{"id":16193,"date":"2015-09-17T07:57:41","date_gmt":"2015-09-17T05:57:41","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=16193"},"modified":"2015-11-04T16:55:03","modified_gmt":"2015-11-04T15:55:03","slug":"arbeitsrecht-51-acht-monate-mindestlohn-6-fragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/09\/arbeitsrecht-51-acht-monate-mindestlohn-6-fragen\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (51): 8 Monate Mindestlohn"},"content":{"rendered":"<h2>Eine Bilanz in 6 Fragen<\/h2>\n<p>Seit acht Monaten gilt nun das <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/12\/arbeitsrecht-37-die-regelungen-zum-mindestlohn\/\" target=\"_blank\">Mindestlohngesetz<\/a> und damit auch, bis auf wenige Ausnahmen, der gesetzliche <strong>Mindestlohn von 8,50 \u20ac in der Stunde<\/strong>. Mich erreichen seitdem immer wieder Fragen hierzu, die beantwortet werden wollen. Aus diesem Grund nehme ich mich heute noch einmal dem Thema an und versuche die wichtigsten zu beantworten.<\/p>\n<h3>1. F\u00fcr wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?<\/h3>\n<p>Der gesetzliche Mindestlohn gilt f\u00fcr alle Arbeitnehmer, die in Deutschland besch\u00e4ftigt sind. Dies betrifft auch alle ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer, genauso wie alle Arbeitnehmer, die bei in Deutschland ans\u00e4ssigen, ausl\u00e4ndischen Firmen besch\u00e4ftigt sind. Auch der Umfang der T\u00e4tigkeit hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf Mindestlohn. Damit fallen auch alle Teilzeitkr\u00e4fte, geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte und befristet eingestellte Arbeitnehmer unter das Mindestlohngesetz. Das gleiche gilt f\u00fcr Praktikanten, die ein <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/09\/praktikum-und-vergutung\/\">freiwilliges Praktikum absolvieren<\/a>.<\/p>\n<h3>2. Welche Ausnahmen gibt es?<\/h3>\n<p>Wie immer in der Juristerei, gibt es keine Regel ohne Ausnahmen. Das hei\u00dft, es gibt auch Arbeitnehmer, auf die das Mindestlohngesetz nicht oder noch nicht anwendbar ist und die damit keinen Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 \u20ac haben. <strong>Vom Mindestlohn ausgeschlossen sind 5 Personengruppen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Ehrenamtlich T\u00e4tige<\/li>\n<li>Auszubildende<\/li>\n<li>Langzeitarbeitslose<\/li>\n<li>Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum von maximal drei Monaten absolvieren<\/li>\n<li>Jugendliche unter 18 Jahre<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Ehrenamtlich T\u00e4tige<\/h4>\n<p>Die ehrenamtliche T\u00e4tigkeit hat in aller Regel nicht den Charakter abh\u00e4ngiger und weisungsgebundener Besch\u00e4ftigung. Au\u00dferdem ist sie in aller Regel nicht von der Erwartung einer ad\u00e4quaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen gepr\u00e4gt, sich f\u00fcr das Gemeinwohl einzusetzen.<\/p>\n<h4>Auszubildende und Praktikanten<\/h4>\n<p>Bei beiden Gruppen handelt es sich in erster Linie um Bildungsverh\u00e4ltnisse und nicht um Arbeitsverh\u00e4ltnisse, da die Ausbildung im Vordergrund steht und nicht die Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung. Bei freiwilligen Praktika besteht ebenfalls kein Anspruch auf Mindestlohn, wenn sie zur Berufsorientierung dienen, ausbildungs- oder studienbegleitend geleistet werden und nicht l\u00e4nger als 3 Monate dauern.<\/p>\n<h4>Langzeitarbeitslose<\/h4>\n<p>Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten ihrer Besch\u00e4ftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn. Dies soll Arbeitgebern als Anreiz dienen, verst\u00e4rkt jene Gruppe bei der Stellenbesetzung zu ber\u00fccksichtigen. Als Langzeitarbeitsloser gilt, wer mindestens 12 Monate am St\u00fcck arbeitslos gemeldet war. Neben den 5 Hauptgruppen, gibt es noch branchenspezifische Gruppen, f\u00fcr die der Mindestlohn nicht oder noch nicht gilt.