{"id":16415,"date":"2015-11-03T08:13:17","date_gmt":"2015-11-03T07:13:17","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=16415"},"modified":"2015-11-03T14:22:48","modified_gmt":"2015-11-03T13:22:48","slug":"tricksen-bei-der-zeiterfassung-kann-den-job-kosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/11\/tricksen-bei-der-zeiterfassung-kann-den-job-kosten\/","title":{"rendered":"Tricksen bei der Zeiterfassung kann den Job kosten"},"content":{"rendered":"<p>Bereits seit Jahrzehnten ist die Zeiterfassung auf dem deutschen Arbeitsmarkt angekommen. Egal ob mit einer Stempelkarte oder elektronisch: Die \u00dcbertragung der Arbeitszeit ist heutzutage gang und g\u00e4be in deutschen Betrieben. Was f\u00fcr den Arbeitgeber auf den ersten Blick ein Segen ist, kann ihm auch zum Verh\u00e4ngnis werden. Denn immer mehr Arbeitnehmer versuchen die Zeiterfassung zu ihren Gunsten zu umgehen. Was gibt es Sch\u00f6neres, als eine Zigarettenpause auf Kosten des Arbeitgebers? Immer \u00f6fter wird das \u201eAusstempeln\u201c aufgrund privater Arbeitsunterbrechungen unterlassen. Das Hessische Landesarbeitsgericht befasste sich mit der Frage: Ist die T\u00e4uschung bei der Zeiterfassung ein Betrugsfall oder eher eine Bagatelle?<\/p>\n<h3>Arbeitnehmer verheimlichte Pausen von mehr als 3,5 Stunden<\/h3>\n<p>In dem verhandelten Fall mit dem Aktenzeichen \u201e<a href=\"http:\/\/www.iww.de\/quellenmaterial\/id\/151486\">16 Sa 1299\/13<\/a>\u201c war ein verheirateter 46-j\u00e4hriger Arbeitnehmer, der Vater eines Kindes ist, seit mehr als 25 Jahren in einer gro\u00dfen Metzgerei mit circa 80 Mitarbeitern besch\u00e4ftigt. Hier leitete der Arbeitnehmer bei einem monatlichen Verdienst von 2.450 bis 2.700 Euro brutto die Verpackungsabteilung. Der Arbeitgeber erfasste die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter per Chip. Beim Verlassen des Produktionsbereiches, ebenso wie beim Eintreten in den Bereich, m\u00fcssen die Mitarbeiter diesen Chip an das Zeiterfassungsger\u00e4t halten. So erfasst das Ger\u00e4t den Beginn und das Ende der individuellen Arbeitszeit.<\/p>\n<p>Der 46-j\u00e4hrige Mann wurde von anderen Mitarbeitern dabei beobachtet, wie er den in seinem Portemonnaie abgelegten Chip zus\u00e4tzlich mit einer Hand verdeckte und ihn vor das Zeiterfassungsger\u00e4t hielt. In dieser Art und Weise verheimlichte er seinem Arbeitgeber innerhalb von sechs Wochen Pausen von mehr als 3,5 Stunden. Die \u201eArbeitszeit\u201c des Mitarbeiters hatte das Unternehmen bereits bezahlt. Daraufhin k\u00fcndigte ihn der Arbeitgeber fristlos. Doch dies wollte der Arbeitnehmer nicht auf sich sitzen lassen und klagte.<\/p>\n<h3>Landesarbeitsgericht best\u00e4tigt Urteil des Arbeitsgerichts<\/h3>\n<p>Nachdem die fristlose K\u00fcndigung bereits vom Arbeitsgericht Gie\u00dfen als gerechtfertigt abgenickt wurde, best\u00e4tigte dies nun auch das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main. Da es ein Piep-Ger\u00e4usch g\u00e4be, wenn sich ein Mitarbeiter an- oder abmeldet, sei ein Versehen des Gek\u00fcndigten ausgeschlossen, so das Gericht. Der Mann wusste also definitiv, dass er den Chip erfolgreich abgedeckt hatte. Aufgrund des vors\u00e4tzlichen Betruges sei au\u00dferdem von einer Abmahnung abzusehen. Der Vertrauensbruch wiege schwerer als die lange Betriebszugeh\u00f6rigkeit, begr\u00fcndete das Gericht. Vor allem, weil der Mann seinen Arbeitgeber systematisch betrogen hatte und der Vorfall kein Einzelfall war. Au\u00dferdem lie\u00df das Hessische Landesarbeitsgericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu. Somit ist das Urteil rechtskr\u00e4ftig und stellt eine wichtige Grundlage in Sachen Zeiterfassung dar.<\/p>\n<h3>Korrekte Dokumentation der Arbeitszeiten<\/h3>\n<p>Sp\u00e4testens seit der <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/12\/arbeitsrecht-37-die-regelungen-zum-mindestlohn\/\" target=\"_blank\">Einf\u00fchrung des Mindestlohns im Januar 2015<\/a> sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigter oder von Arbeitnehmern in manchen Branchen aufzuzeichnen. Dazu z\u00e4hlen zum Beispiel das Baugewerbe, Gastst\u00e4tten und Herbergen, Speditions-, Transport- und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Geb\u00e4udereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszusteller und Besch\u00e4ftigte bei Paketdiensten m\u00fcssen ihre Arbeitszeit aufzeichnen.