{"id":12623,"date":"2014-06-19T08:02:18","date_gmt":"2014-06-19T06:02:18","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=12623"},"modified":"2015-04-23T15:21:42","modified_gmt":"2015-04-23T13:21:42","slug":"arbeitsrecht-28-der-betriebsrat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/06\/arbeitsrecht-28-der-betriebsrat\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (28): Der Betriebsrat"},"content":{"rendered":"<p>Der Gesetzgeber hat Arbeitnehmern mit der M\u00f6glichkeit, einen Betriebsrat zu gr\u00fcnden, eine sehr starke Chance an die Hand gegeben, ihre Interessen in einem Unternehmen zu wahren und durchzusetzen. Das 1952 in Kraft getretene Betriebsverfassungsgesetz regelt ausschlie\u00dflich die Mitbestimmung der Arbeitnehmergremien in den Unternehmen.<\/p>\n<p>Allerdings gibt es auch heute noch viele Fragen zum Thema Betriebsrat und viele Arbeitgeber finden die Idee, einen Betriebsrat im eigenen Unternehmen zu haben, eher be\u00e4ngstigend, als dass sie eine derartige Initiative unterst\u00fctzen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund, in diesem Artikel mal ein bisschen Betriebsverfassungsrecht oder Kollektivarbeitsrecht. So nennt der gemeine Jurist dieses Teilgebiet des Arbeitsrechts, welches sich mit Betriebsr\u00e4ten und Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt.<!--more--><\/p>\n<blockquote><p><strong>5 Fragen an\u2026<\/strong><\/p>\n<p>Monika ist 35 Jahre alt, Mutter von zwei kleinen Kindern und pendelt t\u00e4glich zwischen Wohn- und Arbeitsort. Seit kurzen ist sie eine von f\u00fcnf Betriebsr\u00e4ten in ihrem Unternehmen mit mehren Niederlassungen.<\/p>\n<p><b>Bewerberblog<\/b>: Hallo Monika. Erst einmal herzlichen Gl\u00fcckwunsch zur erfolgreichen Wahl. Was hat dich trotz deines doch ausgef\u00fcllten Lebens mit Beruf und Familie dazu bewogen, f\u00fcr den Betriebsrat deines Unternehmens zu kandidieren?<\/p>\n<p><b>Monika<\/b>: Ich arbeite in einem Unternehmen mit mehreren Niederlassungen und Bereichen. Ich wollte unbedingt, dass auch der Bereich, in dem ich besch\u00e4ftigt bin, im Betriebsrat vertreten ist. Der Kollege, der das vorher gemacht hat, hat nicht wieder kandidiert und so habe ich die Gelegenheit beim Schopfe gepackt. Au\u00dferdem finde ich es wichtig, dass man selbst bereit ist, Verantwortung zu \u00fcbernehmen, wenn man Ver\u00e4nderungen durchsetzen m\u00f6chte.<\/p>\n<p><b>Bewerberblog:<\/b> Ein Betriebsrat hat ja alle m\u00f6glichen Rechte und Pflichten. Welches siehst du als die wichtigste Aufgabe eines Betriebsrats an?<\/p>\n<p><b>Monika:<\/b> Die wichtigste Aufgabe ist nat\u00fcrlich, die Interessen der Arbeitnehmer bestm\u00f6glich zu vertreten. Dazu geh\u00f6ren, die Probleme und Fragen der Kollegen zu kl\u00e4ren, L\u00f6sungen zu finden und die Arbeitsbedingungen im Allgemeinen zu verbessern. Aber auch f\u00fcr Transparenz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu sorgen. Das hei\u00dft, die Besch\u00e4ftigten \u00fcber die Unternehmenspolitik, z.B. \u00fcber die Personalplanung zu informieren, aber auch selbst eigene Vorschl\u00e4ge einzubringen.<\/p>\n<p><b>Bewerberblog<\/b>: Nun bist du ja f\u00fcr vier Jahre gew\u00e4hltes Mitglied im Betriebsrat deines Arbeitgebers. Wo wir gerade bei Aufgaben waren. Gibt es bestimmte Aufgaben und Ziele, die du dir ganz pers\u00f6nlich vorgenommen hast anzugehen, um die Situation in deinem Unternehmen zu verbessern?<\/p>\n<p><b>Monika:<\/b> In unserem Unternehmen sind noch nicht in allen Bereichen die Zust\u00e4ndigkeiten klar definiert. Das m\u00f6chte ich in jedem Fall \u00e4ndern. Es sollte eine klare Aufgabenverteilung geben, auch im Hinblick darauf, dass jeder die M\u00f6glichkeit hat, seine Aufgaben auch zu bew\u00e4ltigen, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, \u00fcberlastet zu werden.\u00a0 Au\u00dferdem sollte es f\u00fcr jeden Mitarbeiter die M\u00f6glichkeit geben, sich \u00fcber seine Entwicklungsm\u00f6glichkeiten im Unternehmen Klarheit zu verschaffen, zum einen bez\u00fcglich seiner Aufgaben und zum anderen nat\u00fcrlich auch was die Honorierung angeht.