{"id":12467,"date":"2014-05-22T08:10:55","date_gmt":"2014-05-22T06:10:55","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=12467"},"modified":"2015-04-23T15:23:41","modified_gmt":"2015-04-23T13:23:41","slug":"arbeitsrecht-26-whistleblowing-unter-uns","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/05\/arbeitsrecht-26-whistleblowing-unter-uns\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (26): Whistleblowing unter uns"},"content":{"rendered":"<h3>Oder: Warum Edward Snowden in einer deutschen Firma seinen Job behalten h\u00e4tte.<\/h3>\n<p>Whistleblowing, dieses Wort hat es mittlerweile in den deutschen <a href=\"http:\/\/www.duden.de\/rechtschreibung\/Whistleblowing\" target=\"_blank\">Duden<\/a> geschafft.\u00a0Es steht f\u00fcr die &#8222;Aufdeckung von Missst\u00e4nden in Unternehmen, Beh\u00f6rden o.\u00c4.&#8220; \u00a0Dagegen steht die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegen\u00fcber seinem Arbeitgeber. Das hei\u00dft, er ist verpflichtet \u00fcber Firmeninterna zu schweigen und R\u00fccksicht gegen\u00fcber den Firmeninteressen zu waren. Tut er dies nicht, droht unter Umst\u00e4nden sogar eine fristlose K\u00fcndigung. Dies kann Arbeitnehmer in zum Teil \u00e4u\u00dferst prek\u00e4re Situationen bringen, wenn sie Missst\u00e4nde bis hin zu strafbaren Handlungen in ihren eigenen Unternehmen entdecken.\u00a0<!--more--><b><br \/>\n<\/b><\/p>\n<blockquote><p>Beispiel:<\/p>\n<p>Eine Arbeitnehmerin, nehmen wir unsere Chantal, entdeckt, dass ihre Kollegin Angelique \u00a0f\u00fcr die Behandlung der Luxus-Kundschaft billige Kosmetik von Margitta R. besorgt, in die Luxus-Verpackungen \u00e1 la Chanel umf\u00fcllt und der Kundschaft f\u00fcr teueres Geld verkauft. In ihren Augen und wohl auch in den Augen des gemeinen Staatsanwalts verwirklicht dies den Tatbestand eines Betruges. Chantal denkt zu Recht, dass andere schon f\u00fcr weniger ins Gef\u00e4ngnis gekommen sind. Auf der anderen Seite ist sie ja froh, diese Stelle zu haben. Und damit steckt sie, wie viele andere auch in einem echten Dilemma.<\/p><\/blockquote>\n<p>Da Edward Snowden nicht der erste Whistleblower ist und deutsche Unternehmen nicht die NSA sind, haben sich bereits mehrere deutsche Gerichte mit dem Thema befasst und Regeln f\u00fcr geplagte Arbeitnehmer aufgestellt, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie Missst\u00e4nde in ihrem Unternehmen entdecken.<\/p>\n<p>Danach ist ein Mitarbeiter vor einer K\u00fcndigung sicher, wenn er:<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"line-height: 13px;\">erfolglos eine interne Kl\u00e4rung versucht hat,<\/span><\/li>\n<li>es kein diskreteres Mittel gibt,<\/li>\n<li>und er in gutem Glauben einen Missstand von \u00f6ffentlichem Interesse aufdeckt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als erstes sollte also mit dem direkten Vorgesetzten und dann, wenn dies nichts nutzt, mit der Gesch\u00e4ftsleitung \u00fcber die Missst\u00e4nde gesprochen werden. Nur wenn es sich um eine schwere Straftat handelt oder der Arbeitgeber trotz internem Hinweis nichts unternimmt, darf sich der Arbeitnehmer an Au\u00dfenstehende, z.B. die Staatsanwaltschaft oder den staatlichen Datenschutzbeauftragten, wenden. Tut der Arbeitnehmer dies nicht, verst\u00f6\u00dft er gegen seine Loyalit\u00e4tspflicht gegen\u00fcber seinem Arbeitgeber. Auch sollte die Ver\u00f6ffentlichung von Missst\u00e4nden nicht als Racheakt gegen die Firma, z.B. weil dem Arbeitnehmer betriebsbedingt gek\u00fcndigt wurde, ausgenutzt werden, da sonst schnell der gute Glauben abhanden kommt.<\/p>\n<p>Diese Regeln wurden auch vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte im Jahr 2011 best\u00e4tigt:<\/p>\n<p>Eine Mitarbeiterin eines Pflegeheims hatte gegen ihre fristlose K\u00fcndigung geklagt. Sie hatte ihren Arbeitgeber auf Missst\u00e4nde aufmerksam gemacht und ihn sp\u00e4ter wegen Betrugs angezeigt. Daf\u00fcr bekam sie die fristlose K\u00fcndigung. Diese verstie\u00df gegen das Recht der Mitarbeiterin auf Meinungsfreiheit und damit gegen Art. 10 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention, entschieden die Stra\u00dfburger Richter.<\/p>\n<p>Was bedeutet dies nun f\u00fcr unsere Chantal?<\/p>\n<p>Sie wird richtigerweise ihre Chefin \u00fcber die Missst\u00e4nde aufkl\u00e4ren. Sollte dies keine Konsequenzen haben, weil die Chefin in den Betrugsskandal involviert ist, sollte sie die Staatsanwaltschaft \u00fcber die Vorf\u00e4lle informieren. Eine darauf basierende K\u00fcndigung w\u00e4re in jedem Fall unwirksam. Realistischer Weise sollte sie sich im schlimmsten Fall trotzdem nach einem neunen Arbeitgeber umsehen<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i>\u00a0Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oder: Warum Edward Snowden in einer deutschen Firma seinen Job behalten h\u00e4tte. Whistleblowing, dieses Wort hat es mittlerweile in den deutschen Duden geschafft.\u00a0Es steht f\u00fcr die &#8222;Aufdeckung von Missst\u00e4nden in Unternehmen, Beh\u00f6rden o.\u00c4.&#8220; \u00a0Dagegen steht die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegen\u00fcber seinem Arbeitgeber. 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