{"id":16801,"date":"2016-03-03T08:13:57","date_gmt":"2016-03-03T07:13:57","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=16801"},"modified":"2016-03-02T14:33:08","modified_gmt":"2016-03-02T13:33:08","slug":"arbeitsschutz-in-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/03\/arbeitsschutz-in-unternehmen\/","title":{"rendered":"Arbeitsschutz in Unternehmen"},"content":{"rendered":"<h2>Ersthelfer, FaSi &amp; Co.<\/h2>\n<p>Jedes Unternehmen, das einen Mitarbeiter besch\u00e4ftigt, ist dazu verpflichtet, Ma\u00dfnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu treffen. Die Mitarbeiter m\u00fcssen geschult werden und bestimmte Stellen eingerichtet bzw. Beauftragte ernannt werden, die im Rahmen des Arbeitsschutzes t\u00e4tig werden. Dabei kann man leicht die \u00dcbersicht verlieren.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund heute mal ein Artikel au\u00dferhalb der Reihe Arbeitsrecht von mir, zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen.<\/p>\n<p>Das Beste ist, sich mit der, f\u00fcr das Unternehmen zust\u00e4ndigen Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzten. Dort wird man beraten und bekommt auch die notwendigen Formulare und Checklisten, Beispielsweise f\u00fcr die Gef\u00e4hrdungsbeurteilung. Dies ist n\u00e4mlich die erste Pflicht, die ein Unternehmer trifft, wenn er einen Betrieb er\u00f6ffnet.<\/p>\n<h3>Gef\u00e4hrdungsbeurteilung<\/h3>\n<p>Dabei handelt es sich um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie hat in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden zu erfolgen oder auch insbesondere dann, wenn Einrichtungen er\u00f6ffnet, umgebaut oder erweitert werden. Die Gef\u00e4hrdungsbeurteilung soll dazu dienen, m\u00f6gliche Schwachstellen des Arbeitsschutzes zu erkennen und die Wirksamkeit der eingeleiteten Ma\u00dfnahmen zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>\nDie Gef\u00e4hrdungsbeurteilung ist schriftlich zu dokumentieren und sollte mindestens folgende Informationen enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Datum<\/li>\n<li>Untersuchender<\/li>\n<li>Bezeichnung des Arbeitsplatzes<\/li>\n<li>Art der T\u00e4tigkeit<\/li>\n<li>Untersuchungsergebnis<\/li>\n<li>Bewertung<\/li>\n<li>Erforderliche Ma\u00dfnahmen<\/li>\n<li>Termin f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen<\/li>\n<li>Verantwortlicher<\/li>\n<li>Wirksamkeitskontrolle<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Unterweisung<\/h3>\n<p>Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Mitarbeiter vor Aufnahme der Besch\u00e4ftigung und dann regelm\u00e4\u00dfig (mindestens einmal im Jahr) in Sachen Arbeitsschutz zu unterweisen. Die Mitarbeiter sollen dabei \u00fcber die an ihrem Arbeitsplatz auftretenden Gefahren informiert und mit dem richtigen Verhalten nach Eintreten einer Gefahrensituation vertraut gemacht werden. Auch diese Unterweisungen sind zu protokollieren und von den Arbeitnehmern zu unterschreiben.<\/p>\n<h3>Ersthelfer<\/h3>\n<p>Ersthelfer sind Personen, die im Falle eines Unfalls lebensrettende Sofortma\u00dfnahmen einleiten k\u00f6nnen und die Erstversorgung von Verletzten \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>In jedem Unternehmen mit mehr als einem Mitarbeiter muss ein Besch\u00e4ftigter als Ersthelfer fungieren. Bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern m\u00fcssen im Verwaltungs- und Handelsgewerbe 10% der Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet sein. In allen anderen Unternehmen sind es sogar 20% der Belegschaft. Dabei ist anzuraten, lieber mehr Ersthelfer zu berufen, um die Anwesenheit eines Ersthelfers auch bei Urlaub oder Krankheit zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst 9 Stunden und kann bei vielen gemeinn\u00fctzigen Anbietern (z.b. DRK) durchgef\u00fchrt werden. Mindestens alle zwei Jahre muss ein Auffrischungskurs von ebenfalls 9 Stunden absolviert werden. Die Kurse werden durch die jeweilige Berufsgenossenschaft finanziert.<\/p>\n<h3>Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit<\/h3>\n<p>Sie unterst\u00fctzt den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und hat eine beratende Funktion. Ihre Aufgaben sind vielf\u00e4ltig. Sie reichen von der Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung, der Anschaffung von Schutzausr\u00fcstungen und Arbeitsmitteln \u00fcber die Begehung der Arbeitsst\u00e4tte und Kontrolle der Unfallverh\u00fctungsma\u00dfnahmen bis hin zur Untersuchung von Arbeitsunf\u00e4llen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Aus- und Weiterbildung der Sicherheitsfachkr\u00e4fte werden von der Berufsgenossenschaft Schulungen und Lehrg\u00e4nge angeboten. Die Ausbildung dauert in der Regel etwa zwei Jahre. Au\u00dferdem ist es m\u00f6glich, eine externe Fachkraft zu beauftragen. Dies empfiehlt sich vor allem bei kleinen Unternehmen. Die notwendige Qualit\u00e4t der Betreuung richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft.