{"id":12032,"date":"2014-03-06T08:12:01","date_gmt":"2014-03-06T07:12:01","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=12032"},"modified":"2016-06-16T16:06:54","modified_gmt":"2016-06-16T14:06:54","slug":"arbeitsrecht-22-es-wird-mal-wieder-spater-schatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/03\/arbeitsrecht-22-es-wird-mal-wieder-spater-schatz\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (22): Es wird mal wieder sp\u00e4ter Schatz"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_12033\" style=\"width: 330px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2014\/02\/626738_web_R_K_by_Stefan-Bayer_pixelio.de_.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-12033\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"wp-image-12033 \" alt=\"Stefan Bayer\/pixelio.de\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2014\/02\/626738_web_R_K_by_Stefan-Bayer_pixelio.de_.jpg\" width=\"320\" height=\"320\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-12033\" class=\"wp-caption-text\">Stefan Bayer\/pixelio.de<\/p><\/div>\n<p><em>Das Telefon klingelt:<\/em><\/p>\n<p><em>\u201eSchatz, ich bin es. Warte nicht mit dem Abendessen, es wird sp\u00e4ter. Der Chef hat \u00dcberstunden angeordnet.\u201c<\/em><\/p>\n<p><em>\u201eWas? Schon wieder? Kriegst du das eigentlich bezahlt?\u201c<\/em><\/p>\n<p>So oder so \u00e4hnlich laufen t\u00e4glich viele Gespr\u00e4ch ab. \u00dcberstunden sind oft die einzige M\u00f6glichkeit f\u00fcr Unternehmen wichtige Fristen einzuhalten.<!--more--><\/p>\n<p>In vielen Firmen gibt es Vertrauensarbeitszeiten. Mal gibt es ruhigere Zeiten und mal fallen \u00dcberstunden an, um wichtige Termine zu halten oder an Veranstaltungen am Abend teilzunehmen. Solange solche \u00dcberstunden zeitnah ausgeglichen werden und Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit leben k\u00f6nnen, besteht auch keine Notwendigkeit \u00dcberstundenregelungen vertraglich festzulegen.<\/p>\n<p>Allerdings l\u00e4uft es nicht immer so einfach. Dann muss eine \u00dcberstundenregelung her, mit der beide Parteien leben k\u00f6nnen. Diese muss dann aber auch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.<\/p>\n<h3>\u00dcberstunden und Mehrarbeit<\/h3>\n<p>Oftmals werden diese beiden Begriffe synonym gebraucht. Tats\u00e4chlich unterscheiden sie sich jedoch. Von \u00dcberstunden spricht man, wenn ein Arbeitnehmer \u00fcber seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet.<\/p>\n<blockquote><p>Bsp.: Ein Arbeitnehmer ist laut Arbeitsvertrag verpflichten 30 Stunden w\u00f6chentlich (6 Stunden t\u00e4glich) zu arbeiten. Dann sind alle Stunden, die er mehr arbeitet \u00dcberstunden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Von Mehrarbeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer \u00fcber die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelte gesetzliche Arbeitszeit (8 Stunden\/Werktag; \u00a7 3 ArbZG) hinaus arbeitet.<\/p>\n<h3>Anordnung von \u00dcberstunden<\/h3>\n<p>Ein Arbeitnehmer ist nur verpflichtet \u00dcberstunden zu erbringen, wenn dies ausdr\u00fccklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Es gibt eine gesetzliche Pflicht, mehr als die vertraglich geregelte Arbeitszeit zu leisten.<\/p>\n<p>Aber: Keine Regel ohne Ausnahme! Zur kurzfristigen Abwendung von Gefahren f\u00fcr den Betrieb oder zum Schutz der betrieblichen Interessen kann die Ableistung von \u00dcberstunden nach den Grunds\u00e4tzen von Treu und Glauben erforderlich sein. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einfache Engp\u00e4sse oder die Einhaltung von Lieferterminen etc.