{"id":11680,"date":"2013-12-19T08:15:33","date_gmt":"2013-12-19T07:15:33","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=11680"},"modified":"2013-12-19T08:15:33","modified_gmt":"2013-12-19T07:15:33","slug":"arbeitsrecht-19-weihnachten-arbeitsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/12\/arbeitsrecht-19-weihnachten-arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (19): Weihnachten &#038; Arbeitsrecht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_11681\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Weihnachtsmann.de_.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-11681\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-11681\" alt=\"Stefan Bayer\/pixelio.de\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Weihnachtsmann.de_.jpg\" width=\"400\" height=\"400\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-11681\" class=\"wp-caption-text\">Stefan Bayer\/pixelio.de<\/p><\/div>\n<p>Es ist kalt, an den Gl\u00fchweinst\u00e4nden deutscher Weihnachtsm\u00e4rkte bilden sich lange Schlangen und irgendwie herrscht auch im B\u00fcro so eine besondere Stimmung, immer schwankend zwischen Besinnlichkeit und hektischer Betriebsamkeit. Das alles sind sichere Zeichen daf\u00fcr, dass die Feiertage in gro\u00dfen Schritten n\u00e4her kommen und sich das Jahr dem Ende neigt.<\/p>\n<p>Passend dazu heute einmal etwas aus der Rubrik &#8222;10 Dinge, die&#8230;&#8220;<\/p>\n<h2>10 Dinge, die im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel zu beachten sind<!--more--><\/h2>\n<h3>1. Was passiert, wenn Mitarbeiter aufgrund von Schnee und Glatteis zu sp\u00e4t zur Arbeit kommen?<\/h3>\n<p>Das Wegerisiko liegt in jedem Fall beim Arbeitnehmer, egal welche Witterungsverh\u00e4ltnisse herrschen. Im Winter\u00a0 sollte aus diesem Grund regelm\u00e4\u00dfig die wettervorhersage kondsultiert, eventuell f\u00fcrs Auto freischaufelt und Eiskratzen mehr Zeit eingeplant werden. Entstehen dem Arbeitgeber wegen einer Versp\u00e4tung Nachteile, ist der Arbeitsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet. Wiederholtes Zusp\u00e4tkommen kann sogar eine Abmahnung rechtfertigen.<\/p>\n<h3>2. Temperaturen am Arbeitsplatz<\/h3>\n<p>Die Bundesanstalt f\u00fcr Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hat genau geregelt, welche Temperaturen am Arbeitsplatz zu herrschen haben. Diese muss, je nach T\u00e4tigkeit, zwischen 12 und 20\u00b0C betragen. Je schwerer die k\u00f6rperliche T\u00e4tigkeit, desto k\u00fchler sollte der Arbeitsplatz sein. Es ist zum Beispiel eine Temperatur von 20\u00b0c vorgeschrieben bei k\u00f6rperlich leichter, sitzender T\u00e4tigkeit (B\u00fcroarbeit).<\/p>\n<h3>3. Weihnachtsgeld<\/h3>\n<p>Wenn der Anspruch auf Weihnachtsgeld nicht vertraglich festgelegt ist (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag), besteht kein Anspruch darauf, da es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Es kann also jederzeit vom Arbeitgeber gestrichen werden.<\/p>\n<p>Achtung! Wenn die freiwillige Leistung dreimal nacheinander gew\u00e4hrt wurde ohne auf die Einmaligkeit hinzuweisen, erw\u00e4chst dem Arbeitnehmer ein Anspruch aus einer sogenannten betrieblichen \u00dcbung. Aber auch diese wird oftmal in Arbeitsvertr\u00e4gen ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>4.Teilnahmepflicht an der Weihnachtsfeier<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen alle Mitarbeiter zu einer Firmenweihnachtsfeier eingeladen werden. Eine Ausnahme besteht nur im Einzelfall, wenn es dringend notwendig zur Aufrechterhaltung des Arbeitsbetriebes ist.<\/p>\n<p>Mitarbeiter m\u00fcssen dieser Einladung jedoch nicht unbedingt folgen &#8211; es gibt keine Teilnahmepflicht. Findet die Weihnachtsfeier jedoch w\u00e4hrend der normalen Arbeitszeit statt, k\u00f6nnen die Mitarbeiter jedoch nicht nach Hause gehen. Es muss in einem solchen Fall weitergearbeitet werden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Weihnachtsfeier sind die Mitarbeiter \u00fcber den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.