{"id":17701,"date":"2016-07-07T08:16:01","date_gmt":"2016-07-07T06:16:01","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=17701"},"modified":"2016-08-04T14:56:39","modified_gmt":"2016-08-04T12:56:39","slug":"verwendung-von-fremden-fotos-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/07\/verwendung-von-fremden-fotos-im-internet\/","title":{"rendered":"Die Verwendung von (fremden) Fotos im Internet"},"content":{"rendered":"<p>Mittlerweile haben viele Firmen und auch Privatpersonen eine eigene Webpr\u00e4senz. Sei es die komplette Webseite, ein <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/03\/warum-sich-ein-eigener-blog-lohnt\/\">Weblog<\/a> oder der eigene Account auf einer Plattform wie Facebook, google+ oder \u00e4hnliches. Nat\u00fcrlich wirkt so eine Pr\u00e4senz immer sch\u00f6ner, wenn es dort auch etwas zu sehen gibt. Zum Beispiel in Form von Fotos und Videos. Und wer keine eigenen Fotos verwenden m\u00f6chte, findet im Netz mittlerweile eine Vielzahl von preiswerten, zum Teil sogar kostenlosen Angeboten. Aber auch in diesen Schn\u00e4ppchenangeboten verstecken sich Fallen, die mitunter sehr teuer werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei der Nutzung von Fotos ohne eine Lizenz, \u00fcber eine Lizenz hinaus, bei falscher oder fehlender Urheberrechtsnennung drohen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen.<\/p>\n<p>Aber wie kennzeichnet man fremde Fotos im Internet richtig?<\/p>\n<h3>1. Bildrechte f\u00fcr Fotos im Internet<\/h3>\n<p>Die Wichtigste Regel: Man sollte nur Fotos verwenden, wenn man die ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Rechteinhabers hat und diese auch nachweisen kann. Also, vorher pr\u00fcfen, ob der Anbieter auch der Urheber ist oder ob er das Recht hat, anderen die Nutzung zu erlauben. Dann kann eine entsprechende Lizenz erworben werden. Es sollte hier darauf geachtet werden, dass die Lizenz auch dem ben\u00f6tigten Umfang entspricht. Dazu geh\u00f6rt zum Beispiel das Recht zur kommerziellen oder gewerblichen Nutzung. Oftmals sind Lizenzen auch zeitlich begrenzt.<\/p>\n<h3>2. Nennung des Urhebers\/Rechteinhabers<\/h3>\n<p>Auf vielen Seiten werden sogenannte \u201elizenzfreie\u201c Fotos angeboten oder Fotos, die einer Creative Commons Lizenz unterliegen und bei denen keine Lizenzgeb\u00fchren anfallen. Aber auch hier gelten in den meisten F\u00e4llen besondere Regelungen zur Urheberrechtsnennung.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, wer ein fremdes Foto verwendet, muss den Fotografen nennen. Dieser hat gem\u00e4\u00df <a href=\"http:\/\/www.urheberrecht.justlaw.de\/urheberrechtsgesetz\/13-urhg.htm\" target=\"_blank\">\u00a7 13 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes<\/a> das Recht \u201eauf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.\u201c<\/p>\n\n<p>Nach deutschem Urheberrecht reicht eigentlich die einfache Nennung des Urhebers (Name) aus. Allerdings kann der Vertragspartner (Fotograf oder auch die Plattform) regeln, wie genau die Quellangaben und Urheberrechtsbenennungen zu erfolgen haben.<\/p>\n<p>Hier einmal beispielhaft ein paar Regelungen der bekanntesten Plattformen:<\/p>\n<ul>\n<li>Pixelio: \u00a9Fotografenname\/pixelio.de (am Seitenende)<\/li>\n<li>Fotolia: Vorname Nachname \u00a9www.fotolia.de (im Impressum)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Beide Anbieter verlangen einen Link auf ihre eigene Webpr\u00e4senz.<\/p>\n<ul>\n<li>Pixabay:\u00a0 Die dort ver\u00f6ffentlichten Fotos unterliegen einer Creative Commons Lizenz (CC0). Laut dem FAQ von Pixabay unterliegen die Bilder und Videos damit keinem Kopierrecht und k\u00f6nnen &#8211; ver\u00e4ndert oder unver\u00e4ndert &#8211; kostenlos f\u00fcr kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. Dennoch ist ein freiwilliger Link auf die Quelle Pixabay sehr gew\u00fcnscht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn nicht herauszubekommen ist, wer der Urheber ist, sollte von einer Verwendung des Fotos abgesehen werden. Wer ein fremdes Foto verwendet, muss nachweisen k\u00f6nnen, dass er ein Nutzungsrecht daran hat. Etwaige Zweifel und das Risiko einer Rechtsverletzung gehen zu Lasten des Verwenders.<\/p>\n<h3>3. Die Abmahnfalle<\/h3>\n<p>Derzeit sind aber auch wieder viele sogenannte Abmahnanw\u00e4lte unterwegs.<\/p>\n<p>Sie \u00fcberziehen viele Weblog- und Internetseitenbetreiber mit Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen wegen vermeintlich begangener Urheberrechtsverletzungen. Die Betreiber der Seiten sollen bei verwendeten Fotos den Urheber nicht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df benannt und damit gegen die Lizenzbedingungen versto\u00dfen haben. Die Betroffenen werden auch sogleich aufgefordert, eine Unterlassungserkl\u00e4rung zu unterschreiben und einen Betrag in H\u00f6he von bis zu 1.300 Euro zu \u00fcberweisen, um weiteren Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.<\/p>\n<p>Ich kann in solchen F\u00e4llen nur dringend raten, den Fall von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt pr\u00fcfen zu lassen und keinesfalls sofort den geforderten Betrag zu bezahlen. In den meisten F\u00e4llen sind die Abmahnungen fehlerhaft und der geforderte Schadenersatz zumindest der H\u00f6he nach nicht gerechtfertigt.<\/p>\n<p>Die den Abmahnungen beigef\u00fcgte Unterlassungserkl\u00e4rung sollte auf keinen Fall in der bestehenden Form unterschrieben werden. Sie geht oftmals weit \u00fcber die behauptete Rechtverletzung hinaus und enth\u00e4lt ein Schuldeingest\u00e4ndnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mittlerweile haben viele Firmen und auch Privatpersonen eine eigene Webpr\u00e4senz. Sei es die komplette Webseite, ein Weblog oder der eigene Account auf einer Plattform wie Facebook, google+ oder \u00e4hnliches. Nat\u00fcrlich wirkt so eine Pr\u00e4senz immer sch\u00f6ner, wenn es dort auch etwas zu sehen gibt. Zum Beispiel in Form von Fotos und Videos. 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