{"id":12526,"date":"2014-06-05T08:28:25","date_gmt":"2014-06-05T06:28:25","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=12526"},"modified":"2015-04-23T15:22:58","modified_gmt":"2015-04-23T13:22:58","slug":"arbeitsrecht-27-beendigung-des-arbeitsverhaltnisses-i","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/06\/arbeitsrecht-27-beendigung-des-arbeitsverhaltnisses-i\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (27): Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses I"},"content":{"rendered":"<p>Ein Arbeitsverh\u00e4ltnis beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag, in dem sich zwei Parteien geeinigt haben, wie und zu welchen Konditionen sie zusammenarbeiten. Au\u00dferdem handelt es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverh\u00e4ltnis, da es in den meisten F\u00e4llen unbefristet oder f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum abschlossen ist. Nat\u00fcrlich gibt es auch beim Arbeitsvertrag bestimmte Tatbest\u00e4nde, welche zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses f\u00fchren. Der bekannteste Beendigungstatbestand ist sicherlich die K\u00fcndigung durch eine der beiden Vertragsparteien. Es gibt aber daneben auch noch weitere, die es wert sind einmal etwas genauer beleuchtet zu werden.<\/p>\n<p>In meinem heutigen Artikel gebe ich einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die M\u00f6glichkeiten ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zu beenden. In der weiteren Folge werde ich dann auf einzelne Beendigungstatbest\u00e4nde etwas genauer eingehen.<\/p>\n<p>Let\u00b4s go!<!--more--><\/p>\n<h3>\u00dcbersicht der Beendigungsgr\u00fcnde<\/h3>\n<h4>1. Tod eines Vertragspartners<\/h4>\n<p>Stirbt der Arbeitnehmer endet das Arbeitsverh\u00e4ltnis automatisch. Au\u00dferdem endet zum gleichen Zeitpunkt auch der Lohnanspruch. Dies ergibt sich aus \u00a7 313 Satz 1 BGB, wonach der Dienstverpflichtete (Arbeitnehmer) die Leistung im Zweifel pers\u00f6nlich zu leisten hat. Sie ist nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>Anders verh\u00e4lt es sich beim Tod des Arbeitgebers. Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 1922, 1967 BGB treten im allgemeinen die Erben an dessen Stelle und die Arbeitsverh\u00e4ltnisse bleiben bestehen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Arbeitsleistung nur dem verstorbenen Arbeitgeber gege\u00fcber erbracht werden konnte, zum Beispiel eine private Krankenpflegerin.<\/p>\n<h4>2. Erreichen des Altersruhestandes<\/h4>\n<p>Eine weit verbreitete Meinung ist, dass Arbeitsverh\u00e4ltnisse automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters des Arbeitnehmers enden. Dies stimmt so nicht, da es dazu keine gesetzliche Regelungen gibt. Aus diesem Grund werden in Tarif- oder Arbeitsvertr\u00e4gen h\u00e4ufige Regelungen getroffen, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis sp\u00e4testen mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters endet. Auch die Befristung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h4>3. K\u00fcndigung<\/h4>\n<p>Die K\u00fcndigung ist eine einseitige empfangsbed\u00fcrftige Willenserkl\u00e4rung, durch welche das Arbeitsverh\u00e4ltnis nach Ablauf der K\u00fcndigungsfrist (ordentliche K\u00fcndigung) oder aus einem wichtigen Grund (au\u00dferordentliche K\u00fcndigung) beendet wird. Es gibt verschiedene K\u00fcndigungsarten:<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"line-height: 13px;\">ordentliche K\u00fcndigung<\/span><\/li>\n<li>au\u00dferordentliche K\u00fcndigung<\/li>\n<li>\u00c4nderungsk\u00fcndigung<\/li>\n<li>Verdachtsk\u00fcndigung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Da die K\u00fcndigung immer einseitig erfolgt, hat der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer mit dem K\u00fcndigungsschutzgesetz die M\u00f6glichkeit gegeben, sich gegen eine ungerechtfertigte K\u00fcndig durch den Arbeitgeber zu wehren.