{"id":12488,"date":"2014-05-28T08:09:30","date_gmt":"2014-05-28T06:09:30","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=12488"},"modified":"2021-01-25T16:17:26","modified_gmt":"2021-01-25T15:17:26","slug":"bewerbung-aktuellen-arbeitgeber-nennen-oder-besser-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/05\/bewerbung-aktuellen-arbeitgeber-nennen-oder-besser-nicht\/","title":{"rendered":"Bewerbung \u2013 aktuellen Arbeitgeber nennen oder besser nicht?"},"content":{"rendered":"<p>Viele Arbeitnehmer kennen das. Man ist ungl\u00fccklich mit seinem Job, sei es wegen der Entfernung, den Rahmenbedingungen, der Bezahlung oder dem Chef bzw. Kollegen.<br \/>\nDas hei\u00dft, man bewirbt sich woanders. Nun besteht die Frage: sollte der gegenw\u00e4rtige Arbeitgeber im Jobangebot genannt werden oder lieber nicht? Welche Vor- bzw. Nachteile bringt das?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die neue Firma meinen Arbeitgeber anruft?<\/h2>\n<p>Generell ist diese nicht sehr hoch. Meist wissen es neue Chefs oder Personaler auch, dass man den Bewerber in eine \u00fcberaus komplizierte Lage bringt, besonders bei <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/11\/mit-erfolg-bewerben-initivativ-bewerbung\/\">Intiviativbewerbungen<\/a>, die erfolgreich sein wollen. Daher vertrauen diese meist dem Bewerber und sind froh \u00fcber dessen Ehrlichkeit, insbesondere wenn ein Lebenslauf erfolgreich und vollst\u00e4ndig aussieht.<\/p>\n<p>Aber: ein Restrisiko besteht nat\u00fcrlich. Dies kann der Fall sein, wenn die Gr\u00fcnde f\u00fcr den geplanten Jobwechsel nicht offen angegeben werden oder der Personaler den Eindruck hat, der Bewerber l\u00fcgt oder hat etwas zu verschweigen, z.B. wenn etwa gar <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2011\/02\/kein-arbeitszeugnis-was-nun\/\">keine Arbeitszeugnisse<\/a> in der Bewerbung eingereicht und auch <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2010\/03\/bewerbungsdokumente-nachreichen-wie-anschreiben\/\">angeforderte Unterlagen nicht nachgereicht<\/a> werden, <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2012\/06\/was-tue-ich-hier-eigentlich-die-tatigkeitsbeschreibung-im-arbeitszeugnis\/\">keine T\u00e4tigkeitsbeschreibung<\/a> vorliegt und daf\u00fcr der <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/12\/hobby-im-lebenslauf\/\">Lebenslauf \u00fcberwiegend mit Angaben zu Hobbys<\/a> o.\u00e4. angereichert ist. Auch wenn es keine Pflicht ist, das <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/05\/ist-ein-bewerbungsfoto-wichtig\/\">Fehlen eines Bewerbungsfotos<\/a> oder <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2009\/08\/wie-zwingend-ist-die-unterschrift-im-anschreiben-und-lebenslauf\/\">Unterschriften in den Bewerbungsunterlagen<\/a> kann Misstrauen bei einigen Personalern zus\u00e4tzlich versch\u00e4rfen.<\/p>\n<h2>Soll ich in meiner Bewerbung eine Anmerkung zu meinem aktuellen Arbeitgeber machen oder lass ich es lieber?<\/h2>\n<p>Darauf gibt es keine pauschale Antwort, denn diese Entscheidung h\u00e4ngt von verschiedenen Abw\u00e4gungen ab.<br \/>\nEs sei gesagt, dass man nat\u00fcrlich nicht verpflichtet ist, den aktuellen Arbeitgeber zu nennen. Doch Fakt ist, dass zusammen mit einem <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/09\/erfolgreicher-lebenslauf\/\">erfolgreichen Lebenslauf<\/a> 80 bis 90% aller Bewerber den alten Arbeitgeber tats\u00e4chlich angeben, meist mit neutralen oder positiven Ergebnissen.<\/p>\n<h3>Aktuellen Arbeitgeber bei der Bewerbung nennen \u2013 die Contra-Argumente.<\/h3>\n<p>Einige Bewerbungscoaches raten, auf keinen Fall den aktuellen Arbeitgeber in der Bewerbung zu nennen, da die Gefahr durchaus besteht, dass die neue Firma sich bei der alten erkundigt. Der alte Arbeitgeber soll erst beim expliziten Nachfragen im Rahmen des Vorstellungsgespr\u00e4chs genannt werden. Diskretion sei in diesem Fall angebracht.