<\/p>\n<h3>Verg\u00fctung<\/h3>\n<p>Wenn von Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag \u00dcberstunden angeordnet werden d\u00fcrfen, stellt sich die Frage ob oder gegebenenfalls wie diese verg\u00fctet werden. Die oftmals in Arbeitsvertr\u00e4gen vereinbarte Regelung, dass alle \u00dcberstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht rechtm\u00e4\u00dfig. Nach Auffassung der Erfurter Richter (BAG 5AZR 200\/10) ist eine solche Abgeltungsklausel zu unbestimmt und damit unwirksam. Der im Arbeitsrecht geltende Transparenzgrundsatz verpflichten den Arbeitgeber, Arbeitsvertr\u00e4ge so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer klar erkennen kann, was \u201eauf ihn zukommt\u201c.<\/p>\n<p>Generell k\u00f6nnen Arbeitnehmer Verg\u00fctung f\u00fcr \u00dcberstunden verlangen, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>aus dem Arbeitsvertrag nicht eindeutig und konkret hervorgeht, wann und wieviele \u00dcberstunden durch das Gehalt abgegolten sind.<\/li>\n<li>Sie f\u00fcr die Mehrarbeit nach objektiven Ma\u00dfst\u00e4ben einen Verg\u00fctung erwarten d\u00fcrfen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die \u00dcberstunden angeordnet waren.<\/li>\n<li>wenn kein Dienst h\u00f6herer Art (\u00c4rzte, Steuerberater, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer) geleistet wird oder<\/li>\n<li>das Jahresbruttoentgelt nicht \u00fcber der Betragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgeht (alte Bundesl\u00e4nder: 67200 Euro, neue Bundesl\u00e4nder: 57.600 Euro).<\/li>\n<\/ul>\n<h3>H\u00f6chstgrenze von \u00dcberstunden<\/h3>\n<p>Egal ob mit dem Gehalt abgegolten oder verg\u00fctet. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet endlos \u00dcberstunden zu leisten. Die Grenze gibt hier das Arbeitszeitgesetz vor. Sp\u00e4testen nach 10 Stunden t\u00e4glicher Arbeitszeit ist Schluss (\u00a7 3 Satz2 ArbZG). Anordnungen, die \u00fcber diese Grenze hinausgehen, versto\u00dfen gegen ein gesetzliches Verbot und m\u00fcssen vom Arbeitnehmer nicht akzeptiert werden. Au\u00dferdem d\u00fcrfen diese 10 Stunden t\u00e4gliche Arbeitszeit nicht langfristig angeordnet werden, da das ArbZG auch regelt, dass im Durchschnitt eines halben Jahres nur 8 Stunden t\u00e4glich gearbeitet werden darf. Damit hat jeder Arbeitnehmer faktisch zumindest einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Freizeitausgleich, wenn eine Verg\u00fctung der \u00dcberstunden nicht vereinbart wurde.<\/p>\n<h3>Gesundheitliche Aspekte<\/h3>\n<p>Es passt zwar nicht zu meinem Fachbereich, aber ich bin bei der Recherche zu diesem Artikel auf eine interessante Studie gesto\u00dfen, welche ich euch nicht vorenthalten m\u00f6chte. Die Langzeitstudie <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wissenschaft\/medizin\/langzeitstudie-ueberstunden-schaden-dem-herz-a-694438.html\" target=\"_blank\">Whitehall II<\/a> mit rund 6000 Menschen zeigte, dass Angestellte, die drei bis vier \u00dcberstunden am Tag machten, demnach ein um 60 Prozent erh\u00f6htes Risiko, an einem Herzkranzgef\u00e4\u00dfleiden zu erkranken. Dazu z\u00e4hlten die Wissenschaftler Herzinfarkte und die auch Brustenge genannte Angina pectoris.<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>\u00dcberstunden sind manchmal notwendig und unumg\u00e4nglich. Jedoch sollte das Gebot der Fairness, sei es in gesundheitlicher, sei es in finanzieller Hinsicht von beiden Seiten beachtet werden.<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Telefon klingelt: \u201eSchatz, ich bin es. Warte nicht mit dem Abendessen, es wird sp\u00e4ter. Der Chef hat \u00dcberstunden angeordnet.\u201c \u201eWas? Schon wieder? 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