{"id":15642,"date":"2015-04-30T08:06:53","date_gmt":"2015-04-30T06:06:53","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=15642"},"modified":"2017-08-08T13:23:30","modified_gmt":"2017-08-08T11:23:30","slug":"arbeitsrecht-43-das-arbeitgeberdarlehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/04\/arbeitsrecht-43-das-arbeitgeberdarlehen\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (43): Das Arbeitgeberdarlehen"},"content":{"rendered":"<p>Alles neu macht der Mai \u2013 lautet ein altes Sprichwort. Und manch einer ben\u00f6tigt vielleicht wirklich ein neues Auto oder es sind dringende Reparaturen an Haus und Grundst\u00fcck notwendig. Das alles kostet ja bekanntlich Geld. Doch woher nehmen, wenn nicht stehlen?!<\/p>\n<p>Eine unkomplizierte M\u00f6glichkeit, einen Kredit zu erhalten, sind Arbeitgeberdarlehen. Diese haben in der Regel einen g\u00fcnstigeren Zinssatz als normale Bankkredite. Die Abwicklung ist einfacher, da zum Beispiel die bank\u00fcblichen Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen entfallen. Au\u00dferdem wird es keine Schufa-Eintragung geben. Die R\u00fcckzahlung von Zins und Tilgung erfolgt in den meisten F\u00e4llen \u00fcber die Gehaltsabrechnung und die monatliche Rate wird vom Gehalt einbehalten.<\/p>\n<h3>Formalien<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Vereinbarung eines Arbeitgeberdarlehens reicht der Abschluss eines einfachen Darlehensvertrages, welcher die wichtigsten Regelungen enth\u00e4lt. Dazu z\u00e4hlen die Darlehensh\u00f6he, die Laufzeit und die Zinsh\u00f6he. Ein Verwendungszweck kann, muss aber nicht geregelt werden.<br \/>\nDer Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass weder der Darlehensvertrag noch der Arbeitsvertrag eine Regelung enth\u00e4lt, dass das Darlehen bei K\u00fcndigung in einer Summe sofort zur R\u00fcckzahlung f\u00e4llig sind.<\/p>\n<h3>Zinsen<\/h3>\n<p>Der Zinssatz bei Arbeitgeberdarlehen ist h\u00e4ufig g\u00fcnstiger als der Marktzins. Unterschreitet der vereinbarte Zinssatz den markt\u00fcblichen jedoch \u00fcberdurchschnittlich, wird die Differenz vom Fiskus als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil gehandelt. Dieser muss zus\u00e4tzlich zum Gehalt versteuert werden.<br \/>\nDieser Zinsvorteil berechnet sich aus der Differenz zwischen dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Zinssatz und dem Zinssatz, den der Arbeitnehmer im g\u00fcnstigsten Fall an eine Bank vor Ort bezahlen m\u00fcsste.<\/p>\n<p><strong><em>Beispiel:<\/em><\/strong><br \/>\n<em>Der Arbeitnehmer erh\u00e4lt von seinem Arbeitgeber ein Darlehen in H\u00f6he von die 30.000,00 Euro. Dieses soll mit 2 % verzinst werden. Damit fallen f\u00fcr den Arbeitnehmer Zinsen in H\u00f6he von 600,00 Euro pro Jahr an. Der markt\u00fcbliche Zins liegt bei 3,5 %. Das erg\u00e4be Zinsen in H\u00f6he von 1050,00 Euro pro Jahr. Auf die Differenz in H\u00f6he von 450,00 Euro fallen Lohnsteuern an, da es sich dabei um einen geldwerten Vorteil handelt.<\/em><\/p>\n<p>Nun k\u00f6nnte man sich die Frage stellen, wieso es dann g\u00fcnstiger ist, sich ein Darlehen von seinem Arbeitgeber zu holen, statt zu einer Bank zu gehen.<\/p>\n<p>Zum einen sind Arbeitgeberdarlehen bis zu einem Betrag von 2.600,00 Euro komplett steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Darlehensh\u00f6he durch R\u00fcckzahlung der Raten auf diesen Betrag sinkt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem kann der Zinsvorteil auch als Sachbezug dargestellt werden, welcher bis zu einer Bagatellgrenze von 44,00 Euro im Monat ebenfalls steuerfrei bleibt.<\/p>\n<p>Bei unserem Beispiel oben lag der Zinsvorteil des Arbeitgeberdarlehens bei 450,00 Euro im Jahr. Wenn f\u00fcr das Darlehen eine monatliche Zahlung der Zinsen vereinbart wurde, bel\u00e4uft sich der Zinsvorteil auf 37,50 Euro im Monat. Dies liegt unter der Bagatellgrenze von 44,00 Euro und m\u00fcsste nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.<\/p>\n<p><strong>Aber Achtung!<\/strong> Liegt dieser Betrag \u00fcber der 44,00 Euro-Grenze, muss er komplett versteuert werden.