{"id":16700,"date":"2016-02-04T08:14:55","date_gmt":"2016-02-04T07:14:55","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=16700"},"modified":"2017-05-30T16:25:05","modified_gmt":"2017-05-30T14:25:05","slug":"arbeitsrecht-werkstudent-rechte-und-pflichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/02\/arbeitsrecht-werkstudent-rechte-und-pflichten\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht: Werkstudent \u2013 Rechte und Pflichten"},"content":{"rendered":"<p>Anders als Azubis bekommen Studenten w\u00e4hrend ihrer Ausbildung kein Geld. Sie sind auf <u>BAf\u00f6G<\/u> oder die Unterst\u00fctzung ihrer Eltern angewiesen. Aus diesem Grund verdienen sich viele Studenten nebenbei etwas zum Lebensunterhalt dazu. Eine gute M\u00f6glichkeit hierf\u00fcr ist, sich einen Job als Werkstudent zu suchen. Auch bei Werkstudenten m\u00fcssen <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/05\/arbeitsrecht-form-und-inhalt-des-arbeitsvertrags\/\">Form und Inhalt des Arbeitsvertrages<\/a> juristisch korrekt sein, zumal<\/p>\n<h2>Definition: Was ist ein Werkstudent?<\/h2>\n<p>Werkstudenten sind in erster Linie Studenten, die nebenbei in einem Unternehmen arbeiten. Diese T\u00e4tigkeit muss fachlich bezogen auf das Studium sein, damit es sich nicht um einen einfachen Studentenjob handelt. Die Semesterzeit erf\u00fcllt in dem Fall nicht das <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/10\/arbeitsrecht-bildungsurlaub\/\">Arbeitsrecht eines Bildungsurlaubs<\/a>, wie bei normalen Arbeitnehmern.<\/p>\n<h2>Welche Bedingungen muss ein Werksstudent erf\u00fcllen?<\/h2>\n<ul>\n<li>Sie m\u00fcssen an einer Universit\u00e4t oder Fachhochschule als Student immatrikuliert sein<\/li>\n<li>Das Studium muss dabei die Hauptbesch\u00e4ftigung sein<\/li>\n<li>Sie d\u00fcrfen nicht l\u00e4nger als 25 Fachsemester studiert haben<\/li>\n<li>Sie d\u00fcrfen in keinem Urlaubssemester sein<\/li>\n<li>Der Job als Werksstudent darf 20 Stunden pro Woche \u00fcberschreiten, au\u00dfer:<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>am Wochenende<\/li>\n<li>in den Semesterferien<\/li>\n<li>bei Jobs mit einer Nachtschicht<\/li>\n<li>einer Jobbegrenzung auf 3 Monate<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Keine Werkstudenten sind:<\/h3>\n<ul>\n<li>Studenten w\u00e4hrend einer Promotion oder eines Fernstudiums<\/li>\n<li>Arbeitnehmer die eine berufliche Weiterbildung machen<\/li>\n<li>Studenten eines Zweitstudiums oder Teilzeitstudiums<\/li>\n<li>Sch\u00fcler mit <u>Ferienjob<\/u> und Kinderarbeit<\/li>\n<li>Einfache, fachfremde Studentenjobs<\/li>\n<li>Praktikanten<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine Besch\u00e4ftigung als Werkstudent hat gegen\u00fcber normalen Studentenjobs viele Vorteile. Neben dem Geldverdienen kann der betreffende Student erste Berufserfahrungen sammeln und die im Studium theoretisch erworbenen Kenntnisse praktisch anwenden. Auch im Lebenslauf f\u00fcr sp\u00e4tere Bewerbungen machen sich fachspezifische Jobs w\u00e4hrend des Studiums besser als einfache Hilfst\u00e4tigkeiten. Zumal viele Werkstudenten nach Abschluss des Studiums vom betreffenden Arbeitgeber in ein \u201enormales Arbeitsverh\u00e4ltnis\u201c \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<h2>Was sagt der Gesetzgeber zur Werkstudentent\u00e4tigkeit?<\/h2>\n<p>Studenten haben die M\u00f6glichkeit, alle Arten von Besch\u00e4ftigungen auszu\u00fcben. Das kann eine kurzfristige Besch\u00e4ftigung f\u00fcr einige Wochen w\u00e4hrend der Semesterferien sein, aber auch eine regelm\u00e4\u00dfige Besch\u00e4ftigung. Diese ist dann auf 20 Stunden in der Woche begrenzt. Die regelm\u00e4\u00dfige Besch\u00e4ftigung erfolgt oftmals als geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung. Viele Arbeitgeber sind aber mittlerweile auch bereit, Werkstudenten h\u00f6her zu bezahlen, zumal auch sie davon profitieren.<\/p>\n<p>Arbeitsrechtlich werden Studenten als Arbeitnehmer eingeordnet, mit allen Rechten und Pflichten, die damit einhergehen. Auf sie sind das Bundesurlaubsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz anwendbar. Werkstudenten haben damit Anspruch auf gesetzlichen Urlaub und auf die Weiterzahlung des Gehaltes im Krankheitsfall (f\u00fcr max. 6 Wochen). Au\u00dferdem haben sie einen Anspruch auf den Mindestlohn und m\u00fcssen gegebenenfalls in existierende Tarifvertr\u00e4ge eingruppiert werden. Da Studenten maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten d\u00fcrfen, ist auf sie auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz anwendbar.