{"id":13242,"date":"2014-09-25T08:06:48","date_gmt":"2014-09-25T06:06:48","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=13242"},"modified":"2015-07-14T16:35:44","modified_gmt":"2015-07-14T14:35:44","slug":"arbeitsrecht-33-mit-besprechungskekse-und-bienenstich-zum-arbeitsunfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/09\/arbeitsrecht-33-mit-besprechungskekse-und-bienenstich-zum-arbeitsunfall\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (33): Regelungen zum Arbeitsunfall"},"content":{"rendered":"<h2>Mit Besprechungskeks und Bienenstich zum Arbeitsunfall<\/h2>\n<p>Neulich erreichte mich folgender Leserbrief:<\/p>\n<blockquote><p>Guten Morgen Dana,<\/p>\n<p>nicht dass es mir schlimm gehen w\u00fcrde bei diesem Betreff, ich m\u00f6chte einfach nur wissen was die Rechtsgelehrte zu den Umst\u00e4nden meint. Also, so du Zeit hast, w\u00e4re eine Antwort ganz sch\u00f6n.<\/p>\n<p>Am vorigen Freitagmorgen hatte ich ein Meeting. Der Raum war gro\u00df und die Luft sehr abgestanden. Es stank. Ich \u00f6ffnete das einzige gro\u00dfe Fenster, die einstr\u00f6mende, kalte Luft war eine Wohltat, da krabbelte ganz unbemerkt vom umfassten Fenstergriff eine Biene auf meinen Handballen und verhielt sich ruhig. Die Biene war bestimmt schon ganz t\u00fcttelig vor abgestandener Luft und einem Tag ohne Blumen, dass sie meine Hand der Freiheit vorzog. Das Meeting nahm seinen Lauf, da kitzelte es leicht am Handballen. Ich tippte unwillk\u00fcrlich auf das Kitzeln und sp\u00fcrte einen ziemlichen Schmerz. Die Hand drehend sah ich gerade noch eine abfallende Biene und nat\u00fcrlich den steckenden Stachel. Den entfernte ich sofort und dr\u00fcckte den Stich am Taschentuch aus.<br \/>\nGelernt habe ich aber, dass hinterher noch aussaugen angeraten ist, sonst juckt der Handballen volle zwei Tage!<\/p>\n<p>Soweit das Geschehen, aber wie ist das rechtlich? Ist dies ein Arbeitsunfall? Sicher beim Meeting ging es um Tests und Testpl\u00e4ne, also Arbeit, aber weder die Biene noch ich k\u00f6nnen doch etwas daf\u00fcr. Eine Biene muss einfach stechen, wenn Sie gedr\u00fcckt wird. So unauff\u00e4llig wie sich die Biene verhielt, konnte ich sie einfach nicht bemerken. Wenn es ein Arbeitsunfall ist, muss der gemeldet werden?<\/p>\n<p>Viele Gr\u00fc\u00dfe<br \/>\nG.<\/p><\/blockquote>\n<p>Schauen wir uns das Ganze mal etwas genauer an. Die zentrale Frage ist hier, ob es sich bei einem Wespen- oder Bienenstich um einen Arbeitsunfall handeln kann und ob damit Anspr\u00fcche aus der gesetzlichen Unfallversicherung begr\u00fcndet werden.<!--more--><\/p>\n<p>F\u00fcr einen Arbeitsunfall nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/sgb_7\/__8.html\" target=\"_blank\">\u00a7 8 SGB VII<\/a> ist es in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zurzeit des Unfalls der versicherten T\u00e4tigkeit zuzurechnen ist, diese Verrichtung zum Unfallereignis gef\u00fchrt hat und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat.<\/p>\n<p>Das h\u00f6rt sich ganz sch\u00f6n kompliziert an. Nehmen wir es mal auseinander:<\/p>\n<h4>1. Versicherte T\u00e4tigkeit<\/h4>\n<p>Versichert sind danach alle T\u00e4tigkeiten, die von versicherten Personen (\u00a7\u00a7 2,3 und 6 SGB VII) im Rahmen ihrer Besch\u00e4ftigung ausgef\u00fchrt werden. Also T\u00e4tigkeiten, die nicht eigenwirtschaftlichen Zwecken dienen oder grunds\u00e4tzlich versicherungsfrei sind.