<\/p>\n<p>Wenn dies der Fall ist, sollte gepr\u00fcft werden, in wieweit der gew\u00e4hrte Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens tats\u00e4chlich g\u00fcnstiger ist, als der markt\u00fcbliche Zinssatz. Daf\u00fcr muss der effektive Zinssatz ausgerechnet werden.<\/p>\n<h3>Berechnung des effektiven Zinssatzes<\/h3>\n<p>Dabei wird der gew\u00e4hrte Zinsatz dem Ma\u00dfstabszinssatz (markt\u00fcblicher Zins) bei Vertragsschluss gegen\u00fcbergestellt. Hierbei holt man sich am besten Darlehensangebote von Banken in der Stadt oder Online ein.<\/p>\n<p>Alternativ kann man als Ma\u00dfstabszinssatz auch die von der Deutschen Bundesbank zuletzt ver\u00f6ffentlichten Effektivzinss\u00e4tze (gewichtete Durchschnittszinss\u00e4tze) zur Bewertung heranziehen. Diese werden regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert und k\u00f6nnen <a href=\"http:\/\/www.bundesbank.de\/\">auf der Webseite der Bundesbank<\/a> eingesehen oder heruntergeladen werden.<\/p>\n<p>Nutzt man diese Zinss\u00e4tze, kann ein Abschlag von 4 % vorgenommen werden. Dabei ist jedoch zwischen den einzeln dort aufgef\u00fchrten Kreditarten und den Laufzeiten zu unterscheiden.<br \/>\nErgibt das Ganze dann einen Zinsvorteil f\u00fcr den Arbeitnehmer, der nicht der Sachbezugsgrenze von 44,00 Euro im Monat unterliegt, muss der ersparte Zins als Geldwerter Vorteil versteuert werden. Dieser Steuerbetrag muss dann dem zu zahlenden Zinsbetrag hinzugerechnet werden, um zu sehen, ob das vom Arbeitgeber gew\u00e4hrte Darlehen tats\u00e4chlich g\u00fcnstiger ist, als ein Bankdarlehen.<\/p>\n<p>Das h\u00f6rt sich alles ganz sch\u00f6n kompliziert an. Deshalb hier mal ein Beispiel zur Veranschaulichung:<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer schlie\u00dft mit dem Arbeitgeber einen Darlehensvertrag \u00fcber 20.000,00 Euro ab. Es wird ein Zinssatz von 2 % p.a. und eine Laufzeit von 2 Jahren vereinbart. Au\u00dferdem sollen Zins und Tilgung in monatlichen Raten zur\u00fcckgezahlt werden.<\/p>\n<p>Daraus ergibt sich ein anf\u00e4nglicher Zinsbetrag von 400,00 Euro pro Jahr (33,00 \u20ac\/Monat).<\/p>\n<p>Der derzeitig ma\u00dfgebliche Effektivzinssatz der Bundesbank liegt f\u00fcr Konsumentenkredite bei 4,63 %. Dieser wird zu 96 % herangezogen (4 % Abschlag). Der Ma\u00dfstabszinssatz w\u00fcrde somit 4,44 % betragen. Das erg\u00e4be einen Zinsbetrag von 888,00 Euro im Jahr (74,00 \u20ac \/ Monat). Die Zinsersparnis f\u00fcr den Arbeitnehmer bel\u00e4uft sich auf 41,00 \u20ac im Monat und m\u00fcsste damit nicht versteuert werden.<\/p>\n<p>Anders l\u00e4ge der Fall, wenn der Darlehensbetrag 50.000,00 Euro betragen w\u00fcrde. Vorausgesetzt, alle anderen Regelungen bleiben gleich, ergibt sich f\u00fcr den Arbeitnehmer eine tats\u00e4chliche monatliche Zinsbelastung in H\u00f6he von<\/p>\n<p>50.000 \u20ac x 2 % = 1.000 \u20ac \/12 Monate = 83,33 \u20ac<\/p>\n<p>Die monatliche markt\u00fcbliche Zinsbelastung l\u00e4ge bei:<\/p>\n<p>50.000,00 \u20ac x 4,44%= 2.220 \u20ac \/ 12 Monate = 185,00 \u20ac<\/p>\n<p>Die Ersparnis betr\u00e4gt 101.67 Euro und m\u00fcsste versteuert werden. Auf diesen Betrag m\u00fcssten Lohnsteuern und Sozialabgaben angerechnet werden, welche dem tats\u00e4chlichen Zinsbetrag hinzugerechnet werden m\u00fcssen. Der dabei ermittelte Betrag stellt die effektiven Darlehenszinsen dar.<\/p>\n<p>Bei Annuit\u00e4tendarlehen (gleichbleibende monatliche Rate, sinkende monatliche Zinsen) muss der geldwerte Vorteil jeden Monat neu ausgerechnet werden. Deshalb empfiehlt es sich einen Zahlungsplan mit Rate, Zinsen und Tilgung als Anlage zum Darlehensvertrag zu nehmen. Sobald der Zinsvorteil unter 44,00 Euro monatlich sinkt, muss der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden. Gleiches gilt, sobald der zur\u00fcckzuzahlende Darlehensbetrag unter 2.600 Euro sinkt.<\/p>\n<p><strong>Anmerk. d. Autorin:<\/strong> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alles neu macht der Mai \u2013 lautet ein altes Sprichwort. Und manch einer ben\u00f6tigt vielleicht wirklich ein neues Auto oder es sind dringende Reparaturen an Haus und Grundst\u00fcck notwendig. Das alles kostet ja bekanntlich Geld. Doch woher nehmen, wenn nicht stehlen?! Eine unkomplizierte M\u00f6glichkeit, einen Kredit zu erhalten, sind Arbeitgeberdarlehen. 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