{"id":9877,"date":"2013-04-18T07:48:12","date_gmt":"2013-04-18T05:48:12","guid":{"rendered":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/?p=9877"},"modified":"2017-08-08T12:38:10","modified_gmt":"2017-08-08T10:38:10","slug":"arbeitsrecht-4-alkoholtest-und-drogenscreening","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/04\/arbeitsrecht-4-alkoholtest-und-drogenscreening\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht (4): Alkoholtest und Drogenscreening"},"content":{"rendered":"<p><!-- [if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<p><!-- [if gte mso 9]&gt;--><\/p>\n<div id=\"attachment_9878\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/Mohnkuchen_Karl-Heinz-Liebisch_pixelio.de_.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9878\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-9878\" src=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/Mohnkuchen_Karl-Heinz-Liebisch_pixelio.de_-300x225.jpg\" alt=\"Mohnkuchen_Karl-Heinz Liebisch_pixelio.de\" width=\"300\" height=\"225\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-9878\" class=\"wp-caption-text\">Mohnkuchen kann zu einem positiven Drogentest f\u00fchren (Quelle: Karl-Heinz Liebisch; pixelio.de)<\/p><\/div>\n<p class=\"MsoNormal\"><span style=\"color: #000000;\"><em>Sehr geehrte Frau Schulze,<\/em><\/span><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><em><span style=\"color: #000000;\">hiermit m\u00f6chten wir Sie zu einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch einladen. Bitte erscheinen Sie am 17.04.2013 um 10.30 Uhr in unseren Praxisr\u00e4umen. Kommen Sie bitte n\u00fcchtern, da nach dem Gespr\u00e4ch eine betriebs\u00e4rztliche Einstellungsuntersuchung stattfinden wird.<\/span><\/em><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><em><span style=\"color: #000000;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/span><\/em><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><em><span style=\"color: #000000;\">Ihr Kosmetikstudio<\/span><\/em><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><em><span style=\"color: #000000;\">Beautyful Wonderland\u201c<\/span><\/em><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><a href=\"https:\/\/towerconsult.de\/bewerberblog\/2013\/03\/serie-arbeitsrecht-prolog\/\">Chantal<\/a> hat es geschafft. Endlich ein Vorstellungsgespr\u00e4ch. P\u00fcnktlich um 10.30 Uhr steht sie geschniegelt und geb\u00fcgelt im Foyer des Kosmetikstudios und staunt nicht schlecht. <!--more-->Das w\u00e4re ein Arbeitsplatz ganz nach ihrem Geschmack. Luxuri\u00f6s und gem\u00fctlich. Auf das Vorstellungsgespr\u00e4ch hat sie sich gut vorbereitet und auch vor der Einstellungsuntersuchung hat sie keine Angst. Zur Zeit plagt sie nicht einmal ein kleiner Schnupfen. Also was sollte passieren.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">So war es dann auch. Das Vorstellungsgespr\u00e4ch lief prima. Ihre vielleicht zuk\u00fcnftige Chefin war sehr nett. Chantal konnte mit ihren Zusatzqualifikationen als Permanent &#8211; Makeup Artist \u00a0und Visagistin punkten. Jetzt noch die Einstellungsuntersuchung. Der Betriebsarzt hat den Blutdruck gemessen, den allgemeinen Gesundheitszustand gepr\u00fcft und au\u00dferdem musste Chantal eine Urinprobe f\u00fcr das Drogenscreening abgeben. Soweit so gut.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">In der Nacht wachte Chantal schwei\u00dfgebadet auf! <strong>DROGENSCREENING???<\/strong> Sollte der Traumjob durch drei St\u00fcckchen Mohnkuchen am Wochenende bei Tante Martha futsch sein? Daran hatte sie gar nicht mehr gedacht.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Schlaflos w\u00e4lzte sie sich den Rest der Nacht in ihrem Bett hin und her. Gleich fr\u00fch am Morgen rief Chantal dann ihren Anwalt Dr. Redlich an.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">In der Tat gibt es Berichte dar\u00fcber, dass Menschen, die noch nie Drogen genommen hatten, wegen des Verzehrs gro\u00dfer Mengen Mohnkuchens oder Geb\u00e4cks einen positiven Test auf Opiate hatten. Aus diesem Grund ist es in deutschen Gef\u00e4ngnissen verboten Mohnkuchen zu essen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Routinem\u00e4\u00dfig vorgenommene Einstellungsuntersuchungen auf Drogen- und Alkoholkonsum sind inzwischen weit verbreitet, obwohl es bis auf wenige Ausnahmen keine rechtliche Basis daf\u00fcr gibt. Drogen- und Alkoholtests sind nur zul\u00e4ssig, wenn auch die Frage danach zul\u00e4ssig w\u00e4re; wenn also die vom Bewerber angestrebte T\u00e4tigkeit zwingend voraussetzt, dass dieser nicht alkohol- oder drogenabh\u00e4ngig\u00a0 ist (z.B. Piloten, Lokf\u00fchrer, Busfahrer, Waffentr\u00e4ger).