{"id":11309,"date":"2013-10-24T07:53:03","date_gmt":"2013-10-24T05:53:03","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=11309"},"modified":"2019-06-17T10:46:44","modified_gmt":"2019-06-17T08:46:44","slug":"arbeitsrecht-15-skuriles-vorm-arbeitsrichter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/10\/arbeitsrecht-15-skuriles-vorm-arbeitsrichter\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (15): Skurriles vorm Arbeitsrichter"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_11315\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/10\/Hase_by_Ruth-Rudolph_pixelio.de_.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-11315\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-11315\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/10\/Hase_by_Ruth-Rudolph_pixelio.de_-300x250.jpg\" alt=\"Ruth Rudolph\/ pixelio.de\" width=\"300\" height=\"250\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-11315\" class=\"wp-caption-text\">Ruth Rudolph\/pixelio.de<\/p><\/div>\n<p>In Deutschland gibt es derzeit 113 Arbeitsgerichte (AG), 18 Landesarbeitsgerichte (LAG) und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Liste_deutscher_Gerichte#Arbeitsgerichtsbarkeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">(Quelle: Wikipedia)<\/a>. Dazu kommen noch Urteile zum Arbeitsrecht an den Verwaltungs- und Sozialgerichten. Allein an den Arbeitsgerichten wurden im Jahr 2012 satte\u00a0 403.550 Klagen eingereicht. W\u00e4hrend diese Zahl in den letzten Jahren leicht r\u00fcckl\u00e4ufig, steigt die Zahl der Berufungen an den LAG\u00b4s und der Revisionen am BAG stark an <a href=\"http:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/PDF-Statistiken\/Ergebnisse-Statistik--Arbeitsgerichtsbarkeit-2012.pdf;jsessionid=58EBE38086ED014C526DBF6E20745D07?__blob=publicationFile\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">(Quelle: Statistik des BMAS)<\/a>. Das bedeutet, dass immer mehr arbeitsrechtliche Streitigkeiten durch alle Instanzen ausgefochten werden. Dabei landen immer wieder recht kuriose und skurrile Streitigkeiten vor dem Arbeitsrichter.<\/p>\n<p>Ein Grund f\u00fcr mich, euch einmal eine kleine Auswahl dazu vorzustellen:<!--more--><\/p>\n<h2>K\u00fcndigung von Schwangeren<\/h2>\n<p>Der Diebstahl beim Arbeitgeber durch eine Schwangere bei ihrem Arbeitgeber ist kein K\u00fcndigungsgrund, weil &#8222;von Schwangeren Arbeitnehmerinnen alle Belastungen ferngehalten werden sollen, die mit einer K\u00fcndigung verbunden sind&#8220; (VG Frankfurt, 7 E 3766\/04)<\/p>\n<p>Auch die K\u00fcndigung einer Schwangeren, die mit einer Axt auf ihren Arbeitgeber losgegangen war, war laut Urteil des BAG wegen \u00a7 9 des Mutterschutzgesetzes unwirksam. (BAG GS 1\/56)<\/p>\n<p>Interessant sind auch die Urteile zum Thema Dienst- bzw. Arbeitsunf\u00e4lle:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine Arbeitnehmerin ging privat mit ihrem Hund spatzieren. W\u00e4hrend eines Anrufs ihrer Arbeitsstelle st\u00fcrzte sie und verletzte sich. Das Gericht entschied: Arbeitsunfall! (LSG NRW, L 15U 270\/12)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Ein Arbeitsunfall wurde auch bejaht, bei einem allergischen Schocks aufgrund eines auf einer Dienstreise genossenen Palatschinkens mit N\u00fcssen, weil die Essensaufnahme nicht nur dem k\u00f6rperlichen Erhalt diente. (BSG, B 2U 8\/06R)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Kein Dienstunfall liegt hingegen bei einem Polizisten vor, welcher im Winter zu einem Sauna-Einsatz gerufen wurde, weil er anschlie\u00dfend\u00a0 unter einem Temperatur-Trauma litt. Dies entschied das VG M\u00fcnchen (M 12 K 13.1652).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Ein Arbeitsunfall wurde ebenfalls bei einem Versicherungsvertreter verneint, welcher nach einem Arbeitsgespr\u00e4ch mit einer Kundin Wein trank und sich beim Flasche \u00f6ffnen verletzte. (LSG Th\u00fcringen, L1U 681\/98).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Als ein Mann abend nach der Arbeit heimkam, war sein privater Parkplatz vor dem Haus besetzt. Der Falschparker fuhr weg, rammte dabei ein Verkehrsschild. Das kippte um und verletzte den Mann. Urteil: kein Arbeitsunfall. (LAG K\u00f6ln 7 Sa 1597\/04).