<\/p>\n<h3>Aktuellen Arbeitgeber bei der Bewerbung nennen \u2013 die Pro-Argumente<\/h3>\n<p>Aber, das ist ein wichtiger Punkt: dem neuen Arbeitgeber kann ein Verschweigen durchaus von vornherein negativ ausgelegt werden. Andere Berater empfehlen, von vornherein reinen Wein einzuschenken.<\/p>\n<ul>\n<li>Erstens ist ein Auslassen des aktuellen Arbeitgebers eine L\u00fccke im Lebenslauf.<\/li>\n<li>Zweitens werden Personaler bei der Nichtangabe misstrauisch, da der Eindruck entsteht, dass etwas verschwiegen wird und man dem neuen Arbeitgeber nicht traut.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Arbeitgeber nennen oder nicht \u2013 wie ist es nun richtig?<\/h2>\n<p>Als Faustregel kann gelten: wenn man nichts zu verbergen hat, sprich sich aufgrund einer Unzufriedenheit \u201ewoanders umschaut\u201c, kann man den derzeitigen Arbeitgeber ruhig angeben. Selbst wenn die neue Bewerbung in die Hose geht, kann immer noch mit dem alten Arbeitgeber diskutiert werden. Man kann sagen, dass man mit offenen Karten gespielt hat und ggf. bessere Konditionen bei der alten Stelle aushandeln.<\/p>\n<p>Wenn es aber bspw. Rechtsstreitigkeiten oder sehr gravierende Gr\u00fcnde gibt, sich neu bewerben zu wollen, kann man dies im Bewerbungsgespr\u00e4ch nennen und muss das nicht unbedingt in der Bewerbung angeben. Denn wenn doch in der alten Firma nachgefragt wird, wirft die zu erwartende Antwort ein schlechtes Licht auf den Bewerber.<\/p>\n<p>Wenn man allerdings bei einer bekannten Firma oder einem bekannten Unternehmen gearbeitet hat, welches in der Branche einen guten Ruf genie\u00dft, macht man unter keinen Umst\u00e4nden etwas verkehrt, diesen in der Bewerbung zu nennen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Weitere Informationen zu Bewerbungen<\/h2>\n<p>Zus\u00e4tzlich dazu veranstalten regelm\u00e4\u00dfig die <a href=\"http:\/\/www.vdi-nachrichten.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">vdi nachrichten<\/a> eine Telefonaktion, wo man als Bewerber oder Angestellter seine Fragen zum Thema Karriereplanung stellen kann. Von einer Aktion Anfang Mai waren in der letzten Papier-Ausgabe der VDI nachrichten unter anderem folgende vier Fragen und Antworten zu lesen. Die Antworten m\u00f6chte ich nochmals kommentieren. Vielleicht habt auch ihr dann einen Kommentar f\u00fcr uns?<\/p>\n<h3>1.)\u00a0\u00a0\u00a0 Ein Student fragte an, ob er das Praktikum und seine Bachelorarbeit im selben Unternehmen machen soll.<\/h3>\n<h4>Die Antwort der Karriere-Fachleute:<\/h4>\n<p>Es kommt auf die kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzung an. Beides im gleichen Unternehmen zu machen, bedeutet nat\u00fcrlich weniger Aufwand und das Gewinnen eines tieferen Einblicks ins Unternehmen. Eventuell kann das Eine auch auf das Andere aufbauen. Andererseits sollte man andererseits die Chance nutzen, unterschiedliche Unternehmenskulturen, Branchen und Firmengr\u00f6\u00dfen kennenzulernen um sich so ein besseres Bild f\u00fcr den eigenen beruflichen Weg zu verschaffen. Aus Unternehmenssicht sieht es folgenderma\u00dfen aus: es gibt Firmen, die sich freuen, einen Studierenden \u00fcber beide Zeitr\u00e4ume zu betreuen; anderen Unternehmen ist der damit verbundene Aufwand zu hoch.<\/p>\n<h4>Mein Kommentar:<\/h4>\n<p>Dem ist nichts hinzuzuf\u00fcgen.<\/p>\n<h3>2.)\u00a0\u00a0\u00a0 Mehrere Anrufer hatten arbeitsrechtliche Fragen etwa zu den Themen K\u00fcndigung oder Arbeitszeugnis. Was sollte man generell dabei beachten?<\/h3>\n<h4>Die Antwort der Karriere-Fachleute:<\/h4>\n<p>Empfehlenswert sei eine Rechtsschutzversicherung. Die meisten Versicherungen bieten heute eine telefonische, kostenfreie Erstberatung an. Sie erbringt in vielen F\u00e4llen die ben\u00f6tigte Auskunft. Ohne eine Rechtsschutzversicherung wird es f\u00fcr Arbeitnehmer schnell kritisch und\/oder teuer.