{"id":15934,"date":"2015-07-09T07:56:35","date_gmt":"2015-07-09T05:56:35","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=15934"},"modified":"2017-08-08T13:00:42","modified_gmt":"2017-08-08T11:00:42","slug":"arbeitsrecht-47-heiss-heisser-hitzefrei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/07\/arbeitsrecht-47-heiss-heisser-hitzefrei\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (47): Hei\u00df, Hei\u00dfer &#8211; Hitzefrei?"},"content":{"rendered":"<p>Die letzten Tage waren hei\u00df!<\/p>\n<p>Und wenn man der alten Bauernregel glaubt &#8211; \u201eWie das Wetter am Siebenschl\u00e4fer sich verh\u00e4lt, ist es sieben Wochen lang bestellt.\u201c &#8211; wird es noch eine Weile so hei\u00df bleiben. Statistische Analysen ergaben laut Wikipedia, dass sie zwar nicht f\u00fcr den <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Siebenschl%C3%A4fertag\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Siebenschl\u00e4fertag<\/a> selbst, jedoch f\u00fcr die erste Juliwoche in S\u00fcddeutschland in 60 \u2013 70 %, in M\u00fcnchen sogar in 80 % der F\u00e4lle zutrifft, was mit der vom Jetstream abh\u00e4ngigen Gro\u00dfwetterlage zusammenh\u00e4ngt, welche sich \u00fcblicherweise Ende Juni bis Anfang Juli f\u00fcr einige Zeit stabilisiert.<\/p>\n<p>Also, ich pers\u00f6nlich freue mich ja \u00fcber einen hei\u00dfen Sommer und habe kein Problem mit den tropischen Temperaturen. Allerdings habe ich das Gl\u00fcck, meine Arbeitszeit in einem einigerma\u00dfen klimatisierten B\u00fcro zu verbringen. Dieses Gl\u00fcck haben jedoch nicht alle Arbeitnehmer. Da stellt sich die Frage, wie man arbeitsrechtlich mit \u00fcberhitzten B\u00fcros und <a title=\"Mir! Ist! Hei\u00df!\" href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/07\/und-noch-ein-ratgeberartikel-wie-man-hitze-im-buero-uebersteht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">schwitzende Mitarbeitern<\/a> umgeht.<\/p>\n<h3>Pflichten des Arbeitgebers<\/h3>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 618 BGB hat der Arbeitgeber R\u00e4ume, Vorrichtungen oder Ger\u00e4tschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahr f\u00fcr Leib und Gesundheit gesch\u00fctzt ist. Soweit so gut. So richtig hilft uns diese typische Generalklausel jedoch nicht weiter.<\/p>\n<p>Allgemein anerkannt ist, dass \u00fcbergro\u00dfe Hitze am Arbeitsplatz zu einer Gesundheitsgef\u00e4hrdung f\u00fchren kann, aber was bedeutet das genau?<\/p>\n<p>In der Arbeitsst\u00e4ttenverordnung und in der damit verbundenen <strong>Arbeitsst\u00e4ttenregel (ASR)<\/strong> sind die zul\u00e4ssigen H\u00f6chst- und Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz geregelt.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Ziffer 3.5 ASR sollte die Raumtemperatur grunds\u00e4tzlich bei<strong> maximal 26\u00b0<\/strong>C liegen. Wird dieser Wert \u00fcberschritten, sollte der Arbeitgeber besondere Ma\u00dfnahmen ergreifen, um den Arbeitnehmer zu sch\u00fctzen. Dazu werden beispielhaft folgende Ma\u00dfnahmen aufgez\u00e4hlt:<\/p>\n<ul>\n<li>effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z.B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)<\/li>\n<li>effektive Steuerung der L\u00fcftungseinrichtungen (z.B. Nachtausk\u00fchlung)<\/li>\n<li>Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z.B. elektrische Ger\u00e4te nur bei Bedarf betreiben)<\/li>\n<li>L\u00fcftung in den fr\u00fchen