<\/p>\n<h2>Sind Werkstudenten von der Sozialversicherung befreit? Krankenversicherung von Werkstudenten<\/h2>\n<p>Bei besch\u00e4ftigten Werkstudenten gilt das sogenannte <strong>Werkstudentenprivileg<\/strong> solange nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird oder die T\u00e4tigkeit ausschlie\u00dflich in der vorlesungsfreien Zeit, z.B. Semesterferien, ausge\u00fcbt wird. Wenn Sie alle Bedingungen als Werkstudent erf\u00fcllen, sind Sie von allen Abgaben f\u00fcr Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung befreit. Dies nennt man Werkstudentenprivileg (Ausnahmen: Mini- und Midijob). Dabei spielt die H\u00f6he Ihres Gehaltes keine Rolle. Einzig die Beitr\u00e4ge zur <a href=\"http:\/\/www.arbeitsratgeber.com\/gesetzliche-rentenversicherung\/\">Rentenversicherung<\/a> m\u00fcssen vom Arbeitgeber abgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Wenn man als Studierender nur ein Einkommen bis 450 Euro verzeichnet, kann man sich von Beitr\u00e4gen f\u00fcr die Rentenversicherung befreien lassen. In diesem Falle erwerben Sie allerdings auch keinerlei Beitragszeiten.<\/p>\n<p>Unter bestimmten Umst\u00e4nden sind Sie allerdings nicht von der Sozialversicherung befreit:<\/p>\n<ul>\n<li>Wenn Sie Ihr Studium als Teilzeitstudium betreiben<\/li>\n<li>Wenn Sie ein Urlaubssemester nehmen<\/li>\n<li>Wenn Sie sich in einem Promotionsstudium befinden<\/li>\n<li>Wenn Ihr Studium dual ist<\/li>\n<\/ul>\n<p>Um von den Privilegien als Werkstudent zu profitieren, m\u00fcssen Sie regelm\u00e4\u00dfig Ihr Studium bei Ihrem Arbeitgeber nachweisen. Dies geschieht in Form einer Immatrikulationsbescheinigung. Nur unter diesen Umst\u00e4nden gelten Sie als ordentlicher Student und besitzen einen Anspruch auf Befreiung von der Sozialversicherung.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber kann neben dem <a href=\"http:\/\/www.arbeitsratgeber.com\/einkommen\/\">Gehalt<\/a> auch die Studiengeb\u00fchren zahlen. Dieser Zuschuss z\u00e4hlt dann f\u00fcr den Arbeitnehmer nicht als Gehalt und muss damit nicht versteuert werden und unterliegt auch nicht der Sozialversicherungspflicht.<\/p>\n<p>Der Student muss sich jedoch unabh\u00e4ngig von seiner T\u00e4tigkeit beim Arbeitgeber krankenversichern. Dies kann \u00fcber eine studentische oder private Krankenversicherung erfolgen. Auch eine Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Steuerlich haben Werkstudenten die M\u00f6glichkeit, sich eine Lohnsteuerbefreiung vom Finanzamt zu holen. Dann k\u00f6nnen sie sich Ihr Gehalt vom Arbeitgeber ohne Lohnsteuerabzug auszahlen lassen.<\/p>\n<h2>Fazit: Rechte und Pflichten von Werkstudenten<\/h2>\n<p>Die Besch\u00e4ftigung von Werkstudenten kann f\u00fcr beide Seiten vorteilhaft sein. Der Student sammelt schon sehr fr\u00fchzeitig Praxiserfahrungen, der Arbeitgeber kann sich selbst einen guten Nachwuchs \u201eheranziehen\u201c, der bereits in die Unternehmensstruktur eingebunden ist. Au\u00dferdem k\u00f6nnen beide Seiten bei den Sozialabgaben sparen.<\/p>\n<h3>Einige Dinge sollten Werkstudenten jedoch unbedingt beachten:<\/h3>\n<ul>\n<li>Es sollte regelm\u00e4\u00dfig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beim Arbeitgeber f\u00fcr die Krankenkasse abgegeben werden.<\/li>\n<li>Au\u00dferdem sollte dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, wenn der Student den Werkstudentenstatus verliert. Dies ist bei Einlegen eines Urlaubssemesters, bei Reduzierung auf ein Teilzeitstudium oder durch das Absolvieren der Abschlusspr\u00fcfungen der Fall.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><em>Anmerk. d. Autorin:<\/em><\/strong><em> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/em><\/p>\n<p><em>Du m\u00f6chtest regelm\u00e4\u00dfig Informationen zum Arbeitsrecht in Deutschland erhalten? <\/em><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/bewerberblog-newsletter\/\"><em>Melde dich jetzt f\u00fcr unseren Newsletter an!<\/em><\/a><\/p>\n<p>Hierbei erf\u00e4hrst du zahlreiche n\u00fctzliche Informationen zum Arbeitsrecht, so etwa zu den Themen <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/08\/arbeitsrecht-11-videouberwachung-am-arbeitsplatz\/\">Video\u00fcberwachung am Arbeitsplatz<\/a>, <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/06\/arbeitsrecht-streitwert-und-kosten-im-arbeitsgerichtlichen-verfahren\/\">Streitwert und Kosten in gerichtlichen Verfahren<\/a> oder deine <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/08\/im-urlaub-krank-geworden-ihre-rechte-und-pflichten\/\">Rechte und Pflichten beim Krankheitsfall im Urlaub <\/a>bzw. <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/04\/arbeitsrecht-58-kind-krank-rechte-und-klauseln-im-arbeitsvertrag\/\">Klauseln im Arbeitsvertrag beim Krankheitsfall des Kindes<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anders als Azubis bekommen Studenten w\u00e4hrend ihrer Ausbildung kein Geld. 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