{"id":11061,"date":"2017-10-26T08:30:01","date_gmt":"2017-10-26T06:30:01","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=11061"},"modified":"2020-03-23T16:41:56","modified_gmt":"2020-03-23T15:41:56","slug":"praktikum-und-vergutung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2017\/10\/praktikum-und-vergutung\/","title":{"rendered":"Praktikum und Verg\u00fctung"},"content":{"rendered":"<p>Im Jahr 2005 pr\u00e4gte DIE ZEIT den Begriff der \u201eGeneration Praktikum\u201c. Damals begann die Phase der Besch\u00e4ftigung von Praktikanten als billige oder gar unbezahlte Arbeitskr\u00e4fte. Wer vor, w\u00e4hrend oder nach dem Studium einen Job finden wollte, kam oftmals um ein Praktikum nicht herum. Oftmals wurde in Bewerbungsgespr\u00e4chen ein Praktikum angeboten, mit nicht bindender eventueller Aussicht auf eine \u00dcbernahme oder zum Kennenlernen der Branche. So konnten Unternehmen eifrige, zielstrebige junge Mitarbeiter de facto f\u00fcr mau T\u00e4tigkeiten ohne verbindliche Garantien verrichten lassen. Im Durchschnitt bekamen Praktikanten, so DER SPIEGEL, etwa 290 \u20ac im Monat \u2013 in vielen Gro\u00dfst\u00e4dten reichte das kaum f\u00fcr die Miete eines kleinen WG-Zimmers.<\/p>\n<p>Dieser Praxis wurde seit dem 01.01.2015 ein Ende gesetzt. Seit der Einf\u00fchrung des fl\u00e4chendeckenden Mindestlohns sind die Arbeitgeber verpflichtet, auch Praktikanten dementsprechend zu entlohnen. Doch auch hier sieht der Gesetzgeber Ausnahmen vor.<\/p>\n<p>Wann und wie ein Praktikum verg\u00fctet werden muss, soll oder kann, m\u00f6chte dieser Beitrag aufkl\u00e4ren.<\/p>\n<h2>Wie hoch muss ein Praktikum generell verg\u00fctet werden?<\/h2>\n<p>Praktika m\u00fcssen seit 2015 mit dem Mindestlohn verg\u00fctet werden, seit dem 01.01.2017 mit 8,84 \u20ac pro Stunde. Wie in einem Angestelltenverh\u00e4ltnis gibt es selbstverst\u00e4ndlich keine Grenze nach oben, aber die allermeisten Praktika werden mit dem Mindestlohn verg\u00fctet.<\/p>\n<h2>Wann wird ein Praktikum nicht verg\u00fctet?<\/h2>\n<p>Mit einem Bruttolohn von 1.414,40 \u20ac pro Stunde scheint die \u201eGeneration Praktikum\u201c ein Ende gefunden zu haben. Viele Arbeitgeber, die unbezahlte oder schlecht verg\u00fctete Praktikanten (aus)nutzen konnten, sind nicht mehr bereit, diese zu besch\u00e4ftigen. Somit verringert sich auf der einen Seite die unentgeltliche Entlohnung an Arbeitskr\u00e4ften, auf der anderen Seite entgeht aber auch vielen potentiellen Praktikanten die Aussicht auf einen <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/05\/arbeitsrecht-form-und-inhalt-des-arbeitsvertrags\/\">Arbeitsvertrag<\/a>. Doch es gibt auch Ausnahmen, bei denen kein Praktikumsgehalt in Form des Mindestlohns gezahlt werden muss. Dazu z\u00e4hlen:<\/p>\n<ul>\n<li>ein Praktikum w\u00e4hrend der Ausbildung<\/li>\n<li>Pflichtpraktika (dazu sp\u00e4ter mehr)<\/li>\n<li>Selbstst\u00e4ndigkeit<\/li>\n<li>T\u00e4tigkeit nach dem Heimarbeitergesetz (HAG)<\/li>\n<li>Arbeitsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen<\/li>\n<li>Ableistung freiwilliger Dienste<\/li>\n<li>Ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten<\/li>\n<li>in bestimmten F\u00e4llen eine Praktikumsdauer von unter 3 Monaten<\/li>\n<li>ein Alter des Praktikanten\/der Praktikantin unter 18 Jahre sowie<\/li>\n<li>weitere Ausnahmeregelungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Doch auch hier hei\u00dft es auch nicht, dass Praktikanten gar nichts erhalten, manche Arbeitgeber bezahlen in diesen F\u00e4llen nach Kulanz. Ausnahmeregelungen sind etwa Langzeitarbeitslose, die sich laut SGB III in einer \u00dcbergangsphase von sechs Monaten zur Qualifizierung in den beruflichen (Wieder)-Einstieg befinden.<\/p>\n<p>Studentenpraktika bilden dabei eine rechtliche Grauzone.<\/p>\n<h2>Rechtliche Grundlage zur Praktikumsverg\u00fctung<\/h2>\n<p>Das Gesetz zum Mindestlohn f\u00fcr Praktikanten findet sich im \u201eGesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns\u201c, kurz: Mindestlohngesetz (MiLoG), \u00a7 22. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/milog\/__22.html\">In diesem Gesetz<\/a> hei\u00dft es w\u00f6rtlich:<\/p>\n<p>(1) Dieses Gesetz gilt f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des \u00a7 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie<\/p>\n<ol>\n<li>ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten,<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung f\u00fcr eine Berufsausbildung oder f\u00fcr die Aufnahme eines Studiums leisten,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverh\u00e4ltnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">4. an einer Einstiegsqualifizierung nach \u00a7 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach \u00a7\u00a7 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes teilnehmen.<\/p>\n<p>Praktikantin oder Praktikant ist unabh\u00e4ngig von der Bezeichnung des Rechtsverh\u00e4ltnisses, wer sich nach der tats\u00e4chlichen Ausgestaltung und Durchf\u00fchrung des Vertragsverh\u00e4ltnisses f\u00fcr eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen T\u00e4tigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche T\u00e4tigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.<\/p>\n<p>(2) Personen im Sinne von \u00a7 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.<\/p>\n<p>(3) Von diesem Gesetz nicht geregelt wird die Verg\u00fctung von zu ihrer Berufsausbildung Besch\u00e4ftigten sowie ehrenamtlich T\u00e4tigen.<\/p>\n<p>(4) F\u00fcr Arbeitsverh\u00e4ltnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Besch\u00e4ftigung langzeitarbeitslos im Sinne des \u00a7 18 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Besch\u00e4ftigung nicht. Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden K\u00f6rperschaften zum 1. Juni 2016 dar\u00fcber zu berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gef\u00f6rdert hat, und eine Einsch\u00e4tzung dar\u00fcber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll.<\/p>\n<h2>Praktikum und Studium &#8211; wann verg\u00fctet?<\/h2>\n<p>Generell steht bei einem Praktikum im Studium die Praxiserfahrung im Vordergrund. Oftmals werden Kontakte gekn\u00fcpft oder bei guter Arbeit und gegenseitigem Interesse schon Arbeitsvertr\u00e4ge f\u00fcr die Zeit nach dem Studium vorbereitet. Daneben schreiben mehrere Studieng\u00e4nge Pflichtpraktika vor.<\/p>\n<p>Wichtiger Hinweis: Im rechtlichen Streitfall ist die <em>Pr\u00fcfungsordnung<\/em> des jeweiligen Studienganges ausschlaggebend, ob das Praktikum verg\u00fctet werden muss. Sind Pflichtpraktika nicht explizit vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber das Praktikum verg\u00fcten, da es sich dabei um ein freiwilliges Orientierungspraktikum handelt. Viele Unternehmen besch\u00e4ftigen Praktikanten allerdings dabei oftmals mit einer Dauer von unter drei Monaten, da dies in die Ausnahmeregelungen f\u00e4llt (siehe oben). Wenn Praktika in den Semesterferien absolviert werden (k\u00f6nnen), umgehen daher oftmals viele Firmen die Zahlung des Mindestlohns und k\u00f6nnen damit das Gehalt selbst bestimmen.<\/p>\n<p>Die Folge ist, dass das Mindestlohngesetz f\u00fcr Praktikanten oft umgangen wird, bzw. bisher vorhandene Praktikumsstellen nicht mehr angeboten werden.<\/p>\n<h2>Praktika in der IT-Branche<\/h2>\n<p>Die Verg\u00fctung von Praktikanten ist in der IT-Branche im Mittelfeld anzusiedeln. Die am besten verg\u00fcteten Praktika finden sich in der Unternehmensberatung und Wirtschaftspr\u00fcfung, gefolgt von Personaldienstleistungen, Bau- und Pharmaindustrie sowie im Versicherungs- und Bankenwesen. Die am schlechtesten bezahlten Praktika sind in der Tourismus- und Kulturbranche, bei Vereinen oder NGOs sowie im Bildungsbereich zu finden, \u00fcberraschenderweise aber auch in der Elektrotechnik und Feinmechanik. Praktika f\u00fcr Studenten und Nicht-Studenten in der IT-Branche werden oft angeboten, eine \u00dcbersicht bietet bspw. <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/Landing\/praktikumsstellen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">die Jobangebotsseite von TowerConsult<\/a>, etwa als <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/details\/praktikant-mw-im-bereich-marketing-wettbewerbsanalysen-208\/\">Praktikant\/in im Bereich Marketing und Wettbewerbsanalysen<\/a>.<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autors:<\/i><\/b><i>\u00a0Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahr 2005 pr\u00e4gte DIE ZEIT den Begriff der \u201eGeneration Praktikum\u201c. Damals begann die Phase der Besch\u00e4ftigung von Praktikanten als billige oder gar unbezahlte Arbeitskr\u00e4fte. Wer vor, w\u00e4hrend oder nach dem Studium einen Job finden wollte, kam oftmals um ein Praktikum nicht herum. 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