<br \/>\nDas neue Mindestlohngesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit des Arbeitnehmers sp\u00e4testens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages zu erfassen. Es reicht nicht mehr aus, nur die Anzahl der Arbeitsstunden aufzuzeichnen. Auch Urlaubs- und Krankheitszeiten sind genauso zu erfassen wie Pausenzeiten, Fehlzeiten und \u00dcberstunden. Die Aufzeichnungen, welche dem Zoll bei einer Pr\u00fcfung vorgelegt werden, m\u00fcssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Pflicht gilt f\u00fcr Arbeitnehmer und Arbeitgeber.<\/p>\n\n<p>Zur Form der Arbeitszeiterfassung hat der Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht. Das hei\u00dft, dass Unternehmen auch auf Papierbelege zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen. Durch die Mindestlohnaufzeichungsverordnung vom 26. November 2014 wird die Dokumentation der Arbeitszeiten ein wenig erleichtert. Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter ausschlie\u00dflich mit mobilen T\u00e4tigkeiten besch\u00e4ftigen, gen\u00fcgt die Dokumentation der t\u00e4glichen Arbeitszeitdauer. Dies gilt zum Beispiel f\u00fcr Paketzusteller. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, dass die Arbeitnehmer sich ihre t\u00e4gliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen k\u00f6nnen und keinen konkreten Vorgaben zur t\u00e4glichen Arbeitszeit unterliegen.<\/p>\n<h3>Verst\u00f6\u00dfe werden mit Bu\u00dfgeldern von bis zu 500.000 Euro bestraft<\/h3>\n<p>Mit dem neuen Bu\u00dfgeldkatalog versucht das Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales der Wichtigkeit der korrekten Durchf\u00fchrung Ausdruck zu verleihen. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Aufzeichnungspflicht oder die Pflicht, Unterlagen bereitzuhalten, k\u00f6nnen mit Geldbu\u00dfen von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Die unterbliebene oder versp\u00e4tete Zahlung von gesetzlichem Mindestlohn kann mit bis zu 500.000 Euro Bu\u00dfgeld bestraft werden. Schon bei Geldbu\u00dfen von 2.500 Euro droht dem Arbeitgeber der Ausschluss von der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Genaue Informationen zum Mindestlohn bietet <a href=\"http:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/PDF-Publikationen\/a640-ml-broschuere-pdf\" target=\"_blank\">eine PDF-Datei des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und Soziales<\/a>.<\/p>\n<p><strong>\u00dcber den Autor <\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_16419\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/moritz-hofmann_d-5b8b77f1.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-16419\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-16419\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/moritz-hofmann_d-5b8b77f1-300x165.jpg\" alt=\"Zeiterfassung\" width=\"300\" height=\"165\" srcset=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/moritz-hofmann_d-5b8b77f1-300x165.jpg 300w, https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/moritz-hofmann_d-5b8b77f1-150x83.jpg 150w, https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/moritz-hofmann_d-5b8b77f1.jpg 445w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-16419\" class=\"wp-caption-text\">Moritz Hofmann Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der clickbits GmbH<\/p><\/div>\n<p>Moritz Hofmann studierte Informatik und Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universit\u00e4t Dortmund. Hofmann ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der clickbits GmbH in Unna. Das Unternehmen vertreibt seit 2009 die webbasierte Zeiterfassungssoftware <a href=\"http:\/\/www.clockodo.com\" target=\"_blank\">clockodo<\/a>. Damit k\u00f6nnen Arbeitszeiten unkompliziert und zuverl\u00e4ssig online erfasst werden<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits seit Jahrzehnten ist die Zeiterfassung auf dem deutschen Arbeitsmarkt angekommen. Egal ob mit einer Stempelkarte oder elektronisch: Die \u00dcbertragung der Arbeitszeit ist heutzutage gang und g\u00e4be in deutschen Betrieben. Was f\u00fcr den Arbeitgeber auf den ersten Blick ein Segen ist, kann ihm auch zum Verh\u00e4ngnis werden. Denn immer mehr Arbeitnehmer versuchen die Zeiterfassung zu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":41,"featured_media":16416,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[99],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16415"}],"collection":[{"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/41"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16415"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16415\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/16416"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16415"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16415"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16415"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}