{"id":11393,"date":"2013-11-07T08:34:33","date_gmt":"2013-11-07T06:34:33","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=11393"},"modified":"2019-05-31T11:37:49","modified_gmt":"2019-05-31T09:37:49","slug":"arbeitsrecht-16-sahnetorte-und-gewurzgurke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/11\/arbeitsrecht-16-sahnetorte-und-gewurzgurke\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (16): Sahnetorte und Gew\u00fcrzgurke"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_11396\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/541554_web_R_K_B_by_JMG_pixelio.de_.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-11396\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-11396\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/11\/541554_web_R_K_B_by_JMG_pixelio.de_-300x200.jpg\" alt=\"JMG\/pixelio.de\" width=\"300\" height=\"200\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-11396\" class=\"wp-caption-text\">JMG\/pixelio.de<\/p><\/div>\n<p>In der letzten Woche hat Anna \u00fcber die Vor- und Nachteile von <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/10\/sex-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sex am Arbeitsplatz <\/a>philosophiert. Man kann sich dar\u00fcber streiten, ob dabei die Vor-oder die Nachteile \u00fcberwiegen. In jedem Fall kann das Ganze einige Konsequenzen haben, wenn man dabei alle Vorsicht \u00fcber den Haufen wirft und gar zu ungest\u00fcm ans Werk geht. Sorgen machen sollte Mann sich sp\u00e4testens, wenn seine Liebste einige Wochen nach dem Besuch des Serverraums nach besagter Sahnetorte mit Gew\u00fcrzgurken verlangt. Dann k\u00f6nnte es n\u00e4mlich sein, dass sich f\u00fcr beide das Leben in den n\u00e4chsten Monaten unwiderruflich \u00e4ndern wird. Auch f\u00fcr solche F\u00e4lle hat der Gesetzgeber vorgesorgt und am 24.01.1952 das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verabschiedet.<!--more--><\/p>\n<p>Durch das MuSchG werden mit einigen wenigen Ausnahmen alle schwangeren Besch\u00e4ftigten gesch\u00fctzt, also auch Teilzeitkr\u00e4fte, Auszubildende mit Vertrag, Hausangestellte und Heimarbeiterinnen. Es gilt nicht f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerinnen (Sorry Chefin :-)), Freiberuflerinnen und Studierende. F\u00fcr Beamte gibt es besondere Regelungen.<\/p>\n<p>Die schwangere Arbeitnehmerin f\u00e4llt ab der Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber unter den Schutz des MuSchG. Dann f\u00e4llt die Arbeitnehmerin automatisch unter den K\u00fcndigungsschutz des \u00a7 9 MuSchG, selbst wenn sie sich in der Probezeit befindet. Ihr darf bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht gek\u00fcndigt werden. Sollte die Schwangere erst nach dem Zugang der K\u00fcndigung von der Schwangerschaft erfahren, hat sie zwei Wochen Zeit diese dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dann entsteht der K\u00fcndigungsschutz r\u00fcckwirkend. Eine K\u00fcndigung ist im Ausnahmefall nur erlaubt bei Insolvenz oder Betriebsschlie\u00dfung, wenn die Gewerbeaufsicht zugestimmt hat.<\/p>\n<p>Neben dem K\u00fcndigungsschutz gew\u00e4hrt das MuSchG der schwangeren Arbeitnehmerin noch andere Rechte. Beispielsweise gibt es bestimmte Besch\u00e4ftigungsverbote:<\/p>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">der Umgang mit giftigen oder radioaktiven Stoffen beziehungsweise mit Krankheitserregern,<\/li>\n<\/ul>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">regelm\u00e4\u00dfiges Heben und Tragen von Lasten, die schwerer sind als f\u00fcnf Kilogramm (in Einzelf\u00e4llen zehn Kilogramm),<\/li>\n<\/ul>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">st\u00e4ndiges Stehen. Und: h\u00e4ufiges Strecken, Beugen, Recken, Arbeit auf Leitern und \u00c4hnliches,<\/li>\n<\/ul>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">ab dem dritten Monat: Arbeit in Bef\u00f6rderungsmitteln wie Bussen, Taxis, weder als Fahrerin noch als Kontrolleurin oder Stewardess,<\/li>\n<\/ul>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">Akkord- oder Flie\u00dfbandarbeit,<\/li>\n<\/ul>\n<ul style=\"margin-top: 0cm;\" type=\"disc\">\n<li class=\"MsoNormal\">Nacht- und Sonntagsarbeit nach 20 Uhr<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Arbeitnehmerin hat in einem solchen Fall einen Anspruch auf Umsetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz. Die Bezahlung darf sich dadurch nicht \u00e4ndern. Die Besch\u00e4ftigung muss der Ausbildung der Arbeitnehmerin und ihrer Stellung in der Firma entsprechen. Das hei\u00dft: Die normale Hierarchie sollte gewahrt werden. Findet der Arbeitgeber keinen Ausweichjob, muss er die Schwangere bei Zahlung des vollen Gehaltes freistellen.<\/p>\n<p>Auf einige Rechte &#8211; beispielsweise die Freistellung von Flie\u00dfband- oder Nachtarbeit &#8211; kann die Schwangere laut Mutterschutzgesetz auch verzichten. Allerdings ben\u00f6tigt sie daf\u00fcr die Zustimmung ihres Arztes und des Betriebsrates. Anschlie\u00dfend muss der Arbeitgeber dies bei der Aufsichtsbeh\u00f6rde beantragen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Mutterschutzfrist, welche von 6 Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt geht, besteht generell ein Besch\u00e4ftigungsverbot. Die Schwangere kann in den sechs Wochen vor der Geburt auf ausdr\u00fccklichen eigenen Wunsch arbeiten. W\u00e4hrend der Acht-Wochenfrist nach der Entbindung besteht ein absolutes Besch\u00e4ftigungsverbot, von welchem nicht abgewichen werden darf. W\u00e4hrend der gesammten Mutterschutzfrist hat die junge Mutter Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber.<\/p>\n<p>Wie ist es aber, wenn das Kind nicht zum errechneten Termin kommt?<\/p>\n<p>Sollte das Kind &#8222;Versp\u00e4tung&#8220; haben, verl\u00e4ngert sich die Mutterschutzfrist dementsprechend, da die Acht-Wochenfrist erst mit der Geburt des Kindes zu laufen beginnt. Bei einer Fr\u00fchgeburt steht der Mutter trotzdem mindestens die 14 Wochen Mutterschutzfrist zu.<\/p>\n<p>Alles Wichtige rund um das Thema Arbeitsrecht und Schwangerschaft findet ihr in <a href=\"http:\/\/www.bmfsfj.de\/BMFSFJ\/Service\/publikationen,did=3156.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">dieser Brosch\u00fcre vom Bundesfamilienministerium<\/a>.<\/p>\n<p>Ach ja: Noch wichtig f\u00fcr die Arbeitgeber ist die Information, dass ein Abdruck des Gesetzes an einer geeigneten Stelle auszuliegen hat, wenn regelm\u00e4\u00dfig mehr als drei Arbeitnehmerinnen besch\u00e4ftigt werden.<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der letzten Woche hat Anna \u00fcber die Vor- und Nachteile von Sex am Arbeitsplatz philosophiert. Man kann sich dar\u00fcber streiten, ob dabei die Vor-oder die Nachteile \u00fcberwiegen. In jedem Fall kann das Ganze einige Konsequenzen haben, wenn man dabei alle Vorsicht \u00fcber den Haufen wirft und gar zu ungest\u00fcm ans Werk geht. 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