{"id":11775,"date":"2014-01-16T08:16:25","date_gmt":"2014-01-16T07:16:25","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=11775"},"modified":"2017-11-13T18:51:24","modified_gmt":"2017-11-13T17:51:24","slug":"arbeitsrecht-20-winterzeit-unfallzeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/01\/arbeitsrecht-20-winterzeit-unfallzeit\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (20): Winterzeit &#8211; Unfallzeit"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_11780\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/318007_web_R_by_Michael-Hirschka_pixelio.de_.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-11780\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-11780\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/318007_web_R_by_Michael-Hirschka_pixelio.de_.jpg\" alt=\"Michael Hirschka\/pixelio.de\" width=\"400\" height=\"266\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-11780\" class=\"wp-caption-text\">Michael Hirschka\/pixelio.de<\/p><\/div>\n<p>Nicht nur Frau Merkel und Herr Schumacher sind betroffen, es passiert jedes Jahr aufs neue hunderten von Arbeitnehmern. Sie verletzen sich im Winterurlaub schwer. Auf den Pisten in Deutschland, \u00d6stereich und der Schweiz schieben Bergrettung und Krankenh\u00e4user Sonderschichten. Wieder Zuhause f\u00e4llt der Arbeitnehmer dank Krankschreibung und Reha f\u00fcr mehrere Wochen aus. F\u00fcr den Arbeitgeber ist dieser Umstand nat\u00fcrlich eine unsch\u00f6ne Sache. Am besten ist, man verbietet seinen Mitarbeitern derartige Sportarten. Aber ist dies aus Sicht des Arbeitsrechtes so einfach m\u00f6glich?<!--more--><\/p>\n<h3>Die Antwort des gemeinen Juristen: Nat\u00fcrlich nicht!!!<\/h3>\n<p>Privatleben und damit auch Freizaitaktivit\u00e4ten wie Urlaub und Hobby sind grunds\u00e4tzlich vor Eingriffen des AG gesch\u00fctzt. Arbeitsvertr\u00e4ge, die dies einschr\u00e4nkenn versto\u00dfen gegen Art. 2 GG. Dieses Grundrecht regelt das Recht auf freie Entfaltung der Pers\u00f6nlichkeit, sofern andere dabei nicht zu Schaden kommen, die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung nicht gest\u00f6rt und Sittengesetzte nicht verletzt werden.<\/p>\n<p>Arbeitnehmer d\u00fcrfen also selbst bestimmen, was sie in Urlaub und Freizeit tun oder lassen. Von Apnoetauchen bis Basejumping &#8211; grunds\u00e4tzlich ist erst einmal allen erlaubt. Allerdings muss in bestimmten F\u00e4llen der Arbeitnehmer die konsequenzen tragen, wenn etwas passiert.<\/p>\n<h3>Anspruch auf Entgeltfortzahlung<\/h3>\n<p>Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (\u00a7 3 EFZG) hat jeder Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunf\u00e4higkeit aufgrund von Krankheit einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung f\u00fcr die Dauer von 6 Wochen, wenn ihn daf\u00fcr kein Verschulden trifft. Ein Verschulden ist zu bejahen, wenn man grob und leichtsinnig gegen das, von einem verst\u00e4ndigen Menschen, im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten, verst\u00f6\u00dft. So das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil aus dem Jahre 1983.<\/p>\n\n<p>Dabei haben die Bundesrichter drei F\u00e4lle normiert, in welchen ein Verschulden zu bejahen ist.<\/p>\n<h3>1. Grunds\u00e4tzlich gef\u00e4hrliche Sportarten<\/h3>\n<p>Bei besonders gef\u00e4hrliche Sportarten wird grunds\u00e4tzlich ein Verschulden angenommen, wenn diese nur ausge\u00fcbt werden und dabei etwas passiert. Eine besonders gef\u00e4hrliche Sportart liegt vor, wenn das Verletzungsrisiko so hoch ist, dass selbst ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgf\u00e4ltiger Beachtung aller Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann, sondern statt dessen unbeherrschbaren Gefahren ausgesetzt ist. Auch ein Stratosph\u00e4rensprung, wie der von Felix Baumgartner, w\u00e4re wohl an sich schon eine gef\u00e4hrliche Sportart. Nicht dazu z\u00e4hlen jedoch: Fu\u00dfball, Skifahren oder Drachenfliegen.<\/p>\n<h3>2. Missachtung anerkannter Regeln<\/h3>\n<p>Ein Verschulden kann auch bei nicht gef\u00e4hrlichen Sportarten bejaht werden, wenn in grober und leichtsinniger Art und Weise gegen anerkannte Regeln dieser Sportart versto\u00dfen wird. Dazu z\u00e4hlt beispielsweise rowdyhaftes Fahren auf der Skipiste.<\/p>\n<h3>3. Unerfahrenheit des Freizeitsportlers<\/h3>\n<p>Hier ist Verschulden zu bejahen, wenn sich der Freizeitsportler \u00fcberfordert, das hei\u00dft, wenn er sich in einer seine Kr\u00e4fte und F\u00e4higkeiten deutlich \u00fcbersteigenden Weise sportlich bet\u00e4tigt (BAG, 5 AZR 338\/79 vom 07.10.1981). Exemplarisch ist hier das Tiefschneefahren eines Anf\u00e4ngers oder Montainbiking eines Unge\u00fcbten in schwierigem Gel\u00e4nde.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><!-- [if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><!-- [if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Solange man sich als Arbeitnehmer auch w\u00e4hrend seiner Freizeitaktivit\u00e4ten an die Regeln h\u00e4lt und nur das tut, was einem gut tut ohne sich zu \u00fcberfordern, ist man auch arbeitsrechtlich im Falle eines Unfalls abgesichert. Denn es kann ja immer mal was passieren.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><!-- [if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><!-- [if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht nur Frau Merkel und Herr Schumacher sind betroffen, es passiert jedes Jahr aufs neue hunderten von Arbeitnehmern. Sie verletzen sich im Winterurlaub schwer. Auf den Pisten in Deutschland, \u00d6stereich und der Schweiz schieben Bergrettung und Krankenh\u00e4user Sonderschichten. Wieder Zuhause f\u00e4llt der Arbeitnehmer dank Krankschreibung und Reha f\u00fcr mehrere Wochen aus. 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