<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Selbst in einem Fall, indem ein Drogen- oder Alkoholtest\u00a0 ausnahmsweise zul\u00e4ssig ist, darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber das Ergebnis der Untersuchungen nur mit ausdr\u00fccklicher Erlaubnis des Arbeitnehmers mitteilen. Ansonsten darf er dem Arbeitgeber nur mitteilen, ob der Arbeitnehmer tauglich ist oder eben nicht.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Einstellungsuntersuchungen mit Alkohol- oder Drogentest stellen einen Eingriff in das gesch\u00fctzte Pers\u00f6nlichkeitsrecht und die Unverletzlichkeit der Individualsph\u00e4re dar. Eine Blutentnahme ber\u00fchrt sogar das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Das Bundesarbeitsgericht sagt dazu folgendes:<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\"><em>\u201eDas Verlangen der Einwilligung in eine Routineuntersuchung, die kl\u00e4ren soll, ob Alkohol- oder Drogenabh\u00e4ngigkeit vorliegt, ist regelm\u00e4\u00dfig unzul\u00e4ssig. Zwar hat der Arbeitgeber ein an sich berechtigtes Interesse daran, nur solche Arbeitnehmer zu besch\u00e4ftigen, die nicht aufgrund Alkohol- oder Drogenmissbrauchs im Betrieb eine Gefahr f\u00fcr sich oder andere darstellen. Das grundgesetzlich gesch\u00fctzte Pers\u00f6nlichkeitsrecht und das durch eine Blutentnahme betroffene Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit erfordern allerdings, dass ein Drogentest nur dann verlangt werden kann, wenn bei vern\u00fcnftiger, lebensnaher Einsch\u00e4tzung eine ernsthafte Besorgnis begr\u00fcndet ist, dass eine Abh\u00e4ngigkeit des Arbeitnehmers vorliegt. (BAG-Urteil v. 12.08.1999 \u2013 2 AZR 55\/99)<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\">Dies sollte bei einer Kosmetikerin regelm\u00e4\u00dfig nicht der Fall sein, so dass ein Drogenscreening hier unzul\u00e4ssig w\u00e4re. Der Bewerber h\u00e4tte das Recht derartige Tests zu verweigern. Er muss jedoch damit rechnen, dann nicht eingestellt zu werden. \u00a0Schadenersatzanspr\u00fcche sind praktisch nicht realisierbar und ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist auch nicht gegeben, da durch die Weigerung zum Drogentest gerade eine Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts vermieden wurde.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Im Ergebnis ist ein Bewerber dem Arbeitgeber in einem solchen Fall hilflos ausgeliefert, solange es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen gibt.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Unsere Chantal kann der Anwalt beruhigen. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Mohnkuchen vom Wochenende zu einem positiven Drogentest f\u00fchrt.<\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\"><em>\u201eF\u00fcr freilaufende Erwachsene ist es im Alltag h\u00f6chst unpraktisch, sich mit Mohnbr\u00f6tchen zu dopen. Um high zu werden br\u00e4uchte man etwa 70 Kilogramm. Und man h\u00e4tte neben dem zweifelhaften Rausch auch noch ein ganz anderes Problem: Opiate f\u00fchren zu brutaler Verstopfung! \u201e (Dr. Eckart von Hirschhausen)<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\"><em><strong>Anmerk. d. Autorin:<\/strong> Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verk\u00fcrzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgf\u00e4ltiger Bearbeitung ausgeschlossen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Frau Schulze, hiermit m\u00f6chten wir Sie zu einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch einladen. Bitte erscheinen Sie am 17.04.2013 um 10.30 Uhr in unseren Praxisr\u00e4umen. Kommen Sie bitte n\u00fcchtern, da nach dem Gespr\u00e4ch eine betriebs\u00e4rztliche Einstellungsuntersuchung stattfinden wird. Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen Ihr Kosmetikstudio Beautyful Wonderland\u201c Chantal hat es geschafft. Endlich ein Vorstellungsgespr\u00e4ch. 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