<\/p>\n<p><b>Bewerberblog:<\/b> Jetzt haben wir haupts\u00e4chlich \u00fcber Pflichten und Aufgaben gesprochen. Der Gesetzgeber hat mit dem Betriebsverfassungsgesetz ein ganzes Gesetz geschaffen, in dem es ausschlie\u00dflich um die rechtlichen Regelungen zum Betriebsrat geht. Au\u00dferdem gibt es noch eine Vielzahl anderer rechtlicher Regelungen, die den Betriebsrat zumindest mittelbar betreffen. Das hei\u00dft, allein die Vielzahl rechtlicher Regelungen ist gerade f\u00fcr einen Neuling im Betriebsrat kaum zu \u00fcberblicken. Es gibt eine Vielzahl von Schulungsprogrammen und Seminarangeboten, wie zum Beispiel bei der <a href=\"http:\/\/www.afa-seminare.de\/betriebsrat-seminare\">AfA Seminare GmbH<\/a>, die direkt auf Betriebsr\u00e4te zugeschnitten sind.<\/p>\n<p>Siehst du Bedarf f\u00fcr Schulungen und habt ihr die M\u00f6glichkeit an Schulungen teilzunehmen?<\/p>\n<p><b>Monika:<\/b> Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Betriebsr\u00e4te f\u00fcr Schulungen freizustellen und auch die Kosten daf\u00fcr zu \u00fcbernehmen. Im Falle unseres Betriebsrats sind alle f\u00fcnf Mitglieder absolute Neulinge, so dass der Schulungsbedarf sehr hoch ist. Wir haben in einer unserer ersten Sitzungen einen Schulungsplan f\u00fcr jedes Betriebsratsmitglied beschlossen, welchen wir jetzt umsetzen werden.<\/p>\n<p><b>Bewerberblog<\/b>: Eine letzte Frage. Wo siehst du deinen pers\u00f6nlichen Schulungs- und Weiterbildungsbedarf?<\/p>\n<p><b>Monika:<\/b> Aufgrund meiner T\u00e4tigkeit im Unternehmen kenne ich mich in vielen Bereichen schon sehr gut aus. Ich sehe f\u00fcr mich haupts\u00e4chlich Bedarf in den Grundlagen, wie zum Beispiel Rechte und Pflichten, Arbeitsorganisation, Rollenfindung\u00a0 und die Organisation der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.<\/p>\n<p>Wie ich vorhin schon erw\u00e4hnt habe, m\u00f6chte ich insbesondere auch die Aufgabe angehen, die Aufgabenverteilung in den einzelnen Bereichen zu verbessern, um damit \u00dcberlastungen der Mitarbeiter vorzubeugen. Dies greift nat\u00fcrlich auch in die Personalplanung des Unternehmens ein. Auch auf diesem Gebiet sehe ich f\u00fcr mich Schulungsbedarf. Da seien nur die Gebiete Teilzeit und Befristung, aber auch die Personalplanung als solches genannt.<\/p>\n<p><b>Bewerberblog:<\/b> Ich bedanke mich f\u00fcr das interessante Gespr\u00e4ch und w\u00fcnsche dir f\u00fcr die Zukunft alles Gute und viel Erfolg bei der Umsetzung deiner Ziele.<\/p><\/blockquote>\n<h3><\/h3>\n<h3>Definition Betriebsrat<\/h3>\n<p>Der Betriebsrat ist ein von den eigenen Mitarbeitern gew\u00e4hltes Gremium, welches die Interessen der Arbeitnehmer gegen\u00fcber dem eigenen Unternehmen vertritt. Prim\u00e4res Regelwerk ist das Betriebsverfassungsgesetz (BertrVG). In ihm sind unter anderem die Rechte und Pflichten, die Aufgaben, Wahl und Zusammensetzung des Betriebsrates geregelt.<\/p>\n<h3>Wahl und Besetzung zum Betriebsrat<\/h3>\n<p>Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder ist in \u00a7 9 BetrVG geregelt. Diese h\u00e4ngt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab. Ein Betriebsrat kann gew\u00e4hlt werden, wenn mindestens 5 Arbeitnehmer im Unternehmen besch\u00e4ftigt sind. Ab 21 Arbeitnehmern k\u00f6nnen drei Mitarbeiter in den Betriebsrat gew\u00e4hlt werden, usw. Die Anzahl der Betriebsr\u00e4te ist wegen des Abstimmungsverh\u00e4ltnisses immer ungerade.<\/p>\n<p>In den Betriebsrat k\u00f6nnen Arbeitnehmer gew\u00e4hlt werden, die sechs Monate dem Betrieb angeh\u00f6ren oder als in Heimarbeit Besch\u00e4ftigte in der Hauptsache f\u00fcr den Betrieb gearbeitet haben. Dabei werden Zeiten angerechnet, die der Mitarbeiter in andern Konzernteilen besch\u00e4ftigt war. Nicht w\u00e4hlbar ist ein Mitarbeiter, der aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung allgemein nicht \u00f6ffentlich w\u00e4hlbar ist. (\u00a78 BetrVG)<\/p>\n<h3>Aufgaben des Betriebsrats<\/h3>\n<p>Die wichtigste Aufgabe des Betriebsrats ist es, daf\u00fcr zu sorgen, dass die zugunsten der Mitarbeiter erlassenen Normen eingehalten werden. Er ist die Haupt-Interessenvertretung der Belegschaft gegen\u00fcber dem Arbeitgeber.