionen der Abmahnung<\/h3>\n<p>Eine Abmahnung soll bestimmte Funktionen erf\u00fcllen. Diese m\u00fcssen aus dem Inhalt der Abmahnung eindeutig hervorgehen.<\/p>\n<ul>\n<li>Hinweisfunktion<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Arbeitnehmer soll darauf hingewiesen werden, dass ein bestimmtes Verhalten gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verst\u00f6\u00dft und vom Arbeitgeber nicht hingenommen wird. Dieses Verhalten muss in der Abmahnung eindeutig bezeichnet und beschrieben werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Warnfunktion<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Dem Arbeitnehmer wird mitgeteilt, dass er bei einem wiederholten Versto\u00df gegen die oben bezeichneten arbeitsvertraglichen Pflichten mit einer fristlosen K\u00fcndigung und damit mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen muss.<\/p>\n<ul>\n<li>Dokumentationsfunktion<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Eine Abmahnung ist nicht formgebunden und kann auch m\u00fcndlich erteilt werden. Dies sollte aber unter Zeugen geschehen. Jedoch wird eine Abmahnung meist schriftlich erteilt und zur Personalakte genommen, um sp\u00e4ter keine Unklarheiten \u00fcber den Inhalt der Abmahnung aufkommen zu lassen.<\/p>\n<h3>Inhalt einer Abmahnung<\/h3>\n<p>Eine Abmahnung hat grunds\u00e4tzlich vier Bestandteile<\/p>\n<ul>\n<li>Konkrete Benennung des beanstandeten Verhaltens<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>R\u00fcge dieser Pflichtverletzung<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>eindringliche Aufforderung zu k\u00fcnftigem vertragstreuem Verhalten<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Androhung eindeutiger arbeitsrechtlicher Konsequenzen f\u00fcr den Wiederholungsfall.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zur Veranschaulichung hier ein Muster f\u00fcr einen Abmahnungstext:<\/p>\n<blockquote><p><em>Mustertext:<\/em><\/p>\n<p>\u201eAm Montag, den 19.08.2013 haben sie ihren Arbeitsschutzhelm auf der Baustelle XYZ nicht getragen, w\u00e4hrend sie auf dem Bauger\u00fcst standen und W\u00e4nde verputzt haben. Mit diesem Verhalten haben Sie gegen betriebliche Arbeitsschutzbestimmungen und gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten versto\u00dfen. \u00a0Wir erwarten, dass Sie k\u00fcnftig ihre pers\u00f6nliche Sicherheitsausr\u00fcstung tragen. F\u00fcr den Wiederholungsfall behalten wir uns weitere arbeitsrechtliche Schritte vor, \u00a0welche bis zur K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses gehen k\u00f6nnen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<h3>Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Abmahnung<\/h3>\n<p>Ein Arbeitgeber kann nur abmahnen, wenn dazu ein rechtm\u00e4\u00dfiger Grund vorliegt. Abmahngr\u00fcnde sind:<\/p>\n<p><em>Schlechtleistung<strong>,<\/strong><\/em> das hei\u00dft, \u00a0es liegen beweisbare Fehler oder M\u00e4ngel in der geleisteten Arbeit vor, der Arbeitnehmer ist f\u00fcr einen gelieferten Ausschuss verantwortlich oder es werden gesetzliche oder betriebliche Bestimmungen nicht eingehalten.<\/p>\n<p><em>Bummelei und Unp\u00fcnktlichkeit<\/em>: Das erste liegt vor, wenn der Arbeitnehmer langsamer arbeitet, als er nachweislich kann oder wenn er die zeitliche oder sachliche Reihenfolge der Arbeitsschritte nicht oder nur schleppend einh\u00e4lt. Unp\u00fcnktlichkeit liegt vor, bei Wiederholter Nichteinhaltung von Arbeitsbeging, Pausenregelungen und Arbeitsende aber auch bei ausbleibenden Krankmeldungen oder versp\u00e4teter oder ausbleibender Einreichung von Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen.<\/p>\n<p><em>Versto\u00df gegen Weisungen:<\/em> betriebliche Arbeitsanweisungen m\u00fcssen befolgt werden, auch wenn sie als v\u00f6llig sinnlos angesehen werden. Aber, das von der Weisung verlangte Verhalten muss arbeitsvertraglich geschuldet sein.<\/p>\n<p><em>Versto\u00df gegen geltendes Strafrecht<\/em> ist ebenfalls ein g\u00e4ngiger Abmahngrund.<\/p>\n<p>Im Falle meines Bekannten, gab es vom Arbeitgeber vor diesem Vorfall weder m\u00fcndliche noch schriftliche Anweisungen die pers\u00f6nliche Sicherheitsausr\u00fcstung zu tragen. Erst danach wurden alle Mitarbeiter belehrt und mussten diese Belehrung auch unterschreiben. Mein Bekannter hat zwar seine Gesundheit auf Spiel gesetzt, aber ein abmahnw\u00fcrdiges Verhalten lag wohl zu diesem Zeitpunkt nicht vor.<\/p>\n<p>Er k\u00f6nnte sich gegen diese Abmahnung wehren. Daf\u00fcr gibt es auch mehrere M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<h3>Rechte des Arbeitnehmers<\/h3>\n<p>Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Sollte dieser dazu nicht bereit sein, kann der Arbeitnehmer eine Gegenvorstellung zur Personalakte reichen, die seine Sicht auf den Vorfall schildert (\u00a7 83 Abs. 1 BetrVG). Der Arbeitnehmer kann Beschwerde beim Betriebsrat oder beim Arbeitgeber \u00a0wegen ungerechter Behandlung einreichen oder Klage auf Entfernung der Abmahnung\u00a0 aus der Personalakte beim Arbeitsgericht einreichen. In der Praxis werden die meisten Arbeitnehmer sicherlich die letzte M\u00f6glichkeit wahrnehmen und erst einmal gar nichts \u00a0tun, aber sp\u00e4ter bei einem eventuellen K\u00fcndigungsschutzprozess vortragen, dass die (damalige) Abmahnung zu Unrecht erfolgt sei.<\/p>\n<p>Aus Beweisgr\u00fcnden w\u00fcrde ich in jedem Fall einer ungerechtfertigten Abmahnung dazu raten, zumindest die M\u00f6glichkeit der Gegenvorstellung wahrzunehmen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet diese zur Personalakte zu nehmen, muss aber darauf nicht reagieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neulich erz\u00e4hlte mir ein Bekannter, dass er abgemahnt wurde, weil er seine pers\u00f6nliche Sicherheitsausr\u00fcstung \u00a0nicht getragen hat. Er fragte mich, ob dies denn rechtm\u00e4\u00dfig sei. Das Thema der arbeitsrechtlichen Abmahnungen ist nach dem Emmely-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2010 noch bedeutsamer geworden. 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