{"id":16920,"date":"2016-05-18T08:37:18","date_gmt":"2016-05-18T06:37:18","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=16920"},"modified":"2016-05-18T08:53:07","modified_gmt":"2016-05-18T06:53:07","slug":"steuererklaerung-wann-sie-sich-im-studium-lohnt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/05\/steuererklaerung-wann-sie-sich-im-studium-lohnt\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung \u2013 Wann sie sich im Studium lohnt"},"content":{"rendered":"<p>Als Student ben\u00f6tigt man nicht nur jede Menge Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und einen Laptop, sondern zahlt auch f\u00fcr Studiengeb\u00fchren, Semesterticket und Kopierkosten. Und das meist aus eigener Tasche. Was viele nicht wissen ist: die Kosten f\u00fcr das Studium lassen sich von der Steuer absetzen und eine Steuererkl\u00e4rung lohnt sich bereits f\u00fcr Studenten.<\/p>\n<h3>Warum sich eine Steuererkl\u00e4rung lohnen kann<\/h3>\n<p>Das Einkommen eines Studenten setzt sich meist aus Baf\u00f6g, Taschengeld der Eltern und Nebenjob zusammen. Und wer im Nebenjob nicht mehr als 450 Euro verdient, der \u00fcberschreitet den steuerfreien Grundfreibetrag von 8652 Euro im Jahr meist auch nicht.<\/p>\n<p><strong><em>Wenn man keine Steuern zahlt, warum dann eine Steuererkl\u00e4rung abgeben?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Antwort? \u2013 man kann zwar keine Steuerr\u00fcckzahlungen erwarten, wenn man von der Steuerzahlung befreit ist, eine Steuererkl\u00e4rung lohnt sich aber auch dann, wenn durch das Studium Verluste entstehen. Zum Beispiel durch die Fahrtkosten zum Arbeitsort, den Umzug in eine andere Stadt oder den w\u00f6chentlichen Besuch bei den Eltern. Dieser \u201eVerlustabzug\u201c l\u00e4sst sich f\u00fcr alle Kosten geltend machen, die im \u00a7 9 Abs. 6 EStG als Werbungskosten aufgef\u00fchrt sind. Darunter k\u00f6nnen sogar Kosten f\u00fcr ein <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/02\/auslandssemester-als-karrierechance\/\" target=\"_blank\">Auslandssemester<\/a> oder den Umzugstransporter fallen. Bei einer Studiendauer von 5 Jahren k\u00f6nnen das Kosten zwischen 15.000 und 25.000 Euro sein. Bei einem Steuersatz von 30 % kann das eine Steuerr\u00fcckerstattung zwischen 4.000 und 5.000 Euro bedeuten. Aber Vorsicht! Meist wird dieser Betrag erst im Nachhinein verrechnet, also dann, wenn man das Studium abgeschlossen hat und nun ein Einkommen hat, dass man versteuern muss. Der Verlustabzug der durch das Studium entstanden ist, wird dann r\u00fcckwirkend ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n<p>Allerdings gibt es noch etwas zu beachten: Der Verlustabzug l\u00e4sst sich nur f\u00fcr Werbungskosten geltend machen. Bisher z\u00e4hlen aber nur die Kosten, die im Zweitstudium anfallen als Werbungskosten. Alle Kosten, die im Erststudium anfallen werden vor dem Gesetz als Sonderausgaben behandelt. Ein jahrelanges Hin und Her zwischen Bundesfinanzhof und Gesetzgeber.<\/p>\n<h3>Die Steuererkl\u00e4rung im Zweitstudium<\/h3>\n<p>Wer bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ein <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2012\/02\/bachelor-und-master-in-der-bewerbung\/\">Bachelorstudium<\/a> absolviert hat oder ein anderes Erststudium vorweisen kann, befindet sich im Zweitstudium und kann somit seine Studienkosten steuerlich geltend machen. Wie? Indem er diese in der Steuererkl\u00e4rung als Werbungskosten und damit als Verlustabzug angibt. Daf\u00fcr ist es wichtig, f\u00fcr alle Ausgaben, die das Studium betreffen, Belege aufzuheben. Seien es Rechnungen f\u00fcr Arbeitsmaterialien oder die Belege f\u00fcr eine Studienreise. Diese entstandenen Minusbetr\u00e4ge k\u00f6nnen dann kumuliert zusammengefasst mit der Steuer verrechnet werden, sobald man Steuern auf sein Einkommen zahlen muss. Im Zweitstudium ist es also absolut ratsam, eine Steuererkl\u00e4rung einzureichen.<\/p>\n<h3>Die Steuererkl\u00e4rung im Erststudium<\/h3>\n<p>Auch f\u00fcr Studenten im Erststudium, also mit zum Beispiel dem Abitur als h\u00f6chsten Ausbildungsgrad, fallen Kosten f\u00fcr das Studium an. Allerdings k\u00f6nnen diese nicht, wie im Zweitstudium, als Werbungskosten und damit als Verlustabzug geltend gemacht werden. Sie sind lediglich Sonderausgaben, die sich nicht von der Steuer absetzen lassen. Dennoch lohnt es sich, Belege f\u00fcr im Studium anfallende Kosten aufzuheben, zu kopieren und gegebenenfalls eine Steuererkl\u00e4rung einzureichen. Sollte sich die Gesetzeslage \u00e4ndern, k\u00f6nnen auch Studenten im Erststudium ihre Studienkosten zur\u00fcckverlangen. Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererkl\u00e4rung einzureichen, kann dies jedoch auch noch r\u00fcckwirkend tun.<\/p>\n\n<h3>Fristen, Dokumente und Steuerberatung<\/h3>\n<p>Als Student, der keine Steuer zu zahlen hat, ist man auch nicht verpflichtet, eine Steuererkl\u00e4rung einzureichen. Somit sind auch keine besonderen Fristen einzuhalten.<\/p>\n<p>Die Unterlagen f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung erh\u00e4lt man beim Finanzamt selbst oder online \u00fcber die Internetseite des <a href=\"https:\/\/www.formulare-bfinv.de\/\" target=\"_blank\">Bundesministeriums f\u00fcr Finanzen<\/a>. Dort k\u00f6nnen die Formulare ausgef\u00fcllt und ausgedruckt werden. Wer seine Steuererkl\u00e4rung online ausf\u00fcllen und absenden m\u00f6chte, kann dies \u00fcber das <a href=\"https:\/\/www.elster.de\/\" target=\"_blank\">Elsterformular <\/a>tun. Dort erh\u00e4lt man direkte Hinweise zum Ausf\u00fcllen der Formularbl\u00e4tter und eine automatische Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung der Angaben.<\/p>\n<p>Bei Fragen zur individuellen Steuerberatung hilft der Steuerberater. F\u00fcr Studenten bieten diese meist kostenlose Beratungstermine an, f\u00fcr intensivere Beratung entstehen aber Kosten. Wer eine unverbindliche Antwort sucht, der sollte sich an den Berater des Finanzamts wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als Student ben\u00f6tigt man nicht nur jede Menge Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und einen Laptop, sondern zahlt auch f\u00fcr Studiengeb\u00fchren, Semesterticket und Kopierkosten. Und das meist aus eigener Tasche. Was viele nicht wissen ist: die Kosten f\u00fcr das Studium lassen sich von der Steuer absetzen und eine Steuererkl\u00e4rung lohnt sich bereits f\u00fcr Studenten. 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