<\/p>\n<h3>5. Arbeitspflicht an Heiligabend und Sylvester<\/h3>\n<p>Heiligabend und Sylvester sind keine gesetzlichen Feiertage. M\u00f6chte man an diesen Tagen frei haben, muss jeweils ein voller Urlaubstag genommen werden. Viele Arbeitgeber geben ihren Mitarbeitern jedoch von sich aus den vollen oder zumindest einen halben Tag frei. Auch hier ist wieder das Prinzip der betrieblichen \u00dcbung zu beachten &#8211; dreimal nacheinander ohne Hinweis auf Einmaligkeit gew\u00e4hrt, begr\u00fcndet einen Anspruch den Arbeitnehmers.<\/p>\n<h3>6. Urlaubssperre \u00fcber die Festtage<\/h3>\n<p>Es ist nicht zu glauben, aber der Arbeitgeber darf aus dringenden betrieblichen Gr\u00fcnden \u00fcber die Festatge ein Urlaubssperre verh\u00e4ngen. Dringende betriebliche Gr\u00fcnde liegen zum Beispiel vor, wenn aufgrund eines wichtigen Aufrages ein hohes Arbeitspensum geleistet werden muss.<\/p>\n<h3>7. Resturlaub<\/h3>\n<p>Es h\u00e4lt sich hartn\u00e4ckig das Ger\u00fccht, dass der nicht genommene Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden darf und bis zum 31.03. genommen werden muss. Dies stimmt so nicht. Grunds\u00e4tzlich verf\u00e4llt der Uralubsanspruch zum 31. Dezember, es sei denn es ist vertraglich vereinbart worden, das er bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden kann. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Mitarbeiter aufgehalten wurde, den Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen, zum Beispiel bei einer sehr langen Erkrankung oder wenn er aus dringenden betrieblichen Gr\u00fcnden vom Arbeitgeber gehindert wurde.<\/p>\n<h3>8. K\u00fcndigung an Heiligabend<\/h3>\n<p>Es gibt tats\u00e4chlich Arbeitgeber, die k\u00fcndigen ihren demn\u00e4chst Ex-Mitarbeitern an Heiligabend. Diese K\u00fcndigungen sind auch rechtm\u00e4\u00dfig, da der heilige Abend, wie oben schon gesagt, ein ganz normaler Arbeitstag ist. Eine K\u00fcndigung die ungeh\u00f6rig ist, ist nicht auch gleichzeit unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits vor 25 Jahren entschieden. Eine K\u00fcndigung w\u00e4re nur dann durch die Wahl des Zeitpunktes unzul\u00e4ssig, wenn der Arbeitnehmer dadurch ganz geh\u00f6rig verletzt werde. Beispiele f\u00fcr einen unzul\u00e4ssigen K\u00fcndigungszeitpunkt w\u00e4re die \u00dcbergabe der K\u00fcndigung vor den versammelten Besch\u00e4ftigen, w\u00e4hrend einer Beerdigung, auf dem Pissoir oder vor einer OP nach einem Betriebsunfall. Alle diese F\u00e4lle sind tats\u00e4chlich passiert.<\/p>\n<h3>9. Nebenjob als Weihnachtsmann<\/h3>\n<p>Es gibt einige Menschen, die\u00a0 in der Weihnachtszeit ihr schauspielerisches Talent entdecken und in KITA&#8217;s oder auf Weihnachtsfeiern den Weihnachtsmann geben. Sch\u00f6ner Nebeneffekt ist, dass &#8222;Mann&#8220; sich damit durchaus auch die finanziellen Mittel f\u00fcr das Geschenk an seine Liebste verdienen kann. Aber Vorsicht! Der Nebenjob sollte in jedem Fall vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden, sonst drohen Abmahnung und im schlimmsten Fall die fristlose K\u00fcndigung.<\/p>\n<h3>10. Vorrecht auf Urlaub f\u00fcr Eltern zwischen Weihnachten und Sylvester<\/h3>\n<p>Auch dieses Ger\u00fccht h\u00e4lt sich hartn\u00e4ckig: Eltern haben kein automatisches Vorrecht auf Urlaub zwischen den Feiertagen. Der Arbeitgeber muss aber die Belange dseiner Mitarbeiter mit Familie bei der Urlaubsplanung ber\u00fccksichtigen. Aber auch andere Abw\u00e4gungskriterien flie\u00dfen in die Entscheidung des Arbeitgebers ein, wie zum Beispiel das Alter, die Urlaubsm\u00f6glichkeiten des Partners oder ob ein Mitarbeiter im vorangegangenen Jahr \u00fcber die Feiertage gearbeitet hat.<\/p>\n<blockquote><p>So, ich darf in diesem Jahr das nicht bestehende Vorrecht einer Mutter genie\u00dfen. Mein n\u00e4chster Beitrag zum Thema Arbeitsrecht kommt dann im Januar 2014.<\/p>\n<p>Ich w\u00fcnsche euch allen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches und vor allem fr\u00f6hliches Jahr 2014.<\/p><\/blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\"><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist kalt, an den Gl\u00fchweinst\u00e4nden deutscher Weihnachtsm\u00e4rkte bilden sich lange Schlangen und irgendwie herrscht auch im B\u00fcro so eine besondere Stimmung, immer schwankend zwischen Besinnlichkeit und hektischer Betriebsamkeit. 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