<\/p>\n<h4>Zeitungszusteller<\/h4>\n<p>F\u00fcr Zeitungszusteller, welche nicht auch Werbeprospekt und Briefe zustellen, gilt der volle Mindestlohn <strong>erst ab 2017<\/strong>. F\u00fcr 2015 bekommen sie 25% weniger und 2016 15% weniger als andere Besch\u00e4ftigte. Begr\u00fcndet wird diese Ausnahme mit dem Sicherstellen der Pressefreiheit.<\/p>\n<h4>Saisonarbeiter<\/h4>\n<p>F\u00fcr Saisonarbeiter d\u00fcrfen die Kosten f\u00fcr Kost und Logis mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Au\u00dferdem wurde die m\u00f6gliche Besch\u00e4ftigungsdauer von 50 auf 70 Tage angehoben. Es gibt auch noch diverse \u00dcbergangsregelungen f\u00fcr weitere Branchen, wie zum Beispiel Fleischer, Friseure, Textilarbeiter sowie Mitarbeiter im Gartenbau. In diesen Bereichen m\u00fcssen allgemeinverbindliche Regelungen zum Mindestlohn vereinbart worden sein. Diese Regelungen laufen jedoch sp\u00e4testens zum 31.12.2017 aus, sodass <strong>ab dem 01.01.2018 ohne Ausnahme der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 \u20ac gilt<\/strong>.<\/p>\n<h3>4. Wie werden Zusatzleitungen behandelt?<\/h3>\n<p>Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Mindestlohn f\u00fcr die unmittelbar erbrachte Arbeitsleistung. Anrechenbar auf den Mindestlohn sind somit nur alle Zahlungen, die als Gegenleistung f\u00fcr die \u201eNormalarbeitsleistung\u201c entrichtet werden. Dazu z\u00e4hlen zum Beispiel Leistungsboni und Einsatzpauschalen. Nicht anrechenbar sind dagegen Sonderzahlungen, wie Zuschl\u00e4ge f\u00fcr \u00dcberstunden, Nachtarbeit, Gefahrenzulagen oder Akkord- und Qualit\u00e4tspr\u00e4mien sowie Sonderverg\u00fctungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.<\/p>\n\n<h3>5. Muss der Mindestlohn auch bei Krankheit bezahlt werden?<\/h3>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich haben Arbeitnehmer w\u00e4hrend einer Krankheit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in H\u00f6he des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes der letzten drei Monate und damit auch w\u00e4hrend dieser Zeit einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes.<\/p>\n<h3>6. Was passiert bei Unterschreiten des Mindestlohns?<\/h3>\n<p>Wird der Mindestlohn unterschritten, liegt ein Versto\u00df gegen das <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bundesrecht\/milog\/gesamt.pdf\"><strong>Mindestlohngesetz<\/strong><\/a> und damit eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies kann eine Geldbu\u00dfe zwischen 30.000 \u20ac und 500.000 \u20ac nach sich ziehen, je nach Art des Versto\u00dfes. Die Kontrolle obliegt der Bundeszollverwaltung. Arbeitnehmer k\u00f6nnen den nicht gezahlten Mindestlohn einklagen. Der Anspruch verj\u00e4hrt erst nach drei Jahren (\u00a7\u00a7 195,199 BGB). Von dieser langen Verj\u00e4hrungsfrist kann im Arbeitsvertrag, auch im gegenseitigen Einvernehmen, nicht abgewichen werden. Die durchaus \u00fcblichen Verfall- und Ausschlussfristen finden hier keine Anwendung.<\/p>\n<p><em><strong>Anmerk. d. Autorin:<\/strong> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/em><\/p>\n<p><em>Du m\u00f6chtest regelm\u00e4\u00dfig Informationen zum Arbeitsrecht in Deutschland erhalten? <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/bewerberblog-newsletter\/\">Melde dich jetzt f\u00fcr unseren Newsletter an!<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Bilanz in 6 Fragen Seit acht Monaten gilt nun das Mindestlohngesetz und damit auch, bis auf wenige Ausnahmen, der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 \u20ac in der Stunde. Mich erreichen seitdem immer wieder Fragen hierzu, die beantwortet werden wollen. 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