{"id":12123,"date":"2014-03-20T08:26:13","date_gmt":"2014-03-20T07:26:13","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=12123"},"modified":"2014-03-20T08:26:13","modified_gmt":"2014-03-20T07:26:13","slug":"arbeitsrecht-23-korruption-schmiergelder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/03\/arbeitsrecht-23-korruption-schmiergelder\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (23): Korruption und Schmiergeld in der Wirtschaft"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_12126\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2014\/03\/591356_web_R_K_B_by_Alexander-Dreher_pixelio.de_.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-12126\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-12126\" alt=\"Alexander Dreher \/ pixelio.de\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2014\/03\/591356_web_R_K_B_by_Alexander-Dreher_pixelio.de_.jpg\" width=\"400\" height=\"265\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-12126\" class=\"wp-caption-text\">Alexander Dreher \/ pixelio.de<\/p><\/div>\n<p>Der ehemalige Mediamarkt-Chef Michael Rook muss wegen Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr f\u00fcr f\u00fcnf Jahre und 3 Monate in Haft. Der Bundesgerichtshof best\u00e4tigt damit \u00a0das Urteil des Landgerichts Augsburg. Rook hat zusammen mit einem anderen Media-Markt Manager von einem Unternehmer rund zwei Millionen Euro an Schmiergeldern erhalten. Der Unternehmer wollte damit erreichen, dass seine Mitarbeiter in Media-Markt-Filialen DSL-Vertr\u00e4ge anbieten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dies ist nat\u00fcrlich ein sehr gravierender Fall von Bestechlichkeit, welche in diesem Ausma\u00df nicht jeden Tag vorkommt. Aber auch viele kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen kann es hart treffen, wenn sie in Korruptionsf\u00e4lle und Schmiergeldzahlungen verwickelt werden. Denn der \u00dcbergang von kleinen Geschenken oder einer Einladung zu einem Gesch\u00e4ftsessen zu strafrechtlich bedenklichen Leistungen ist flie\u00dfend. Wo h\u00f6rt Anstand und H\u00f6flichkeit auf und wo f\u00e4ngt die strafbare Bestechlichkeit oder Bestechung an?<!--more--><\/p>\n<p>Das deutsche Strafrecht stellt die Bestechlichkeit und die Bestechung im wirtschaftlichen Verkehr (auch Angestellten-Korruption genannt) unter Strafe. Einschl\u00e4gig ist hier der \u00a7 299 StGB:<\/p>\n<blockquote><p><strong><i>\u00a7 299 StGB<\/i><\/strong><\/p>\n<p><i>(1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines gesch\u00e4ftlichen Betriebes im gesch\u00e4ftlichen Verkehr einen Vorteil f\u00fcr sich oder einen Dritten als Gegenleistung daf\u00fcr fordert, sich versprechen l\u00e4sst oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<\/i><\/p>\n<p><i>(2) Ebenso wird bestraft, wer im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines gesch\u00e4ftlichen Betriebes einen Vorteil f\u00fcr diesen oder einen Dritten als Gegenleistung daf\u00fcr anbietet, verspricht oder gew\u00e4hrt, dass er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge.<\/i><\/p><\/blockquote>\n<h4>Voraussetzungen des \u00a7 299 StGB<\/h4>\n<h4>1. T\u00e4ter<\/h4>\n<p>Der Absatz 1 dieser Norm regelt die Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr. T\u00e4ter muss ein Angestellter oder Beauftragter eines gesch\u00e4ftlichen Betriebes sein. Angestellter ist, wer in einer Arbeits- oder Dienstverh\u00e4ltnis zu dem Inhaber eines Gesch\u00e4ftsbetriebes steht und weisungsgebunden t\u00e4tig wird. (Bsp.: Arbeitnehmer oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH). Beauftragte Personen werden f\u00fcr ein Unternehmen t\u00e4tig ohne Angestellter oder Gesch\u00e4ftsinhaber zu sein. Beispiele hierf\u00fcr sind Handelsvertreter, Unternehmensberater oder Aufsichtsratsmitglieder.<\/p>\n<p>Bestechender, und damit T\u00e4ter nach Absatz 2 kann jedermann sein.<\/p>\n<blockquote><p><strong><em>Ein Beispiel:<\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>A ist Mitarbeiter eines Unternehmens, welches eine neue B\u00fcro-Software einf\u00fchren m\u00f6chte. Er wird von seinem Chef beauftragt, sich darum zu k\u00fcmmern. A holt Angebote ein. Die Firma L bietet eine Software f\u00fcr 10.000 \u20ac an. Die Software der Firma S kostet 15.000 \u20ac. Au\u00dferdem bietet S dem A einen Laptop zum privaten Gebrauch an, wenn er sein Angebot annimmt. A entscheidet sich aus diesem Grund f\u00fcr die teurere Software.<\/em><\/p>\n<p>Damit hat sich A der Bestechlichkeit und S der Bestechung im Sinne des \u00a7 299 StGB strafbar gemacht.<\/p><\/blockquote>\n<p>H\u00e4tte S jetzt den Inhaber des Unternehmens, z.B. einen selbst\u00e4ndigen Arzt oder Einzelunternehmer &#8222;bestochen&#8220;, w\u00e4ren beide straffrei ausgegangen, da ein Gesch\u00e4ftsinhaber autonom \u00fcber den Leistungsaustausch entscheiden kann.