Morgenstunden<\/li>\n<li>Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung<\/li>\n<li>Lockerung der Bekleidungsregelungen<\/li>\n<li>Bereitstellung geeigneter Getr\u00e4nke (z.B. Trinkwasser)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei \u00dcberschreiten einer Raumtemperatur von 30\u00b0C wird aus dem \u201eSoll\u201c ein \u201eMuss\u201c. Das hei\u00dft, der Arbeitsgeber muss wirksame Ma\u00dfnahmen, wie die oben genannten, ergreifen, um die Beanspruchung der Arbeitnehmer zu reduzieren. Eine dritte Temperaturgrenze stellt die \u00dcberschreitung der Raumtemperatur von 35\u00b0C dar. Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 \u00b0C \u00fcberschritten, so ist der Raum f\u00fcr die Zeit der \u00dcberschreitung ohne<\/p>\n<ul>\n<li>technische Ma\u00dfnahmen (z.B. Luftduschen, Wasserschleier),<\/li>\n<li>organisatorische Ma\u00dfnahmen (z.B. Entw\u00e4rmungsphasen) oder<\/li>\n<li>pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstungen (z.B. Hitzeschutzkleidung),<\/li>\n<\/ul>\n<p>wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.<\/p>\n<p>Wichtig ist auch noch, dass Ma\u00dfnahmen zur Reduzierung der Lufttemperatur nicht die absolute Luftfeuchte erh\u00f6hen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber sollte sich an die Regelungen des Arbeitsschutzes halten. Ein Versto\u00df stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und er riskiert eine Geldbu\u00dfe von bis zu 5.000,00 \u20ac. Bei vors\u00e4tzlicher Gef\u00e4hrdung seiner Mitarbeiter kann dies sogar mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.<\/p>\n<h3>Rechte des Arbeitnehmers<\/h3>\n<p>H\u00e4lt sich der Arbeitgeber nicht an die Regelungen, kann der Arbeitnehmer trotzdem nicht einfach \u201eHitzefrei\u201c machen. Er riskiert damit eine Abmahnung und im schlimmsten Fall den Verlust des Arbeitsplatzes. Das Beste ist also immer, mit dem Arbeitgeber zu reden oder den Betriebsrat hinzuzuziehen, wenn die Situation unertr\u00e4glich wird.<\/p>\n<p>Schwangere, stillende M\u00fctter und Mitarbeiter mit einem \u00e4rztlichen Attest haben ein Anspruch auf Freistellung, wenn der Arbeitgeber nicht f\u00fcr ausreichende K\u00fchlung sorgen kann.<\/p>\n<p>Auch das eigenm\u00e4chtige Aufstellen eines privaten Ventilators ist ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht gestattet. Schlie\u00dflich muss er den Strom f\u00fcr den Betrieb des Ger\u00e4tes zahlen. Es gibt Arbeitgeber, die den Betrieb von privaten Ger\u00e4ten, wie Kaffeemaschine, Radios oder eben auch Ventilatoren explizit verbieten. Wer sich nicht daran h\u00e4lt, begeht eine Straftat und riskiert ebenfalls seinen Job.<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten miteinander reden, um eine gemeinsame L\u00f6sung zu finden. Das d\u00fcrfte nicht so schwer sein, da ja auch der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen kann. Au\u00dferdem kann auch ein gemeinsamer, kurzer Ausflug zur Eisdiele nebenan enorm zu einen guten Arbeitsklima beitragen.<\/p>\n<p>In diesem Sinne w\u00fcnsche ich einen sonnigen, stressfreien Sommer.<\/p>\n<p><em><strong>Anmerk. d. Autorin:<\/strong> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die letzten Tage waren hei\u00df! Und wenn man der alten Bauernregel glaubt &#8211; \u201eWie das Wetter am Siebenschl\u00e4fer sich verh\u00e4lt, ist es sieben Wochen lang bestellt.\u201c &#8211; wird es noch eine Weile so hei\u00df bleiben. 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