{"id":20497,"date":"2019-09-24T09:35:39","date_gmt":"2019-09-24T07:35:39","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=20497"},"modified":"2021-04-12T12:14:07","modified_gmt":"2021-04-12T10:14:07","slug":"als-internationale-fachkraft-in-deutschland-arbeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2019\/09\/als-internationale-fachkraft-in-deutschland-arbeiten\/","title":{"rendered":"Als internationale Fachkraft in Deutschland arbeiten"},"content":{"rendered":"<p>In Zeiten des <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2017\/05\/fachkraeftemangel-in-der-it-neue-linkedin-studie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fachkr\u00e4ftemangels<\/a> ist es f\u00fcr Unternehmen eine gro\u00dfe Herausforderung Stellen im Bereich IT oder Pflege zu besetzen. In Deutschland gibt es nicht genug erfahrene Fachkr\u00e4fte, weshalb es vorteilhaft sein kann offene Stellen mit internationalen Fachkr\u00e4ften zu besetzen.<br \/>\nIm heutigen Beitrag erfahrt ihr, welche Aufenthaltstitel es gibt, welche Voraussetzungen erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, um als internationale Fachkraft in Deutschland arbeiten zu k\u00f6nnen und wie ein Aufenthaltstitel erworben wird.<\/p>\n<h2>Lohnt sich der b\u00fcrokratische Aufwand?<\/h2>\n<p>Der b\u00fcrokratische Aufwand ist zwar hoch, aber er lohnt sich. In Deutschland sind internationale Fachkr\u00e4fte sehr gefragt. Es gibt viele offene Stellen, f\u00fcr die ihr auch entsprechend <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2019\/03\/gehaltsvorstellung-hilfestellung-zur-ermittlung-formulierung-deines-marktwerts\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">entlohnt<\/a> werdet. Zus\u00e4tzlich wird der eigene Lebenslauf durch Auslandserfahrung aufgewertet und der Grundstein f\u00fcr eine langfristige Auswanderung nach Deutschland wird gelegt.<\/p>\n<h2>Abgrenzung der L\u00e4nder<\/h2>\n<p>B\u00fcrger der Europ\u00e4ischen Union (EU) und B\u00fcrger der Mitgliedsstaaten des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums und der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation\u00a0 k\u00f6nnen sich innerhalb der EU frei bewegen. F\u00fcr den Aufenthalt in Deutschland ist kein Aufenthaltstitel n\u00f6tig und es besteht uneingeschr\u00e4nkter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.<\/p>\n<p>B\u00fcrger aus anderen L\u00e4ndern kommen aus sogenannten Drittstaaten. Da f\u00fcr sie keine Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit in der EU gilt, brauchen sie einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Die wichtigsten Aufenthaltstitel<\/h2>\n<h3>Visum<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Einreise nach Deutschland brauchen\u00a0Drittstaatsangeh\u00f6rige ein Visum. Davon ausgenommen sind B\u00fcrger aus beispielsweise den USA, Argentinien oder Singapur, wenn sie nicht l\u00e4nger als 90 Tage in Deutschland bleiben. F\u00fcr einen l\u00e4ngeren Aufenthalt brauchen auch sie einen anderen Aufenthaltstitel. Das notwendige Visum ist befristet und wird vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt. Da es verschiedene Visa-Kategorien gibt, sollte man bei der zust\u00e4ndigen Botschaft erfragen, welches Visum das richtige ist.<\/p>\n<h3>Aufenthaltserlaubnis<\/h3>\n<p>F\u00fcr einen l\u00e4ngerfristigen Aufenthalt kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Diese ist befristet f\u00fcr ein bis drei Jahre und zweckgebunden. Sie wird zum Beispiel zur Aufnahme einer Ausbildung, einer Erwerbst\u00e4tigkeit oder f\u00fcr den Familiennachzug erteilt. Bei Bedarf kann sie verl\u00e4ngert werden. Im Antrag muss deutlich werden, dass ihr einer Besch\u00e4ftigung nachgehen wollt, damit der Vermerk zur Erwerbst\u00e4tigkeit in der Aufenthaltserlaubnis gemacht wird und ihr im entsprechenden Umfang arbeiten d\u00fcrft.<\/p>\n\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Blaue Karte EU<\/h3>\n<p>Ein weiterer befristeter Aufenthaltstitel ist die Blaue Karte EU. Bei der erstmaligen Erteilung ist sie auf h\u00f6chstens vier Jahre befristet und man beantragt sie bei der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde. Eine Voraussetzung ist ein abgeschlossenes und in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium. Weiterhin ben\u00f6tigt man ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem Mindesteinkommen. Das j\u00e4hrliche Mindestbruttogehalt betr\u00e4gt derzeit 53.600 Euro (2019). F\u00fcr einen Abschluss in Mangelberufen (<a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2017\/03\/it-recruiting-jagd-auf-it-spezialisten-und-warum-sie-oft-nicht-gelingen-will\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ITler<\/a>, Naturwissenschaftler oder \u00c4rzte) liegt die Gehaltsgrenze bei 41.808 Euro.