{"id":17854,"date":"2016-08-18T08:19:02","date_gmt":"2016-08-18T06:19:02","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=17854"},"modified":"2017-11-17T16:22:51","modified_gmt":"2017-11-17T15:22:51","slug":"arbeitsrecht-59-der-aufhebungsvertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/08\/arbeitsrecht-59-der-aufhebungsvertrag\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (59): Der Aufhebungsvertrag"},"content":{"rendered":"<p>Neben der <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/03\/arbeitsrecht-40-kuendigung-wegen-krankheit\/\">K\u00fcndigung<\/a> gibt auch die M\u00f6glichkeit, ein Arbeitsverh\u00e4ltnis mittels eines Aufhebungsvertrages zu beenden. Dies hat vor allem f\u00fcr den Arbeitgeber Vorteile: das Arbeitsverh\u00e4ltnis wird beendet, ohne, dass die unbequemen Folgen eines m\u00f6glicherweise bestehenden K\u00fcndigungsschutzes eintreten. Aber auch f\u00fcr den Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag durchaus von Vorteil sein, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle antreten m\u00f6chte, bevor die K\u00fcndigungsfristen abgelaufen sind. Allerdings sollten beide Parteien genau hinschauen, was sie da regeln, da unter Umst\u00e4nden hohe finanzielle Einbu\u00dfen die Folge sein k\u00f6nnten.<\/p>\n<h3>Definition und Form<\/h3>\n<p>Der Aufhebungsvertrag ist als Gegenst\u00fcck des <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/05\/arbeitsrecht-form-und-inhalt-des-arbeitsvertrags\/\">Inhalts eines Arbeitsvertrages<\/a> eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer \u00fcber die Ausl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ein Aufhebungsvertrag muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden (\u00a7 623 BGB) und ist von beiden Parteien zu unterschreiben (\u00a7 126 Abs. 2 BGB). Ein Fax oder eine E-Mail gen\u00fcgen nicht der vorgeschriebenen Form.<\/p>\n<h3>Vorteile des Aufhebungsvertrages<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Arbeitgeber m\u00f6chte sich von einem Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden trennen, ohne dabei die rechtlichen Unsicherheiten einer K\u00fcndigung zu riskieren. Die Regelungen des <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kschg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigungsschutzgesetzes (KSchG)<\/a> sind nur auf K\u00fcndigungen anwendbar und auch ein eventuell bestehender Betriebsrat muss im Fall eines Aufhebungsvertrages nicht angeh\u00f6rt werden.<\/li>\n<li>Bei einer drohenden verhaltensbedingten K\u00fcndigung oder einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung wegen einer Verfehlung hat auch der Arbeitnehmer ein Interesse daran, das Arbeitsverh\u00e4ltnis schnell und diskret zu beenden. Auch hier w\u00e4re ein Aufhebungsvertrag die erste Wahl.<\/li>\n<li>Ein weiterer Vorteil ist der oben beschriebene. Der Arbeitnehmer hat eine neue Stelle gefunden, die er vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist antreten m\u00f6chte. In einem Aufhebungsvertrag kann der Beendigungszeitpunkt frei gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Nachteile des Aufhebungsvertrages<\/h3>\n<p>Der gr\u00f6\u00dfte Nachteil trifft allein den Arbeitnehmer. Wurde das Arbeitsverh\u00e4ltnis einvernehmlich mittels eines Aufhebungsvertrages beendet, verh\u00e4ngt die Arbeitsagentur in den meisten F\u00e4llen gem\u00e4\u00df \u00a7 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III eine mindestens zw\u00f6lfw\u00f6chige Sperrzeit f\u00fcr den Bezug von Arbeitslosengeld. Wenn ich schreibe, \u201ein den meisten F\u00e4llen\u201c, impliziert das, dass es auch Ausnahmen von dieser Regel geben kann. Und so ist es auch:<\/p>\n\n<p>Eine Sperrzeit kann vermieden werden, wenn vom Arbeitgeber vor Abschluss des Aufhebungsvertrages eine betriebsbedingte K\u00fcndigung in Aussicht gestellt wurde, der Beendigungszeitpunkt der gleiche ist, wie der bei einer betriebsbedingten K\u00fcndigung, und, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung in H\u00f6he von 0,25 \u2013 0,5 Bruttogeh\u00e4lter pro Besch\u00e4ftigungsjahr erh\u00e4lt.