{"id":12277,"date":"2014-04-10T08:15:28","date_gmt":"2014-04-10T06:15:28","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=12277"},"modified":"2014-04-10T08:15:28","modified_gmt":"2014-04-10T06:15:28","slug":"arbeitsrecht-24-die-rasende-chantal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/04\/arbeitsrecht-24-die-rasende-chantal\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (24): Die rasende Chantal"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_12287\" style=\"width: 253px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2014\/04\/472640_web_R_K_B_by_Rainer-Sturm_pixelio.de_.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-12287\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-12287  \" title=\"Arbeitsrecht 24\" alt=\"Rainer Sturm\/pixelio.de\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2014\/04\/472640_web_R_K_B_by_Rainer-Sturm_pixelio.de_.jpg\" width=\"243\" height=\"324\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-12287\" class=\"wp-caption-text\">Rainer Sturm\/pixelio.de<\/p><\/div>\n<p>Heute mal wieder etwas Trivia: Kennt ihr noch Chantal? Wenn nicht, hier eine kurze <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/03\/serie-arbeitsrecht-pro\" target=\"_blank\">Vorstellung<\/a>.<\/p>\n<p>Unsere Chantal hat ja in einem Luxus-Kosmetikstudio angefangen und f\u00fchlt sich dort zwischen den Sch\u00f6nen und Reichen sehr wohl. Sie hat sich eingearbeitet und sich auch das Vertrauen der Kundinnen erarbeitet. Die Gr\u00e4fin Marianne Schulz von Langenhals l\u00e4sst sich neuerdings nur noch von Chantal behandeln. Nun plagt die Dame, kurz vor ihrem geplanten Abflug an die Cote d\u00b4Azur eine riesiges Problem in Form einen Pickels mitten auf der fein operierten Nase. Dies verschandelt das Botox-gestraffte adlige Gesicht derma\u00dfen, das Frau Gr\u00e4fin sich so keines falls bei der Haute Volaute sehen lassen kann. Im Kosmetikstudio ist man auf derartige Notf\u00e4lle eingestellt. Chantal packt die notwendigen Utensilien zusammen, setzt sich in den firmeneigenen Kleinwagen einer bekannten deutschen Marke und braust zum hochherrschaftlichen Anwesen am Rande der Stadt. <!--more-->Nach Beendigung des Notfalleinsatzes geht es zur\u00fcck ins Studio. Die Chefin ist zufrieden und die Kasse stimmt auch<\/p>\n<p>Ein paar Tage sp\u00e4ter flattert jedoch ein Strafzettel ins Haus. Auf diesem ein Foto mit Chantal, welche telefonierender Weise mit stark \u00fcberh\u00f6hter Geschwindigtkeit zum Notfall bei der Gr\u00e4fin eilt. In einem zweiten Brief der Stadtverwaltung noch ein Kn\u00f6llchen wegen Falschparkens vorm Anwesen der Gr\u00e4fin. Insgesamt schlagen die Verkehrs\u00fcbertretungen mit 150,00 \u20ac zu Buche. Die Chefin, welche Chantals Einsatz f\u00fcr die Sch\u00f6nheit lobt, erkl\u00e4rt sich bereit, die Strafzettel aus der Firmenkasse zu begleichen.<\/p>\n<p>Und hier wird es jetzt ernst: Denn, kein Arbeitsrechts-Artikel ohne Arbeitsrecht.<\/p>\n<p>Darf der Arbeitgeber die Kn\u00f6llchen seiner Angestellten bezahlen?<\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof sagt: JA &#8211; aber&#8230;<\/p>\n<p>Die \u00dcbernahme von Bu\u00dfgeldern durch den Arbeitgeber ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Damit revidierten die obersten Finanzrichter ausdr\u00fccklich fr\u00fchere Entscheidungen zu diesem Thema.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft, der Arbeitgeber kann die Bu\u00dfgelder \u00fcbernehmen. Dem Arbeitnehmer werden jedoch daf\u00fcr Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge vom Gehalt abgezogen.<\/p>\n<p>Lohnsteuerfrei sind &#8222;nur solche Vorteile, die sich bei objektiver W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen.&#8220; Sie m\u00fcssen also aus \u00fcberwiegend betrieblichem Interesse gew\u00e4hrt werden. Die \u00dcbernahme von Bu\u00dfgeldern geh\u00f6rt nicht dazu.<\/p>\n<p>Es kann nicht im betrieblichen Interesse eines Arbeitgebers liegen, wenn Arbeitnehmer gegen die Stra\u00dfenverkehrsordnung versto\u00dfen. Das gilt auch dann nicht, wenn der Chef seine Mitarbeiter \u00a0durch erh\u00f6hten Druck zu den Verst\u00f6\u00dfen verleitet, so das BFH.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute mal wieder etwas Trivia: Kennt ihr noch Chantal? Wenn nicht, hier eine kurze Vorstellung. 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