<\/p>\n<h3>Betriebsarzt<\/h3>\n<p>Auch die Bestellung eines Betriebsarztes ist ab dem ersten Besch\u00e4ftigten verpflichtend. Dieser f\u00fchrt Vorsorgeuntersuchungen durch und ber\u00e4t den Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Bei einem Betriebsarzt handelt es sich um einen speziell ausgebildeten Arbeitsmediziner.<\/p>\n\n<h3>Sicherheitsbeauftragte<\/h3>\n<p>Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, die den Unternehmer bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterst\u00fctzen. F\u00fcr Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ist die Bestellung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtend. Er hat eine beratende Funktion. Auch f\u00fcr den Sicherheitsbeauftragten bieten die Berufsgenossenschaften Aus- und Fortbildungen an.<\/p>\n<h3>Arbeitsschutzausschuss<\/h3>\n<p>Auch der ist f\u00fcr Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern obligatorisch. Ihm geh\u00f6ren in der Regel:<\/p>\n<ul>\n<li>der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte F\u00fchrungskraft,<\/li>\n<li>Mitglieder des Betriebsrates (wenn vorhanden)<\/li>\n<li>die Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit<\/li>\n<li>der Betriebsarzt und<\/li>\n<li>der Sicherheitsbeauftragte an.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Ausschuss tauscht sich in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden (quartalsweise) \u00fcber Probleme der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes aus, legt Ma\u00dfnahmen fest und koordiniert deren Umsetzung. Auch diese Sitzungen sind schriftlich zu protokolieren.<\/p>\n<h3>Brandschutzbeauftragter<\/h3>\n<p>In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch k\u00f6nnen die einzelnen Bundesl\u00e4nder dies in ihrem Landesbaurecht vorsehen. H\u00e4ufig ist dies bei dem Betrieb von Krankenh\u00e4usern, gro\u00dfen Verkaufsst\u00e4tten und Industriebauten der Fall. Der Brandschutzbeauftrage ist eine speziell ausgebildete Person. Die Ausbildung umfasst ca. 48 Zeitstunden und schlie\u00dft mit einer schriftlichen und einer m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung ab.<\/p>\n<p>Aufgaben sind unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>Erstellen der Brandschutzordnung<\/li>\n<li>Kontrollieren von Flucht- und Rettungspl\u00e4nen<\/li>\n<li>Umsetzung Brandschutzkonzept<\/li>\n<li>Ausbildung der Brandschutzhelfer<\/li>\n<li>Planen und Organisation von R\u00e4umungs\u00fcbungen<\/li>\n<li>Dokumentation aller T\u00e4tigkeiten zum Brandschutz<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Brandschutzhelfer<\/h3>\n<p>Brandschutzhelfer werden wie Ersthelfer vom Arbeitgeber benannt, um im Falle von Br\u00e4nden bestimmte, festgelegte Aufgaben der Brandbek\u00e4mpfung zu \u00fcbernehmen.<br \/>\nDazu z\u00e4hlen insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Unterst\u00fctzung des Brandschutzbeauftragten<\/li>\n<li>vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze<\/li>\n<li>Brandbek\u00e4mpfung bei Entstehungsbr\u00e4nden<\/li>\n<li>Bedienung der Brandschutzeinrichtungen<\/li>\n<li>Einweisen der eintreffenden Feuerwehr<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es gibt je nach Art des Betriebes weitere Personen, die im Unternehmen wichtige Beratungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen k\u00f6nnen. Beispielsweise der Abfallbeauftragte, der Gefahrgutbeauftragte, der Immissionsschutzbeauftragte oder der Gew\u00e4sserschutzbeauftragte. Die Einrichtung dieser Funktionen sind jedoch nur f\u00fcr Unternehmen mit ganz besonderen Gefahrlagen notwendig und sinnvoll. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen.<\/p>\n<p><em><strong>Anmerk. d. Autorin:<\/strong> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/em><\/p>\n<p><em>Du m\u00f6chtest regelm\u00e4\u00dfig Informationen zum Arbeitsrecht in Deutschland erhalten? <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/bewerberblog-newsletter\/\">Melde dich jetzt f\u00fcr unseren Newsletter an!<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ersthelfer, FaSi &amp; Co. 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