<\/p>\n<h3>\u00dcbliche Regelungen im Aufhebungsvertrag<\/h3>\n<p>An folgende Regelungen sollte bei der Abfassung eines Aufhebungsvertrages gedacht verden<\/p>\n<ul>\n<li>Beendigungszeitpunkt<\/li>\n<li>Klarstellung, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis aus betriebsbedingten Gr\u00fcnden beendet wird<\/li>\n<li>Festlegung der zu leistenden Zahlungen (Gehalt, Provisionen, Auslagen etc.)<\/li>\n<li>Regelungen zum Resturlaub und <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2016\/07\/sommerferien-wenn-der-urlaub-zum-streitpunkt-unter-mitarbeitern-wird\/\">Urlaubsabgeltung<\/a><\/li>\n<li>Regelungen \u00fcber Art und Inhalt des <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/03\/geheimcode-im-arbeitszeugnis-die-erste\/\">Zeugnisses<\/a><\/li>\n<li>Regelungen zur R\u00fcckgabe von \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nden, E-Mail-Accounts und Zugangsdaten<\/li>\n<li>Vereinbarung einer <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2015\/07\/populaere-irrtuemer-im-arbeitsrecht\/\">Abfindung<\/a><\/li>\n<li>Regelungen zu einer eventuellen Freistellung<\/li>\n<li>Ausgeleichsquittung, wonach alle gegenseitigen Anspr\u00fcche aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis und dessen Beendigung erledigt sind.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>H\u00f6he der Abfindung<\/h3>\n<p>Zu guter Letzt noch ein paar Worte zur H\u00f6he der Abfindung:<\/p>\n<p>Im Internet und im allgemeinen Sprachgebrauch geistert der Begriff der Regelabfindung herum. Diese geht, je nach Quelle, von Werten von 0,25 bis 1,0 Bruttomonatsgeh\u00e4lter pro Besch\u00e4ftigungsjahr aus. Bei derartigen Schwankungen kann nicht von einer \u201eRegelabfindung\u201c gesprochen werden. In \u00a7 1a KSchG wird eine Abfindung in H\u00f6he von 0,5 Bruttomonatsgeh\u00e4ltern pro Besch\u00e4ftigungsjahr gefordert, wenn betriebsbedingt gek\u00fcndigt wird und der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine K\u00fcndigungsschutzklage verzichtet. Dies sollte f\u00fcr die Regelung der Abfindung aber auch nur eine etwaige Richtschnur sein.<\/p>\n<p>Im Einzelfall sollten immer die individuell vorliegenden Umst\u00e4nde betrachtet werden. Das sind unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>St\u00e4rke des im Einzelnen vorliegenden K\u00fcndigungsschutzes<\/li>\n<li>M\u00f6glichkeit einer schnellen Neubesch\u00e4ftigung des Arbeitnehmers<\/li>\n<li>Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/li>\n<li>Frage, ob weitere finanzielle Anspr\u00fcche mit abgegolten werden sollen<\/li>\n<li>Wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Arbeitnehmer sollte bei der Abfindung genau hinschauen. Oft t\u00e4uscht eine besonders hohe Abfindung dar\u00fcber hinweg, das andere bestehende Anspr\u00fcche, wie Urlaubsabgeltung oder die Zahlung von Bonis etc., \u201evergessen\u201c werden und der Arbeitnehmer hinterher schlechter gestellt ist.<\/p>\n<p><strong>A<em>nmerk. d. Autorin:<\/em><\/strong><em> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/em><\/p>\n<p>Du m\u00f6chtest regelm\u00e4\u00dfig Informationen zum Arbeitsrecht in Deutschland erhalten? <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/bewerberblog-newsletter\/\">Melde dich jetzt f\u00fcr unseren Newsletter an!<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neben der K\u00fcndigung gibt auch die M\u00f6glichkeit, ein Arbeitsverh\u00e4ltnis mittels eines Aufhebungsvertrages zu beenden. Dies hat vor allem f\u00fcr den Arbeitgeber Vorteile: das Arbeitsverh\u00e4ltnis wird beendet, ohne, dass die unbequemen Folgen eines m\u00f6glicherweise bestehenden K\u00fcndigungsschutzes eintreten. 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