<\/p>\n<h3>Niederlassungserlaubnis &amp; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU<\/h3>\n<p>Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind beide unbefristete Aufenthaltstitel und berechtigen zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit. Die Niederlassungserlaubnis ist auf Deutschland beschr\u00e4nkt und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt zur Mobilit\u00e4t in der EU. Besitzt ihr bereits eine Blaue Karte EU k\u00f6nnt ihr je nach Deutschkenntnissen nach 33 bzw. 21 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten Drittstaatsangeh\u00f6rige erst nach einem f\u00fcnfj\u00e4hrigen rechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalt in Deutschland.<\/p>\n<h2>Voraussetzungen f\u00fcr einen Aufenthaltstitel<\/h2>\n<h3>Zustimmung der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA)<\/h3>\n<p>Ob Drittstaatsangeh\u00f6rige einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis bekommen, h\u00e4ngt von den beruflichen Qualifikationen und der angebotenen Stelle ab. Damit die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde einen Aufenthaltstitel erteilt, muss in bestimmten F\u00e4llen die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit zustimmen. Die Zustimmung wird von der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde eingeholt. Grunds\u00e4tzlich ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nur m\u00f6glich, wenn f\u00fcr die konkrete Stelle keine inl\u00e4ndischen oder bevorrechtigten ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung stehen. Die BA stimmt in der Regel zu, wenn eine Rechtsvorschrift den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gew\u00e4hrt, ein unterschriebener <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/05\/arbeitsrecht-form-und-inhalt-des-arbeitsvertrags\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsvertrag<\/a> vorliegt und wenn die Arbeitsbedingungen mit denen von inl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigten vergleichbar sind.<\/p>\n<h3>Besch\u00e4ftigung ohne Zustimmung<\/h3>\n<p>Bestimmte Berufsgruppen, wie F\u00fchrungskr\u00e4fte, wissenschaftliche Mitarbeiter oder Absolventen einer inl\u00e4ndischen Hochschule k\u00f6nnen einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis ohne Zustimmung der BA erhalten. Auch Inhaber der Blauen Karte EU ben\u00f6tigen keine, wenn sie das Mindesteinkommen erreichen oder sich schon f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum rechtm\u00e4\u00dfig in Deutschland aufhalten.<\/p>\n<h3>Fachkr\u00e4fte mit Berufsausbildung<\/h3>\n<div id=\"attachment_20503\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignright\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-20503\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-20503\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Fachkraft-Ausland_Vertragsunterzeichnung_andibreit_pixabaycom-300x200.jpg\" alt=\"Vertragsunterzeichnung\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Fachkraft-Ausland_Vertragsunterzeichnung_andibreit_pixabaycom-300x200.jpg 300w, https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Fachkraft-Ausland_Vertragsunterzeichnung_andibreit_pixabaycom-150x100.jpg 150w, https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Fachkraft-Ausland_Vertragsunterzeichnung_andibreit_pixabaycom-768x512.jpg 768w, https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Fachkraft-Ausland_Vertragsunterzeichnung_andibreit_pixabaycom-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Fachkraft-Ausland_Vertragsunterzeichnung_andibreit_pixabaycom-810x540.jpg 810w, https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Fachkraft-Ausland_Vertragsunterzeichnung_andibreit_pixabaycom-1140x760.jpg 1140w, https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Fachkraft-Ausland_Vertragsunterzeichnung_andibreit_pixabaycom.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-20503\" class=\"wp-caption-text\">Quelle: andibreit \/ pixabay.com<\/p><\/div>\n<p>Drittstaatsangeh\u00f6rige die eine nicht akademische Berufsausbildung au\u00dferhalb der EU erlangt haben, k\u00f6nnen auch in Deutschland arbeiten. Sie m\u00fcssen jedoch eine in Deutschland anerkannte, mindestens zweij\u00e4hrige Berufsausbildung abgeschlossen haben und ihnen muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegen. Au\u00dferdem m\u00fcssen im entsprechenden Beruf in Deutschland Fachkr\u00e4fte fehlen. Die BA fertigt regelm\u00e4\u00dfig eine Positivliste an, in welcher die Mangelberufe benannt sind. F\u00fcr diese erteilt die BA eine Zustimmung, wenn die notwendigen Qualifikationen und Bedingungen vorhanden sind.