<\/p>\n<h4>Mein Kommentar:<\/h4>\n<p>Auch wir gehen mit der generellen Antwort \u2013 n\u00e4mlich, dass jeder eine Vertragsrechtsschutz-Versicherung haben sollte, mit. Weiterhin ver\u00f6ffentlichen wir auf unserem Blog 14-t\u00e4gig etwas zum Thema <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/index.php?s=arbeitsrecht&amp;x=0&amp;y=0\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Arbeitsrecht<\/a> \u2013 bisher sind es ganze 26 Artikel!<\/p>\n<h3>3.)\u00a0\u00a0\u00a0 Ein Arbeitnehmer in verantwortungsvoller Position wechselt nach mehreren Jahren in ein inhabergef\u00fchrtes Unternehmen. Hier wird ihm mit Ablauf der Probezeit eine F\u00fchrungsposition in Aussicht gestellt. Nach der Probezeit jedoch endet das Arbeitsverh\u00e4ltnis, weil es die avisierte Position nun doch nicht geben wird. Wie soll sich der Betroffene bei der Suche nach einer neuen Position verhalten? Ist er gut beraten, die K\u00fcndigung und ihre Gr\u00fcnde zu verschweigen?<\/h3>\n<h4>Die Antwort der Karriere-Fachleute:<\/h4>\n<p>Die Gr\u00fcnde sollten nicht verschwiegen werden. Schon im Anschreiben sollte man mit offenen Karten spielen, in etwa mit der folgenden Formulierung: \u201eEntgegen der Zusicherung bei Eintritt, wird im inhabergef\u00fchrten Unternehmen die neue Managementfunktion nicht eingerichtet, das Arbeitsverh\u00e4ltnis vielmehr mit Ablauf der Probezeit beendet.\u201c<\/p>\n<h4>Mein Kommentar:<\/h4>\n<p>Das sehe ich genauso. Auch andere Situationen (jedoch nicht das eigene Verschulden!), die zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses gef\u00fchrt haben, sollten gleich in der Bewerbung klar ersichtlich sein. Beispielsweise eine Insolvenz des Unternehmens \/ betriebsbedingte K\u00fcndigung k\u00f6nnte man in den tabellarischen Lebenslauf an geeigneter Stelle einf\u00fcgen.<\/p>\n<h3>4.)\u00a0\u00a0\u00a0 Ein Vertriebsmanager m\u00f6chte aus einer festen Position heraus aus privaten Gr\u00fcnden in eine andere Region Deutschlands umziehen und somit den Arbeitgeber wechseln. Wie soll er die Sache angehen?<\/h3>\n<h4>Die Antwort der Karriere-Fachleute:<\/h4>\n<p>Sobald die m\u00f6glichen Standorte und die Branche feststehen, sollte er Kontakt zu Headhuntern aus der Branche Kontakt aufnehmen, sein Profil in die bekannten Stellenb\u00f6rsen einstellen, auf der Website interessanter Unternehmen nach m\u00f6glichen Stellenausschreibungen suchen und am besten gleich dort anrufen.<\/p>\n<p>Wichtig sei es, bei Bewerbungen aus einem festen Arbeitsverh\u00e4ltnis heraus grunds\u00e4tzlich niemals den aktuellen Arbeitgeber zu nennen, sondern lediglich allgemein Position und Branche aufzuf\u00fchren ohne Standortangabe.<\/p>\n<h4>Mein Kommentar:<\/h4>\n<p>Gute Antwort! \u00dcber die Anonymisierung des Arbeitgebers habe selbst ich \u2013 nach 14 Jahren Berufserfahrung in der Personalberatungsbranche &#8211; noch nie nachgedacht! Hier w\u00e4re abzuw\u00e4gen, ob es immer sinnvoll ist, so vorzugehen. Evtl. zieht der Name des bisherigen Unternehmens derart, dass es den Kandidaten f\u00fcr den potentiellen Arbeitgeber noch interessanter macht, wenn er tats\u00e4chlich genannt wird. Immer jedoch sollte man im Anschreiben um Vertraulichkeit bitten, damit unerfahrene Personaler nicht den Fauxpas begehen und mal eben eine Referenz einholen\u2026 .<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Arbeitnehmer kennen das. Man ist ungl\u00fccklich mit seinem Job, sei es wegen der Entfernung, den Rahmenbedingungen, der Bezahlung oder dem Chef bzw. Kollegen. Das hei\u00dft, man bewirbt sich woanders. Nun besteht die Frage: sollte der gegenw\u00e4rtige Arbeitgeber im Jobangebot genannt werden oder lieber nicht? Welche Vor- bzw. 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