<\/p>\n<p>\u00a7 80 BetrVG regelt die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates. Dazu z\u00e4hlen unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>dar\u00fcber zu wachen, das die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Rechtvorschriften, Tarifvertr\u00e4ge und Betriebsvereinbarungen durchgef\u00fchrt und eingehalten werden<\/li>\n<li>Beantragung von Ma\u00dfnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen<\/li>\n<li>Durchsetzung der Gleichstellung von M\u00e4nnern und Frauen sowie F\u00f6rderung\u00a0 der Integration von Behinderten, Ausl\u00e4ndern und \u00e4lteren Mitarbeitern<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf<\/li>\n<li>Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung<\/li>\n<li>F\u00f6rderung und Schutz der Besch\u00e4ftigung im Betrieb<\/li>\n<li>F\u00f6rderung von Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes und Umweltschutzes<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Rechte und Pflichten<\/h3>\n<p>Der Betriebsrat hat eine Vielzahl von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Der Arbeitgeber muss zum Beispiel bei K\u00fcndigungen und bei der Anordnung von \u00dcberstunden den Betriebsrat informieren und ihn in vielen F\u00e4llen an der Entscheidung \u00fcber bestimmte Ma\u00dfnahmen beteiligen. Die konkreten Rechte und Befugnisse des Betriebsrates sind in den \u00a7\u00a7 87 \u2013 113 Bertr.VG geregelt. Dabei handelt es sich um Unterrichtungs-, Anh\u00f6rungs-, Beratungs- und Zustimmungsverweigerungsrechte.<\/p>\n<p>Das f\u00fcr den Betriebsrat st\u00e4rkste Recht ist das in \u00a7 87 BetrVG geregelte Mitbestimmungsrecht, z.B. bei der Verteilung der Arbeitszeit und der Festlegung der Pausenzeiten, der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrunds\u00e4tze und des Urlaubsplanes oder die Regelungen zur Verh\u00fctung von Arbeitsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten.<\/p>\n<p>Betriebsr\u00e4te haben aber auch Pflichten, welche sie beachten m\u00fcssen. Dazu geh\u00f6rt vor allem die Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt grunds\u00e4tzlich gegen\u00fcber Dritter, nicht gegen\u00fcber anderen Betriebsr\u00e4ten. Eine Ausnahme besteht bei allen pers\u00f6nlichen Geheimnissen von Mitarbeitern, welche im Zuge von Beratungs- oder Personalgespr\u00e4chen bekannt werden. Diese d\u00fcrfen ohne eine Entbindung von der Schweigepflicht auch nicht an andere Betriebsratsmitglieder weitergegeben werden.<\/p>\n<p>Weitere gesetzlich geregelte Pflichten sind:<\/p>\n<ul>\n<li>das Verbot, den Frieden und den Arbeitsablauf im Betrieb zu beeintr\u00e4chtigen<\/li>\n<li>die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber<\/li>\n<li>Pflicht zur Abhaltung von mindestens einer Sitzung im Monat zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat<\/li>\n<li>ernster Wille zur Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat<\/li>\n<\/ul>\n<h3>\u00a0Kosten der Betriebsratsarbeit<\/h3>\n<p>Die Kosten der Betriebsratst\u00e4tigkeit tr\u00e4gt der Arbeitgeber. Das hei\u00dft im Einzelnen, er muss R\u00e4ume f\u00fcr die mindestens monatlich stattfindenden Sitzungen und Sprechstunden sowie B\u00fcromaterial, Mobiliar, einschl\u00e4gig ben\u00f6tigte Fachliteratur sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verf\u00fcgung stellen. Auch die Kosten f\u00fcr notwendige Schulungen tr\u00e4gt der Arbeitgeber. Bei gro\u00dfen Unternehmen und gro\u00dfen Betriebsr\u00e4ten kann auch eigenes B\u00fcropersonal notwendig sein, welches ebenfalls durch den Arbeitgeber finanziert werden muss.<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i>\u00a0Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesetzgeber hat Arbeitnehmern mit der M\u00f6glichkeit, einen Betriebsrat zu gr\u00fcnden, eine sehr starke Chance an die Hand gegeben, ihre Interessen in einem Unternehmen zu wahren und durchzusetzen. Das 1952 in Kraft getretene Betriebsverfassungsgesetz regelt ausschlie\u00dflich die Mitbestimmung der Arbeitnehmergremien in den Unternehmen. 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