<\/p>\n<h2>Einen Aufenthaltstitel beantragen<\/h2>\n<h3>Anerkennung der Abschl\u00fcsse<\/h3>\n<p>Die im Ausland erworbenen Abschl\u00fcsse m\u00fcssen anerkannt werden, um festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen vorliegen und welchem deutschen Abschluss der ausl\u00e4ndische Abschluss entspricht. Die Zentralstelle f\u00fcr ausl\u00e4ndisches Bildungswesen f\u00fchrt eine Liste mit anerkannten Abschl\u00fcssen und gegen eine Geb\u00fchr bewerten sie Abschlusszeugnisse. F\u00fcr bestimmte Aufenthaltstitel ist ein anerkannter Abschluss eine Voraussetzung. Da die Anerkennung bis zu drei Monate dauern kann, sollte sie fr\u00fchzeitig stattfinden. In der Regel werden neben dem Antragsformular, eine tabellarische \u00dcbersicht erfolgter Aus- und Fortbildungen, ein Identit\u00e4tsnachweis, der ausl\u00e4ndische Abschluss und eine deutsche \u00dcbersetzung gefordert.<\/p>\n<h3>Einreiseprozess und die Arbeitserlaubnis<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Einreise nach Deutschland brauchen Drittstaatsangeh\u00f6rige ein Visum. Dieses m\u00fcssen internationale Fachkr\u00e4fte vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragen. F\u00fcr einen l\u00e4ngeren Aufenthalt mit der Absicht erwerbst\u00e4tig zu werden, ist jedoch ein Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis notwendig. Auch diesen beantragt man am bestnen im Heimatland bei der deutschen Botschaft oder in Deutschland bei der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde. Da f\u00fcr die Antragstellung h\u00e4ufig ein Arbeitsvertrag notwendig ist, sollten rechtzeitig <a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2018\/01\/10-haeufige-fehler-in-der-bewerbung-und-wie-man-sie-vermeidet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bewerbungen<\/a> geschrieben werden. Handelt es sich hierbei um eine zustimmungspflichtige Besch\u00e4ftigung, muss sich die Beh\u00f6rde die Zustimmung bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit holen. Ist dann die Zustimmung erfolgt, wird der entsprechende Aufenthaltstitel erteilt und der neue Job in Deutschland kann begonnen werden.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Dieser Artikel gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die vielen M\u00f6glichkeiten, die eine internationale Fachkraft hat, um in Deutschland erwerbst\u00e4tig zu werden. In Abh\u00e4ngigkeit des Herkunftslandes und der Qualifikationen ist ein individuelles Vorgehen notwendig. Aus diesem Grund und weil es ein langer Prozess ist, sollte sich jeder fr\u00fchzeitig bei der zust\u00e4ndigen deutschen Vertretung erkundigen, welche Schritte und Unterlagen im Einzelfall notwendig sind. Im Internet findet ihr viele Informationen und Anlaufstellen, die euch dabei helfen den richtigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Ich w\u00fcnsche euch viel Erfolg!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Weitere Informationen<\/h2>\n<p>Hier findet ihr hilfreiche Internetseiten, auf denen ihr euch als internationale Fachkraft \u00fcber den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt informieren k\u00f6nnt:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.anerkennung-in-deutschland.de\/html\/de\/drittstaaten.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Einreise und Aufenthalt von Staatsangeh\u00f6rigen aus Drittstaaten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/fuer-menschen-aus-dem-ausland\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Bundesagentur f\u00fcr Arbeit \u2013 F\u00fcr Menschen aus dem Ausland<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/con.arbeitsagentur.de\/prod\/apok\/ct\/dam\/download\/documents\/Merkblatt-7-AuslaendischeAN_ba015382.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Merkblatt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit\u00a0<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/faqs\/DE\/themen\/migration\/aufenthaltsrecht\/aufenthaltsrecht-liste.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">H\u00e4ufig gestellte Fragen zum Thema: Aufenthaltsrecht<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><strong>Anmerk. d. Autorin:<\/strong>\u00a0Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen. Aus Gr\u00fcnden der leichteren Lesbarkeit wird im vorliegenden Artikel die gewohnte m\u00e4nnliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung, als geschlechtsneutral zu verstehen sein.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Zeiten des Fachkr\u00e4ftemangels ist es f\u00fcr Unternehmen eine gro\u00dfe Herausforderung Stellen im Bereich IT oder Pflege zu besetzen. 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