{"id":20374,"date":"2019-07-30T09:35:22","date_gmt":"2019-07-30T07:35:22","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=20374"},"modified":"2024-04-26T10:21:06","modified_gmt":"2024-04-26T08:21:06","slug":"die-spielregeln-aus-rechtlicher-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2019\/07\/die-spielregeln-aus-rechtlicher-sicht\/","title":{"rendered":"Probearbeit &#8211; die Spielregeln aus rechtlicher Sicht"},"content":{"rendered":"<p>Nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen f\u00fcr den vermeintlichen Traumjob folgt die Einladung zum Vorstellungsgespr\u00e4ch und auch danach ist das Gef\u00fchl durchaus positiv. Manchmal bleibt jedoch ein Restzweifel: Ist der Bewerber wirklich der Richtige f\u00fcr diese Stelle oder anders herum, ist das tats\u00e4chlich mein Traumjob beziehungsweise der richtige Arbeitgeber f\u00fcr mich?<br \/>\nEine gute M\u00f6glichkeit f\u00fcr beide Seiten die letzten Zweifel auszur\u00e4umen, ist den Bewerber zur Probearbeit ins Unternehmen einzuladen. Allerdings m\u00fcssen beide Parteien, wie in jedem Rechtsverh\u00e4ltnis, einige Spielregeln beachten, damit es keinen \u00c4rger gibt.<\/p>\n<h2>I. Probearbeit aus rechtlicher Sicht<\/h2>\n<h3>1. Rechtsverh\u00e4ltnis \u2013 Unterschied zur Probezeit<\/h3>\n<p>Die Probe<em>arbeit<\/em> z\u00e4hlt rechtlich in den Bereich der Personalauswahl. Sie wird vielfach auch Einf\u00fchlungsverh\u00e4ltnis genannt. Dabei handelt es sich gerade nicht um ein Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>Anders verh\u00e4lt es sich mit der <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/08\/den-aufstand-proben-oder-was-man-wahrend-der-probezeit-beachten-sollte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Probe<em>zeit<\/em><\/a>. Diese z\u00e4hlt per Definition zum Arbeitsverh\u00e4ltnis und es gelten auch die arbeitsrechtlichen Regelungen.<\/p>\n<p>Aber wie erfolgt eine Abgrenzung zwischen beiden F\u00e4llen?<\/p>\n<p>Bei der Probe<em>zeit<\/em> ist der Arbeitnehmer weisungsgebunden in die Arbeitsabl\u00e4ufe im Unternehmen eingebunden und erbringt f\u00fcr den Arbeitgeber wertsch\u00f6pfende T\u00e4tigkeiten. Im Gegenzug erh\u00e4lt er f\u00fcr die erbrachten T\u00e4tigkeiten eine Verg\u00fctung. Nur die verk\u00fcrzten K\u00fcndigungsfristen kennzeichnen die Probezeiten im Rahmen eines regul\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>Anders verh\u00e4lt es sich mit dem Probe<em>arbeiten<\/em> bzw. mit dem Einf\u00fchlungsverh\u00e4ltnis. Der Bewerber ist hier nicht in die Arbeitsabl\u00e4ufe des Unternehmens eingebunden und wird f\u00fcr das Unternehmen weder wertsch\u00f6pfend noch weisungsgebunden t\u00e4tig.<\/p>\n<h3>2. Dauer und Aufgaben<\/h3>\n<p>Die Probearbeit sollte im Interesse beider Parteien nur einen kurzen Zeitraum von ein bis zwei Tagen betragen. Die Rechtsprechung hat hier keine einheitliche Regelung festgelegt. Es wird dabei immer auf die aktuelle Situation abgestellt. Meist reichen ein paar Stunden oder ein Probetag aus, um sich und das Unternehmen kennenzulernen. F\u00fcr eine mehrere Tage andauernde Probearbeit muss es stichhaltige Gr\u00fcnde geben. Dies ist zum Beispiel dann zu bejahen, wenn spezielle Arbeiten, die der Bewerber kennen sollte, nur an bestimmten Arbeitstagen verrichtet werden. Auch wenn mehrere Bewerber gegeneinander getestet werden sollen und es mehrere Auswahlrunden gibt, ist ein zweiter oder dritter Probetag meist unkritisch.<\/p>\n<h3>3. Bezahlung<\/h3>\n<p>Da der Bewerber beim Probearbeiten keine Arbeitsleistung erbringt, hat er auch keinen Anspruch auf Verg\u00fctung. Das Unternehmen kann dem Bewerber eine Aufwandsentsch\u00e4digung zahlen. \u00dcblich ist beispielsweise die Erstattung der Fahrtkosten oder der \u00dcbernachtungskosten.<\/p>\n<h2>II. Probearbeit und Versicherungsrecht<\/h2>\n<h3>1. Sozialversicherung<\/h3>\n<p>Da es sich beim Probearbeiten nicht um ein Arbeitsverh\u00e4ltnis handelt, muss der Bewerber weder beim Finanzamt noch bei der Sozialversicherung angemeldet werden.<\/p>\n<h3>2. Haftpflicht und Unfallversicherung<\/h3>\n<p>Der Kandidat ist \u00fcber das Unternehmen auch nicht unfallversichert. Im Falle eines Unfalls greift die private Unfallversicherung des Kandidaten. Eine Ausnahme bilden Bewerber, die arbeitssuchend gemeldet sind und eine Probearbeit absolvieren. Hier besteht der gesetzliche Versicherungsschutz. Aus diesem Grund ist es wichtig, das Probearbeitsverh\u00e4ltnis der Arbeitsagentur zu melden, auch wenn man keine Entsch\u00e4digung vom Unternehmen erh\u00e4lt. Einer Meldung bedarf es nur dann nicht, wenn die Arbeitsagentur fordert die Probearbeit wahrzunehmen.