<\/p>\n<p>Die K\u00fcndigung ist der bedeutsamste Fall der Beendigung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Aus diesem Grund werde ich in einem der n\u00e4chsten Artikel gesondert und intensiver darauf eingehen.<\/p>\n<h4>4. Aufhebungsvertrag<\/h4>\n<p>Der Aufhebungsvertrag ist eine gegenseitige Einigung beider Vertragspartner \u00fcber die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Dabei gibt es f\u00fcr den Arbeitnehmer jedoch einiges zu beachten, da er mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld erh\u00e4lt. Aus diesem Grund ist mir auch der Aufhebungsvertrag ein extra Artikel wert.<\/p>\n<h4>5. Zeitablauf<\/h4>\n<p>Ein befristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis endet mit Ablauf der Zeit, f\u00fcr die es eingegangen wurde. Einschl\u00e4gig ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Zu befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen habe ich bereits\u00a0<a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/06\/arbeitsrecht-7-befristung-teilzeit\/\" target=\"_blank\">hier<\/a>\u00a0schon einmal etwas geschrieben.<\/p>\n<h4>6. Eintritt einer aufl\u00f6senden Bedingung<\/h4>\n<p>Wird ein Arbeitsverh\u00e4ltnis unter einer aufl\u00f6senden Bedingung geschlossen, endet es automatisch mit Eintritt dieser Bedingung.<\/p>\n<p>Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird krank, ist l\u00e4ngerfristig und auf unabsehbare Zeit arbeitsunf\u00e4hig. Der Arbeitgeber beschlie\u00dft eine Vertretung einzustellen. Im Arbeitsvertrag dieser Vertretung wird geregelt, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis endet, wenn der fr\u00fchere Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zur\u00fcckkehrt.<\/p>\n<h4>7. Zweckerreichung<\/h4>\n<p>Ein Arbeitnehmer wird eingestellt um ein bestimmtes Projekt, z.B. die Einrichtung eines neuen Computernetzwerkes zu bearbeiten. Es ist aber noch nicht absehbar, wie lange das dauern wird. Im Arbeitsvertrag wird geregelt, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis automatisch endet, wenn dieses Projekt abgeschlossen ist. Laut Rechtsprechung ist eine derartige Befristung tats\u00e4chlich zul\u00e4ssig. Wird das Arbeitsverh\u00e4ltnis nach Zweckerreichung und mit Kenntnis des Arbeitgebers fortgesetzt, gilt es automatisch als unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h4>8. Anfechtung<\/h4>\n<p>Auch die Anfechtung ist eine einseitige Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem anderen Vertragspartner. Anders als bei der K\u00fcndigung wirkt die Anfechtung jedoch auf den Beginn des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, das hei\u00dft, es gilt als nicht abgeschlossen und wird r\u00fcck-abgewickelt. Der Arbeitgeber bekommt den gezahlten Lohn zur\u00fcck. Da der Arbeitnehmer jedoch schlecht die geleistete T\u00e4tigkeit zur\u00fcck bekommen kann, hat er im Gegenzug einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Anfechtung braucht es einen Anfechtungsgrund.<\/p>\n<p>Anfechtungsgr\u00fcnde sind Irrtum, arglistige T\u00e4uschung und Drohung. Au\u00dferdem kann eine Anfechtung nur innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Feststellung bzw. Bekanntwerden des Grundes erkl\u00e4rt werden. Bei einer Drohung ein Jahr nach Wegfall der Drohung.<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i>\u00a0Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Arbeitsverh\u00e4ltnis beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag, in dem sich zwei Parteien geeinigt haben, wie und zu welchen Konditionen sie zusammenarbeiten. Au\u00dferdem handelt es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverh\u00e4ltnis, da es in den meisten F\u00e4llen unbefristet oder f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum abschlossen ist. 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