{"id":15739,"date":"2015-05-28T08:39:46","date_gmt":"2015-05-28T06:39:46","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=15739"},"modified":"2015-05-28T08:38:40","modified_gmt":"2015-05-28T06:38:40","slug":"arbeitsrecht-45-streik-und-was-nun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/05\/arbeitsrecht-45-streik-und-was-nun\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (45): Streik &#8211; und was nun?"},"content":{"rendered":"<blockquote><p>Treffen sich zwei M\u00fctter.<br \/>\nFragt die eine: \u201eWie machst du das mit der Arbeit, wegen des KITA-Streiks?\u201c<br \/>\nDarauf die andere: \u201eAch &#8211; kein Problem, mein Mann ist Lokf\u00fchrer!\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>In ganz Deutschland streiken derzeit die Angestellten im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Streiks bei der Bahn sind noch nicht so lange her und auch die Angestellten bei der Post haben die Arbeit niedergelegt. Arbeitskampf an allen Fronten und ein Ende ist derzeit leider noch nicht abzusehen.<\/p>\n<h3>Allgemeines zum Streikrecht<\/h3>\n<p>Das Streikrecht ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht (Art. 9 Abs. 3 GG), welches Vereinigungen (Gewerkschaften) als Ma\u00dfnahmen zur Wahrung und F\u00f6rderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Gestreikt werden darf nur, wenn es sich um einen gewerkschaftlich organisierten Streik handelt. Sogenannte \u201ewilde Streiks\u201c sind rechtswidrig, k\u00f6nnen Schadenersatzforderungen und K\u00fcndigungen nach sich ziehen.<\/p>\n<p>Streikende Arbeitnehmer erhalten kein Gehalt, als Gewerkschaftsmitglieder k\u00f6nnen sie jedoch einen Ausgleich aus der Streikkasse der Gewerkschaft erhalten. Au\u00dferdem gew\u00e4hrt ihnen die Gewerkschaft im Falle eines Rechtsstreits Rechtsschutz. Nichtgewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer d\u00fcrfen ebenfalls streiken, erhalten jedoch keine Unterst\u00fctzung.<br \/>\nGerade die nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer nehmen einiges in Kauf, um ihre Forderungen durchzusetzen.<\/p>\n<h3>Auswirkungen auf Dritte<\/h3>\n<p>Besonders der Streik in den KITA\u00b4s wirkt sich enorm auf andere Wirtschaftszweige aus und bringt Eltern nicht selten in Bedr\u00e4ngnis. Einerseits sind sie ihren Unternehmen verpflichtet, andererseits haben sie eine F\u00fcrsorgepflicht ihrem Nachwuchs gegen\u00fcber.<\/p>\n<p><strong>Welche Rechte und Pflichten haben Eltern, wenn die KITA bestreikt wird?<\/strong><\/p>\n<p>Einschl\u00e4gig ist der \u00a7 616 BGB. Danach hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn er f\u00fcr eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig nicht erhebliche Zeit, durch einen in seiner Person liegenden Grund, ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist. Dies ist in jedem Fall bei einem kurzfristig angek\u00fcndigten Streik (max. 24 Stunden vorher) der Bahn oder der KITA der Fall, wenn es keine andere M\u00f6glichkeit der kurzfristigen Unterbringung des Kindes gibt. Dies geht allerdings nur f\u00fcr eine \u201everh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig nicht erhebliche Zeit\u201c. Die Rechtsprechung geht dabei von h\u00f6chstens 2 &#8211; 3 Tagen aus.<\/p>\n<p>Und Vorsicht, in vielen Arbeitsvertr\u00e4gen ist der Anspruch aus \u00a7 616 BGB stark eingegrenzt oder sogar ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Was also tun, wenn der Streik l\u00e4nger dauert oder lang genug vorher angek\u00fcndigt wurde?<\/strong><\/p>\n<p>Eltern haben dann nur die M\u00f6glichkeit, auf Familie oder Freunde zur\u00fcckzugreifen, um die Betreuung des Nachwuchses zu sichern. Sollte dies nicht m\u00f6glich sein, bleibt nur die M\u00f6glichkeit Urlaub zu nehmen oder sich unbezahlt freistellen zu lassen. Darauf hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch, wenn alle anderen Betreuungsm\u00f6glichkeiten ausscheiden. Die Rechtswissenschaft nennt das \u201eEntschuldigende Pflichtenkollision\u201c. Danach darf man eher der Firma den Verzicht der Arbeitsleistung zumuten, als hilflose Kinder sich selbst \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>In jedem Fall sollte fr\u00fchzeitig das Gespr\u00e4ch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um einvernehmliche L\u00f6sungen zu finden.<\/p>\n<p>Das k\u00f6nnten zum Beispiel sein:<\/p>\n<ul>\n<li>das Kind teilweise mit ins B\u00fcro nehmen,<\/li>\n<li>Home Office vereinbaren,<\/li>\n<li>\u00dcberstunden abbauen oder Minderstunden anh\u00e4ufen, welche sp\u00e4ter abgebaut werden k\u00f6nnen,<\/li>\n<li>Flexible Arbeitszeiten vereinbaren oder<\/li>\n<li>Unbezahlte Freistellungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine K\u00fcndigung durch den Arbeitgeber droht in einem solchen Fall in der Regel nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass man sich um eine alternative Betreuungsm\u00f6glichkeit bem\u00fcht hat. Ich rate jedoch in jedem Fall dazu, mit dem Arbeitgeber zu reden und sich zu einigen, um eine Streit zu vermeiden.<\/p>\n<h3>KITA Geb\u00fchren<\/h3>\n<p>Hier in Jena kam immer wieder die Frage auf, wie das mit der Erstattung der KITA-Geb\u00fchren ist. Schlie\u00dflich habe man einen Betreuungsvertrag mit der Stadt und diese kommt ihren Betreuungspflichten nicht nach.<\/p>\n<p>In aller Regel besteht kein Erstattungsanspruch, da es sich bei einem Streik um grundgesetzlich erlaubte Ma\u00dfnahmen des Arbeitskampfes handelt. Daraus d\u00fcrfen keine Schadensersatzanspr\u00fcche hergeleitet werden. Bei einem kurzfristig anberaumten Streik d\u00fcrfte es sich au\u00dferdem um &#8222;h\u00f6here Gewalt&#8220; handeln.<\/p>\n<p>Einige Satzungen oder Betreuungsvertr\u00e4ge regeln jedoch einen Erstattungsanspruch, wenn die KITA f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit geschlossen bleibt. Dies muss jedoch individuell gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Hoffen wir also auf eine baldige Einigung der Parteien in diesem Konflikt und dr\u00fccken wir die Daumen, dass Bahn und GDL uns keinen Strich durch die Urlaubsplanungen im Sommer machen.<\/p>\n<p>In diesem Sinne\u2026<\/p>\n<p><strong>A<em>nmerk. d. Autorin:<\/em><\/strong><em> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Treffen sich zwei M\u00fctter. Fragt die eine: \u201eWie machst du das mit der Arbeit, wegen des KITA-Streiks?\u201c Darauf die andere: \u201eAch &#8211; kein Problem, mein Mann ist Lokf\u00fchrer!\u201c In ganz Deutschland streiken derzeit die Angestellten im Sozial- und Erziehungsdienst. 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