<\/p>\n<p>Verursacht der Bewerber einen Schaden am Firmeneigentum, greift dessen private Haftpflichtversicherung.<\/p>\n<h2>III. Vereinbarung<\/h2>\n<p>Nicht immer kommt es nach den Probearbeitstagen zu einer Festanstellung. Aus diesem Grund rate ich immer dazu eine kurze schriftliche Vereinbarung \u00fcber die Probearbeit zu treffen. Diese sollte in jedem Fall folgende Punkte regeln:<\/p>\n<ul>\n<li>Name des Kandidaten und des Unternehmens<\/li>\n<li>Ort und Zeitraum der Probearbeit<\/li>\n<li>Einen Hinweis darauf, dass es sich um Probearbeit handelt und der Kandidat nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist.<\/li>\n<li>Dass es f\u00fcr den Probearbeitstag keine Verg\u00fctung gibt<\/li>\n<li>Eventuell Regelungen zu Aufwandsentsch\u00e4digungen, wie Fahrtkosten etc.<\/li>\n<li>Einen Hinweis auf das Hausrecht des Arbeitgebers<\/li>\n<li>Vermerk, dass das Probearbeiten von beiden Seiten jederzeit m\u00fcndlich beendet werden kann<\/li>\n<\/ul>\n<h2>IV. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln<\/h2>\n<p>Wenn auch nur eine der oben genannten Regeln nicht eingehalten wird, kann es auch ohne schriftlichen <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/05\/arbeitsrecht-form-und-inhalt-des-arbeitsvertrags\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsvertrag<\/a> zum Abschluss eines regul\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten kommen. Das hei\u00dft, der Bewerber kann f\u00fcr die geleistete T\u00e4tigkeiten eine Verg\u00fctung verlangen. Au\u00dferdem gelten die Regeln zur <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2014\/07\/arbeitsrecht-29-beendigung-eines-arbeitsverhaltnisses-ii-kundigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung<\/a> des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und auch das Mutterschutzgesetz findet beispielsweise Anwendung.<\/p>\n<p>Dies hat zudem Konsequenzen in Bezug auf die Sozial- und Unfallversicherung, da der Arbeitnehmer ja nicht angemeldet wurde. Im schlimmsten Fall stellt das dann Schwarzarbeit dar und hat neben der arbeitsrechtlichen auch noch strafrechtliche Relevanz.<\/p>\n<h2>V. Fazit<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist Probearbeit eine gute Sache, wenn man es als das ansieht, was es sein sollte &#8211; Teil eines mehrstufigen Bewerbungsprozesses:<\/p>\n<p>Bewerbung \u2013 <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2017\/06\/fiese-fragen-im-vorstellungsgespraech-und-wie-man-sie-meistert\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorstellungsgespr\u00e4ch<\/a> \u2013 Probearbeit \u2013 Einstellung<\/p>\n<p>Beide Parteien k\u00f6nnen sich kennenlernen und abw\u00e4gen ob der Bewerber auf die ausgeschriebene Stelle und ins Unternehmen passt beziehungsweise, ob die ausgeschriebene Stelle und das Unternehmen zum Bewerber passt.<\/p>\n<p>Wenn die oben beschriebenen Regeln eingehalten werden, ist das Probearbeiten auch aus rechtlicher Sicht unkritisch. Zusammenfassend sind folgende Dinge zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Probearbeiten dauert maximal wenige Tage, maximal eine Woche<\/li>\n<li>Der Bewerber \u00fcbernimmt keine Aufgaben, die normalerweise entlohnt werden; im besten Fall hospitiert er nur oder \u201el\u00e4uft mit\u201c und sieht sich alles an. Die \u00dcbernahme kleinerer Teilaufgaben ist unkritisch<\/li>\n<li>Der Bewerber bekommt Geld nur als Aufwandsentsch\u00e4digung, nicht jedoch als Verg\u00fctung f\u00fcr geleistete Arbeit.<\/li>\n<li>Der Bewerber tr\u00e4gt keine Dienstkleidung und muss sich nicht an Arbeits- und Pausenzeiten halten.<\/li>\n<li>Er wird nicht weisungsgebunden t\u00e4tig und die Probearbeit kann jederzeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer bestimmten Form abgebrochen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>Anmerk. d. Autorin:<\/em><\/strong><em>\u00a0Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen. Aus Gr\u00fcnden der leichteren Lesbarkeit wird im vorliegenden Artikel die gewohnte m\u00e4nnliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung, als geschlechtsneutral zu verstehen sein<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen f\u00fcr den vermeintlichen Traumjob folgt die Einladung zum Vorstellungsgespr\u00e4ch und auch danach ist das Gef\u00fchl durchaus positiv. Manchmal bleibt jedoch ein Restzweifel: Ist der Bewerber wirklich der Richtige f\u00fcr diese Stelle oder anders herum, ist das tats\u00e4chlich mein Traumjob beziehungsweise der richtige Arbeitgeber f\u00fcr mich? 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