<\/p>\n<h4>2. Tathandlung<\/h4>\n<p>Der T\u00e4ter gem. \u00a7 299 Absatz 1 (Bestechlichkeit) muss einen Vorteil fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. F\u00fcr diesen Vorteil muss eine konkrete Gegenleistung f\u00fcr die Zukunft angeboten, versprochen oder gew\u00e4hrt werden (Unrechtsvereinbarung). Nachtr\u00e4gliche Belohnungen f\u00fcr die Vergangenheit fallen nicht unter die Norm, soweit sie nicht auf einer fr\u00fcheren Unrechtsvereinbarung beruhen. Der T\u00e4ter einer Bestechung handelt entgegengesetzt.\u00a0Er muss den oben genannten Vorteil anbieten, versprechen oder gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Nun wird nicht jeder gew\u00e4hrte Vorteil gleich als Bestechung\/Bestechlichkeit gewertet. So genannte \u201esozialad\u00e4quate Zuwendungen sind von vorherein von der Strafbarkeit ausgenommen. Die Rechtsprechung nennt hier unter anderem kleinere (Werbe-)Geschenke oder eine Einladung zu einem Gesch\u00e4ftsessen. Es gibt jedoch keine Wertgrenze, an der man sich orientieren k\u00f6nnte. Ein Gesch\u00e4ftsessen im Wert von 30,00 Euro w\u00e4re noch erlaubt, aber eine Barzahlung in gleicher H\u00f6he k\u00f6nnte schon nicht mehr erlaubt sein. Geber und Nehmer sollten in jedem Fall darauf achten, dass es sich um solche Vorteile handelt, die nicht im Ansatz geeignet sind, die Entscheidung des Vorteilsnehmers zu beeinflussen.<\/p>\n<p>Eine weitere Voraussetzung ist, das die Tathandlungen im wirtschaftlichen Verkehr, genauer im Wettbewerb erfolgen muss. Es muss also eine Konkurrenzsituation bestehen und die Bevorzugung in dieser Konkurrenzsituation m\u00fcsste unlauter sein. Dies ist der Fall, wenn f\u00fcr die Entscheidung des Nehmers nicht die Qualit\u00e4t, der Preis oder ein anderes sachliches Kriterium ist, sondern der gew\u00e4hrte Vorteil (z.B. das Schmiergeld).<\/p>\n<p>Seit 2002 ist auch die Bestechung von Angestellten im Internationalen gesch\u00e4ftlichen Verkehr strafbar. Dazu muss jedoch deutsches Strafrecht anwendbar sein. Dies ist immer der Fall, wenn die Tat im Inland begangen wird.<\/p>\n<blockquote><p><strong><em>Beispiel:<\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Unser Angestellter A soll drei Maschinen einkaufen, welche in Indien besonders preisg\u00fcnstig sind. Er ruft zwei indische Firmen an und l\u00e4sst sich Angebot machen. Die Firma X bietet einen Preis von 50.000 Euro pro Maschine die Firma Y bietet 55.000 Euro Maschine sowie einen 14 t\u00e4gigen All Inclusive Urlaub samt Flug f\u00fcr den A und seine Frau auf den Malediven. A gibt daraufhin den Auftrag an die Firma Y.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Wenn die Tat von Deutschen im Ausland begangen wird. ohne dass Inlandsbezug vorliegt, kann ebenfalls deutsches Strafrecht gelten, vorausgesetzt, die Tat w\u00e4re am Tatort selbst ebenfalls mit Strafe bedroht.<\/p>\n<h4>3. Rechtsfolgen<\/h4>\n<p>Der Strafrahmen des \u00a7 299 StGB geht von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Das genaue Strafma\u00df einer Tat h\u00e4ngt von vielen Faktoren ab, beispielsweise Vorstrafen, Reue oder Wiedergutmachungsleistungen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem k\u00f6nnten durch die Tathandlungen auch weitere Straftatbest\u00e4nde in Betracht kommen, wie Betrug Untreue und Geldw\u00e4sche. Bestochene neigen dazu, ihre so gewonnenen Eink\u00fcnfte nicht in ihrer Steuererkl\u00e4rung anzugeben. Damit wird regelm\u00e4\u00dfig auch der Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht.<\/p>\n<p>Auch kommen arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht. Der Arbeitgeber des Bestochenen hat zum Beispiel das Recht zur Abmahnung oder sogar au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung. Auch die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen gegen beide T\u00e4ter kommt in Betracht.<\/p>\n<h4>4. Fazit<\/h4>\n<p>Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter regelm\u00e4\u00dfig schulen und Regeln aufstellen, welche Vorteile sie im falle eines Falles annehmen d\u00fcrfen und welche nicht. Dabei sollten im besten Fall etwas strengere Ma\u00dfst\u00e4be angesetzt werden, als dies m\u00f6glicherweise der Staatsanwalt tun w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Eine Bestechlichkeit l\u00e4sst sich in der Regel verneinen, wenn der Nehmer folgende Kontrollfragen mit \u201eJa\u201c beantworten kann:<\/p>\n<p>\u201eW\u00e4re es unh\u00f6flich, den angebotenen Vorteil abzulehnen?\u201c und \u201eW\u00fcrde man dies auch so sehen, wenn der Vertreter des Wettbewerbers den Vorteil annimmt?\u201c<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der ehemalige Mediamarkt-Chef Michael Rook muss wegen Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr f\u00fcr f\u00fcnf Jahre und 3 Monate in Haft. Der Bundesgerichtshof best\u00e4tigt damit \u00a0das Urteil des Landgerichts Augsburg. Rook hat zusammen mit einem anderen Media-Markt Manager von einem Unternehmer rund zwei Millionen Euro an Schmiergeldern erhalten. 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