(Neue) Arbeitswelt

Zusatzleistungen – Alternativen zur Gehaltserhöhung

Geldboerse_Zusatzleistung
Geschrieben von Gastautor

Egal, wie gut das Betriebsklima und insbesondere das Verhältnis zu den Vorgesetzten ist: Eine Gehaltsverhandlung ist fast immer ein eher unangenehmer Anlass. Denn beim Geld hört die Freundschaft nun mal auf, weswegen es den allermeisten schwerfällt, ein solches Gespräch zu führen. Dass es irgendwann trotzdem ansteht, sollte in der Natur der Sache liegen – denn wenn man Karriere machen will, muss man dementsprechend gute Arbeit leisten. Und dass diese auch adäquat entlohnt werden sollten, ist ebenfalls selbstverständlich.

Erleichtert werden Gehaltsverhandlungen vom Gesetzgeber. Es gibt nämlich diverse steuerfreie Zusatzleistungen, die anstelle eines höheren Bruttogehalts gewährt werden können. Von ihnen profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Win-win-Situation Zusatzleistung

Dadurch, dass diese Leistungen steuerfrei sind, ist der finanzielle Aufwand für ein Unternehmen deutlich geringer, der Ertrag für den Mitarbeiter dabei aber deutlich höher. Ein Beispiel: Bewilligt der Arbeitgeber eine Bruttoerhöhung um 300 €, muss er neben diesem Betrag auch zusätzliche Lohnnebenkosten begleichen. Beim Arbeitnehmer kommt dann aber deutlich weniger an als 300 €. Wird dieser Betrag in Form von Zusatzleistungen gewährt, kommen für den Arbeitgeber keine weiteren Ausgaben hinzu, und die gesamte Summe kommt – als Geld- oder Sachleistung – beim Mitarbeiter an.

Mit diesem Wissen im Hinterkopf kann man sicherlich leichter in ein Gehaltsgespräch gehen, da man dem Arbeitgeber aufzeigen kann, dass er für die angestrebte Zusatzleistung keine Steuern oder Lohnnebenkosten berappen muss und daher günstiger wegkommt, als wenn das Gehalt um die gleiche Summe angehoben würde.

Die gängigsten Zusatzleistungen

Das Steuerrecht räumt Arbeitgebern vielfältige Möglichkeiten ein, das Gehalt ihrer Mitarbeiter durch Zusatzleistungen steuerfrei aufzubessern. Die beliebtesten sind diese:

Firmenwagen

Ein eigener Firmenwagen, der auch privat genutzt werden kann, ist die weitverbreitetste Zusatzleistung.  Sie bildet allerdings insofern eine Ausnahme, als dass sie nicht komplett steuerfrei ist. Die private Nutzung muss entweder mittels eines Fahrtenbuchs oder der Ein-Prozent-Regelung versteuert werden. Im Vergleich zu einem reinen Privatfahrzeug kommt der Arbeitnehmer aber dennoch deutlich günstiger weg.

Essensgutscheine

Verfügt ein Betrieb nicht über eine eigene Kantine, so kann der Chef seinen Mitarbeitern Essensgutscheine ausstellen, die bis zu einer Höhe von sechs Euro pro Tag steuerfrei bleiben. Eingelöst werden können sie sowohl in Restaurants als auch in Supermärkten. Geschieht das jeden zweiten Tag, sind das im Monat schon 60 € zusätzlich – und das ohne jegliche Steuerbelastung.

 

Tankgutscheine

Bis zu 44 € pro Monat kann es steuerfrei in Form von Tankgutscheinen geben. Anders als früher müssen sie jedoch nicht unbedingt zu diesem Zweck verwendet werden. Möglich sind auch Besuche kultureller Veranstaltungen oder ein Termin beim Friseur – Hauptsache ist, dass der Freibetrag nicht überschritten wird. Eine Auszahlung in bar ist dabei ebenfalls nicht möglich.

Hilfe bei der Kinderbetreuung

Diese Zusatzleistungen erfreut sich bei Arbeitnehmern der größten Beliebtheit, was schlicht und einfach daran liegt, dass es bei der Höhe keinerlei Einschränkungen gibt. Egal ob Hort, Tagesmutter oder KiTa – die fälligen Gebühren kann der Arbeitgeber komplett übernehmen, was gerade für Alleinerziehende oder Paare, bei denen beide berufstätig sind, eine immense Erleichterung bedeutet.

Vorsicht bei der Lohnbuchhaltung!

Der Umstand, dass für Zusatzleistungen keine Steuern anfallen, bedeutet aber nicht, dass sie in der Lohnbuchhaltung ignoriert werden können. Im Gegenteil: tauchen sie nicht auf, entsteht schnell der begründete Verdacht der Vorteilsnahme. In einem guten Buchhaltungsprogramm wie beispielsweise von Lexware findet man speziell für diese Leistungen vorgesehene Eingabemasken, mit denen sie problemlos und unkompliziert verbucht werden können.

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