<\/p>\n<h4>2. Verrichtung zurzeit des Unfallereignisses<\/h4>\n<p>Hier ist zwischen der grunds\u00e4tzlich versicherten T\u00e4tigkeit und der konkreten Verrichtung zum Zeitpunkt des Unfallereignisses zu unterscheiden. Es kommt auf die T\u00e4tigkeit an, die der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls gerade ausge\u00fcbt hat und ob diese T\u00e4tigkeit sachlich mit der versicherten T\u00e4tigkeit in Zusammenhang steht. In der Regel unversichert sind zum Beispiel die Nahrungsaufnahme oder das Rauchen.<\/p>\n<p>Unser Leser wurde w\u00e4hrend eines Meetings von der Biene gestochen. Hier ist ein innerer oder sachlicher Zusammenhang zu bejahen.<\/p>\n<p>Ein Bienenstich ist auch ein Ereignis, welches von au\u00dfen einwirkt. Damit haben wir erst einmal einen Arbeitsunfall vorliegen.<\/p>\n<h4>3. Kausalit\u00e4t zwischen Unfallereignis und Gesundheitssch\u00e4digung<\/h4>\n<p>Dieser muss jedoch auch urs\u00e4chlich, also kausal f\u00fcr eine Gesundheitssch\u00e4digung sein. Liegt bei dem Versicherten beispielsweise eine \u00a0bekannete Wespen- oder Bienengift-Allergie vor und stirbt er an einen allergischem Schock, ist eine Kausalit\u00e4t sicherlich zu bejahen.<\/p>\n<p>Das Landessozialgericht (LSG) Baden-W\u00fcrttemberg \u00a0hat sich im Jahr 2006 mit genau einem solchen Fall besch\u00e4ftigen m\u00fcssen (AZ L 10 U 3430\/05):<\/p>\n<p>Ein Mann wurde auf dem Weg zur Arbeit (bei einem Abstecher zum B\u00e4cker im Auftrag des Chefs) von einer Wespe gestochen. Wenig sp\u00e4ter wird er tot in seinem Fahrzeug aufgefunden. Bei der Leichenschau wurden weder Einstiche oder Schwellungen, noch ein Kehlkopf\u00f6dem festgestellt. Eine Obduktion wurde nicht durchgef\u00fchrt. Die Meldung als Arbeitsunfall wurde erst nach der Beerdigung des Mannes gemacht und die Witwe hat eine Exhumierung abgelehnt.<\/p>\n<p>&#8222;Im Rahmen der Unfallkausalit\u00e4t ist zu pr\u00fcfen, ob auch ein allt\u00e4gliches Ereignis (Bienenstich) ein zurechenbares Unfallereignis darstellt. Dies ist in der Regel zu bejahen, da auch Gefahren des t\u00e4glichen Lebens mitversichert sind, wenn sie mit einer versicherten T\u00e4tigkeit in Zusammenhang stehen. Erst im Rahmen der haftungsbegr\u00fcndenden Kausalit\u00e4t sind die medizinischen Fragestellungen (Gesundheitsschaden) zu pr\u00fcfen. Stirbt der Versicherte in der zeitlichen Folge und l\u00e4sst sich die Todesursache ebensowenig kl\u00e4ren wie die Frage, ob der Versicherte an einer Wespengiftallergie litt, kann ein urs\u00e4chlicher Zusammenhang im Rahmen der haftungsausf\u00fcllenden Kausalit\u00e4t zwischen Wespenstich und Tod nicht mit Wahrscheinlichkeit bejaht werden.&#8220;<\/p>\n<p>Das LSG hat in diesem Fall einen Arbeitsunfall verneint, da nicht der Nachweis erbracht wurde, dass der Wespenstich urs\u00e4chlich f\u00fcr den Tod des Versicherten war. Nur ein hohe Wahrscheinlichkeit aufgrund des Zeitablaufes reichte nicht aus.<\/p>\n<p>Unser Leser hat aufgrund seines sofortigen Handelns (Stachel raus und Stichwunde ausdr\u00fccken) Gott sei Dank keine weiteren Sch\u00e4den davon getragen. Auf Nachfrage der Redaktion geht es ihm gut, so dass auch mit Sp\u00e4tfolgen nicht zu rechnen ist. Eine Unfallmeldung konnte in diesem Fall unterbleiben.<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i>\u00a0Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Besprechungskeks und Bienenstich zum Arbeitsunfall Neulich erreichte mich folgender Leserbrief: Guten Morgen Dana, nicht dass es mir schlimm gehen w\u00fcrde bei diesem Betreff, ich m\u00f6chte einfach nur wissen was die Rechtsgelehrte zu den Umst\u00e4nden meint. Also, so du Zeit hast, w\u00e4re eine Antwort ganz sch\u00f6n. Am vorigen Freitagmorgen hatte ich ein Meeting. 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