{"id":17728,"date":"2016-07-28T07:59:33","date_gmt":"2016-07-28T05:59:33","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=17728"},"modified":"2016-08-05T12:19:59","modified_gmt":"2016-08-05T10:19:59","slug":"sommerferien-wenn-der-urlaub-zum-streitpunkt-unter-mitarbeitern-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/07\/sommerferien-wenn-der-urlaub-zum-streitpunkt-unter-mitarbeitern-wird\/","title":{"rendered":"Sommerferien: Wenn der Urlaub zum Streitpunkt unter Mitarbeitern wird"},"content":{"rendered":"<p>Immer wieder f\u00fchren die Lage und Dauer des individuellen Erholungsurlaubs der Arbeitnehmer zu Streitigkeiten. Die alleinstehenden Mitarbeiter wollen nicht immer einsehen, dass Familienv\u00e4ter unbedingt in den Sommerferien Urlaub haben wollen. Besonders prek\u00e4r wird es dann, wenn mehrere Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern keine Einigung dar\u00fcber erzielen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub nehmen darf. Jetzt ist der Arbeitgeber gefragt \u2013 und hat dabei nicht gerade eine leichte Karte gezogen.<\/p>\n<h3>Der Arbeitgeber entscheidet<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist der Arbeitgeber daf\u00fcr verantwortlich, den Urlaub zu genehmigen. Somit ist es auch an ihm, zu bestimmen, wer wann Urlaub bekommen soll. Einen Urlaubswunsch darf er nur dann zur\u00fcckweisen, wenn betriebliche Gr\u00fcnde dagegensprechen (z. B. ein sehr hoher Krankenstand, eine branchenbedingte Hochkonjunktur) oder wenn die Belange eines Kollegen diesem Ansinnen entgegenstehen.<\/p>\n\n<p>Muss er zwischen mehreren Kollegen, die zur selben Zeit Urlaub machen wollen, abw\u00e4gen, so sind diese Kriterien einzubeziehen:<\/p>\n<ul>\n<li>Ferienzeiten schulpflichtiger Kinder<\/li>\n<li>\u00d6ffnungszeiten der Kindertagesst\u00e4tten<\/li>\n<li>Ehepartner bekommt nicht anders Urlaub (z.B. Lehrer)<\/li>\n<li>Alter des Arbeitnehmers<\/li>\n<li>Erholungsbed\u00fcrftigkeit<\/li>\n<li>Dauer der Betriebszugeh\u00f6rigkeit<\/li>\n<li>H\u00e4ufigkeit und Dauer bereits vorangegangener Urlaube im selben Jahr<\/li>\n<li>Urlaubsregelungen der vergangenen Jahre<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Schulpflichtige Kinder haben Vorrang \u2013 aber nicht immer<\/h3>\n<p>Vergleicht man alleinstehende Mitarbeiter und Kollegen mit schulpflichtigen Kindern, so kann man allgemein sagen, dass der Familienvater oder die Mutter von Kindern in den meisten F\u00e4llen Vorrang haben werden. Dies darf aber nicht pauschalisiert werden. Musste der Alleinstehende bereits seit Jahren zur\u00fcckstecken, kann die Abw\u00e4gung im Endeffekt doch zu seinen Gunsten ausfallen. Worauf bei einer gerechten Urlaubsplanung zu achten ist, lesen Sie bei <a href=\"http:\/\/www.personal-wissen.de\/812\/die-gerechte-urlaubsplanung-in-unternehmen\/\">personal-wissen.de<\/a>.<\/p>\n<h3>Wenn keine Einigung erzielt werden kann<\/h3>\n<p>Bei aller Vernunft kann es vorkommen, dass sich Mitarbeiter partout nicht auf eine gemeinsame L\u00f6sung einigen k\u00f6nnen. Dann gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten, wie das Problem gel\u00f6st werden kann:<\/p>\n<h4>L\u00f6sung 1: Der Kompromiss<\/h4>\n<p>Das oberste Ziel sollte es sein, einen Kompromiss zu finden. Ein Gespr\u00e4ch mit dem Arbeitgeber kann hierbei hilfreich sein. In der Praxis werden oftmals rotierende Systeme beschlossen, die beispielsweise vorsehen, dass ein Mitarbeiter in diesem Jahr seinen Willen bekommt, im n\u00e4chsten Jahr daf\u00fcr aber der Kollege bevorzugt wird.