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dagegen k\u00f6nnte ein Dienstunfall vorliegen, wenn man einen E-Mail-Anhang \u00f6ffnet. So ergangen ist es einem Polizisten, der von einem Kollegen einen Dateianhang sexuellen Inhalts bekommen hat. Das Verwaltungsgericht D\u00fcsseldorf urteilte, dass Porno-Mails psychische Erkrankungen ausl\u00f6sen k\u00f6nnen. (VG D\u00fcsseldorf, 23K 5235\/07).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Und wieder ein Polizist: Dieser klemmte sich in der Arbeitszeit den Mittelfinger in einer Toilettent\u00fcr ein. Kein Dienstunfall, entschied das VG M\u00fcnchen. Was auf der Toilette erledigt werden soll, ist privater Natur (M 12 K 13.1024).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dagegen wird von den Richtern ein Arbeitsunfall bejaht, bei einem Mann, welcher sich auf dem Weg zur Arbeit den Fu\u00df in der eigenen Haust\u00fcr einklemmt und dadurch st\u00fcrzte. Begr\u00fcndung: Das Knie befand sich bereits au\u00dferhalb des Hauses, damit ist ein Wegeunfall zu bejahen (LSG Berlin-Brandenburg, L 2U 3\/12).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Auch private Telefonate w\u00e4hrend der Arbeitszeit k\u00f6nnen den Unfallschutz kosten. Dies entschied zum Beispiel das hessische LSG. Ein Lagerarbeiter hatte 2-3 Minuten mit seiner Frau am Handy telefoniert. Er hat sich dabei ca. 20 Meter von seinem Arbeitsplatz entfernt. Auf dem R\u00fcckweg zu seinem Arbeitplatz verletzte er sich. Begr\u00fcnderung der Richter f\u00fcr die Klageabweisung: Gesetzlicher Unfallschutz bleibt nur bestehen, wenn private T\u00e4tigkeiten im Vorbeigehen oder nebenher erledigt w\u00fcrden. Dies war hier nicht der Fall, da der Arbeitnehmer sich weiter vom Arbeitsplatz entfernt hat und mehrere Minuten telefoniert hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere sch\u00f6ne Urteile sind:<\/p>\n<h2>Mord ist kein Arbeitsunfall<\/h2>\n<p>Der Sohn hat den Vater auf der R\u00fcckfahrt vom Steuerberater mit Benzin \u00fcbergossen und angez\u00fcndet. Dies sei kein Arbeitsunfall, urteilten die Richter und verweigerten der Witwe die Hinterbliebenenrente (LSG Stuttgart, L 2 U 5633\/10).<\/p>\n<h2>Toilettenurteil<\/h2>\n<p>Ein Finanzamtsmitarbeiter, welcher h\u00e4ufig auch von zu Hause aus arbeitete, wollte seine Privattoilette als &#8222;Zweitklo&#8220; abschreiben. Die Klage wurde trotz vorgelegtem &#8222;Toiletten-Tagebuch&#8220; abgewiesen (FG BW, 9 K 2096\/12).<\/p>\n<h2>Leichenwagenurteil<\/h2>\n<p>Es ist einem Angestellten eines Bestattungsunternehmens nicht zuzumuten, ein Leichenwagen als Dienstfahrzeug privat zu nutzen (LAG K\u00f6ln, 7 Sa 879\/09).<\/p>\n<h2>Verdauungsurteil<\/h2>\n<p>Ein Anwalt hielt \u00fcber 14 Tage minuti\u00f6s fest, wie oft einer seiner Mitarbeiter zur Toilette ging. Er kam am Ende auf sage und schreibe 384 Klominuten. Daf\u00fcr zog er dem Angestellten 682,40 \u20ac von dessen Gehalt ab. Das AG K\u00f6ln urteilte: Der Toilettengang ist ein menschliches Grundbed\u00fcrfnis und darf daher nicht mit einer Lohnk\u00fcrzung geahndet werden (6 Ca 3846\/09).<\/p>\n<h2>Hasenurteil<\/h2>\n<p>Und last but not least, mein pers\u00f6nlicher Favorit:<\/p>\n<p>Eine Lehrerin verlie\u00df pl\u00f6tzlich heulend den Unterricht. Angeblich, weil eine sechzehnj\u00e4hrige Sch\u00fclerin einen Hasen an die Tafel gezeichnet hatte. Die Lehrein hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt. Die Sch\u00fclerin solle keine Hasenzeichnungen mehr an die Tafel malen und nicht mehr behaupten, dass die Lehrerin beim Anblick von Hasen Angst bekommt. Die Klage wurde abgewiesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Deutschland gibt es derzeit 113 Arbeitsgerichte (AG), 18 Landesarbeitsgerichte (LAG) und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) (Quelle: Wikipedia). Dazu kommen noch Urteile zum Arbeitsrecht an den Verwaltungs- und Sozialgerichten. Allein an den Arbeitsgerichten wurden im Jahr 2012 satte\u00a0 403.550 Klagen eingereicht. 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