{"id":13538,"date":"2014-11-21T07:46:17","date_gmt":"2014-11-21T06:46:17","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=13538"},"modified":"2015-04-23T15:14:04","modified_gmt":"2015-04-23T13:14:04","slug":"arbeitsrecht-36-die-betriebliche-weihnachtsfeier","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/11\/arbeitsrecht-36-die-betriebliche-weihnachtsfeier\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (36): Die betriebliche Weihnachtsfeier"},"content":{"rendered":"<p>Oh du Fr\u00f6h-h\u00f6-liche, oh du Se-he-lige&#8230; und so weiter.<\/p>\n<p>Ihr ahnt es vielleicht alle, wenn ihr euch in den Superm\u00e4rkten und Einkaufcentern des Landes umseht: Weihnachten, und damit die obligatorischen Betriebs-Weihnachtsfeiern stehen vor der T\u00fcr.<!--more--><\/p>\n<p>Eine Rede des Chefs, ein Weihnachtsbuffett, vielleicht auch die M\u00f6glichkeit mit der Kollegin oder dem Kollegen das Tanzbein zu schwingen, geh\u00f6ren wohl bei den meisten genauso dazu, wie das eine oder andere Glas Gl\u00fchwein, Bier oder Sekt. Doch aufgepasst, auch eine Weihnachtsfeier ist kein (Arbeits-) rechtsfreier Raum. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Weihnachtsfeier:<\/p>\n<h4>1. Muss der Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier ausrichten<\/h4>\n<p>Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier ausrichtet. Aber wenn er es tut, haben allen Mitarbeiter grunds\u00e4tzlich einen Anspruch darauf an dieser teilzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Teilnahmerecht besteht dann, wenn es einen dringenden betrieblichen Sachgrund daf\u00fcr gibt. Zum Beispiel k\u00f6nnen einzelne Mitarbeiter ausgeschlossen werden, wenn sie eine Notfallversorgung sicherstellen m\u00fcssen.<\/p>\n<h4>2. Bin ich verpflichtet an der Weihnachtsfeier teilzunehmen?<\/h4>\n<p>Es besteht schon aus Gr\u00fcnden der Religionsfreiheit und den Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz keine Verpflichtung des Arbeitnehmers an der Weihnachtsfeier teilzunehmen. Findet diese jedoch w\u00e4hrend der Arbeitszeit statt, muss er stattdessen weiterarbeiten oder sich ausdr\u00fccklich von seinem Vorgesetzten f\u00fcr die Zeit freistellen lassen.<\/p>\n<h4>3. Bin ich auf der Weihnachtsfeier versichert?<\/h4>\n<p>Bei Unf\u00e4llen auf offiziellen Betriebsfesten sind die Mitarbeiter in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein Betriebsfest ist dann &#8222;offiziell&#8220;, wenn die Unternehmensleitung die Feier organisiert oder zumindest billigt und f\u00f6rdert. Au\u00dferdem muss sie allen Mitarbeitern offen stehen. Grunds\u00e4tzlich gilt: Wenn weniger als die H\u00e4lfte der Mitarbeiter teilnehmen, sollte man genauer pr\u00fcfen. Eine offizielle Betriebsfeier soll neben der Verbundenheit unter den Kollegen auch die Verbundenheit zur Unternehmensleitung und die Identifikation mit dem Unternehmen gef\u00f6rdert werden soll. Deshalb ist es angebracht, dass auch die Unternehmensleitung an der Feier teilnimmt.<\/p>\n<p>Der Versicherungsschutz endet aber auch bei einer Betriebsfeier irgendwann. N\u00e4mlich dann wenn aus der offiziellen Feier eine Feier mit \u00fcberwiegend privatem Charakter wird.<\/p>\n<blockquote><p>Beispiel:<\/p>\n<p>Ein Unternehmen hat 20 Mitarbeiter, welche auch alle an der vom Chef organisierten Feier teilnehmen. Gegen 00:00 Uhr haben die meisten Mitarbeiten und auch die Gesch\u00e4ftsleitung die Veranstaltung verlassen. Nur ein kleiner harter Kern von 4 Mitarbeiter feiert unerm\u00fcdlich weiter. Beim Tanzen mit dem Kollegen M\u00fcller stolpert die Kollegin Schulze gegen 03:00 Uhr in der Nacht ungl\u00fccklich und bricht sich das Fu\u00dfgelenk.<\/p>\n<p>In einem solchen Fall, w\u00e4re Frau Schulze nicht mehr gesetzlich Unfall versichert, da davon ausgegangen werden muss, dass sich der Unfall bereits nach dem offiziellen Ende der Betriebsveranstaltung ereignet hat.<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Versicherungsschutz kann auch entfallen, wenn sich der Unfall aufgrund \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Alkoholkonsums ereignet, das hei\u00dft, wenn Alkohol allein f\u00fcr das Unfallereignis wesentlich verantwortlich ist.<\/p>\n<h4>4. Was passiert, wenn sich ein Mitarbeiter w\u00e4hrend der Feier daneben benimmt.<\/h4>\n<p>Dann muss er unter Umst\u00e4nden mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Arbeitsgericht Osnabr\u00fcck hat beispielsweise im Jahr 2009 entschieden, dass die fristlose K\u00fcndigung eines langj\u00e4hrig besch\u00e4ftigten Betriebsrates rechtm\u00e4\u00dfig war. Der Betriebsrat hatte auf der Weihnachtsfeier einen anderen Kollegen geohrfeigt, nachdem einige Kollegen \u00fcber seinen B\u00fchnenauftritt samt Gesangseinlage gelacht und gespottet haben.<\/p>\n<h4>5. K\u00f6nnen Arbeitgeber die Kosten f\u00fcr die Weihnachtsfeier steuerlich geltend machen?<\/h4>\n<p>Ein Teil der Kosten kann steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings m\u00fcssen einige Voraussetzungen erf\u00fcllt sein:<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"line-height: 13px;\">alle Mitarbeiter m\u00fcssen eingeladen sein, auch Azubis, Werkstudenten und geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte<\/span><\/li>\n<li>Die Veranstaltung muss dem Zwecke der F\u00f6rderung des Betriebsfriedens dienen<\/li>\n<li>es d\u00fcrfen nicht mehr als zwei Veranstaltungen im Jahr durchgef\u00fchrt werden<\/li>\n<li>die Aufwendungen d\u00fcrfen nicht mehr als 110 \u20ac pro Mitarbeiter betragen (ab 2015 sind es 150 \u20ac)<\/li>\n<\/ul>\n<p>In diesem Betrag k\u00f6nnen auch Geschenke an die Mitarbeiter enthalten sein, die sie aufgrund der Weihnachtsfeier erhalten. Familienangeh\u00f6rige k\u00f6nnen mit eingeladen werden- Die Kosten daf\u00fcr werden nicht auf den jeweiligen Mitarbeiter angerechnet.<\/p>\n<p><b><i>Anmerk. d. Autorin:<\/i><\/b><i>\u00a0Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/i><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oh du Fr\u00f6h-h\u00f6-liche, oh du Se-he-lige&#8230; und so weiter. Ihr ahnt es vielleicht alle, wenn ihr euch in den Superm\u00e4rkten und Einkaufcentern des Landes umseht: Weihnachten, und damit die obligatorischen Betriebs-Weihnachtsfeiern stehen vor der T\u00fcr.<\/p>\n","protected":false},"author":39,"featured_media":15578,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[104],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13538"}],"collection":[{"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/39"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13538"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13538\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/15578"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13538"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13538"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13538"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}