<\/p>\n<h4>L\u00f6sung 2: Der Betriebsrat<\/h4>\n<p>Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, so kann dieser bez\u00fcglich der Urlaubspl\u00e4ne ohnehin ein Mitbestimmungsrecht haben. Aber auch au\u00dferhalb dieses Rechts kann es sinnvoll sein, den Betriebsrat bei Konflikten hinzuzuziehen. H\u00e4ufig kann er vermittelnd eingreifen und die Angelegenheit doch noch einer einvernehmlichen L\u00f6sung zuf\u00fchren.<\/p>\n<h4>L\u00f6sung 3: Das Arbeitsgericht<\/h4>\n<p>Wenn alle Stricke rei\u00dfen und eine Einigung nicht in Sicht ist, der Arbeitnehmer aber unbedingt Urlaub braucht, kann er diesen Anspruch auch gerichtlich einfordern. Hierzu kann er beim zust\u00e4ndigen Arbeitsgericht eine Klage einreichen, um seinen Urlaubsanspruch feststellen zu lassen. Wenn es bereits eilt und der Urlaub kurzfristig angetreten werden muss, kann der Arbeitnehmer sogar eine einstweilige Verf\u00fcgung erwirken.<\/p>\n<p>Aber Vorsicht: Nat\u00fcrlich hat nicht jede Klage automatisch Erfolg. Auch die Richter werden sehr genau abw\u00e4gen, ob der Urlaubsanspruch tats\u00e4chlich gerechtfertigt ist oder ob andere Kollegen Vorrang haben. Ist letzteres der Fall, kann der Urlaub auch \u00fcber das Arbeitsgericht nicht erzwungen werden.<\/p>\n<h4>Keine L\u00f6sung: Selbstbeurlaubung<\/h4>\n<p>Selbst wenn der Arbeitgeber den Urlaub v\u00f6llig zu Unrecht nicht gew\u00e4hrt, ist es nicht die richtige L\u00f6sung, sich einfach selbst zu beurlauben und zuhause zu bleiben. Damit liefert der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Grund f\u00fcr eine K\u00fcndigung, oftmals sogar fristlos.<\/p>\n<h4>\u00dcber den Autor<\/h4>\n<p>HRM LEADS ist eine Dachmarke f\u00fcr unterschiedliche HR-Produkte, unter anderem auch f\u00fcr die Plattformen <a href=\"http:\/\/personalmanagement.info\/\">personalmanagement.info<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.personal-wissen.de\/\">Personal-Wissen.de<\/a><\/p>\n<p>personalmanagement.info bietet einen \u00dcberblick \u00fcber Anbieter in allen HR-Agenden f\u00fcr Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz. Hier finden Sie aber auch aktuelle Expertenartikel, umfangreiche Glossareintr\u00e4ge, ein Verzeichnis mit Top-Trainern und exklusive <a href=\"http:\/\/jobs.personalmanagement.info\/\">Jobm\u00f6glichkeiten<\/a>.<\/p>\n<p>Personal-Wissen.de ist wiederum eine Wissensplattform, auf der Sie Artikel \u00fcber die aktuellen Trends und News aus dem Personalmanagement, die neuesten Urteile aus dem Arbeitsrecht aber auch Arbeitserleichterungen durch spezielle Vorlagen f\u00fcr den HR-Bereich finden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer wieder f\u00fchren die Lage und Dauer des individuellen Erholungsurlaubs der Arbeitnehmer zu Streitigkeiten. Die alleinstehenden Mitarbeiter wollen nicht immer einsehen, dass Familienv\u00e4ter unbedingt in den Sommerferien Urlaub haben wollen. Besonders prek\u00e4r wird es dann, wenn mehrere Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern keine Einigung dar\u00fcber erzielen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub nehmen darf. 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