(Neue) Arbeitswelt Vorstellungsgespräch

Lügen im Vorstellungsgespräch

Geschrieben von Nadine

Das Verfahren einer Neueinstellung läuft selten ohne eine kleine Unwahrheit ab. Ob im Lebenslauf oder im direkten Gespräch, geflunkert wird an allen möglichen Stellen.

Da es zu Lügen im Lebenslauf schon einmal einen detaillierten Artikel gab, „True or false – die größten Lügen im Lebenslauf“, beschäftigen wir uns in diesem Beitrag mit den Lügen während eines Vorstellungsgesprächs.

Welche Lügen sind ein absolutes No-Go und wann ist es erlaubt, zu flunkern?

Immer wieder gibt es Bewerber, die Personaler direkt anlügen, sowohl im Lebenslauf als auch im Vorstellungsgespräch. Im Beitrag „Pinocchio auf Jobsuche – Lügen im Lebenslauf“ haben wir euch erklärt, welche Lügen man im Lebenslauf vermeiden sollte. Nun wollen wir euch Tipps für das Flunkern im Bewerbungsgespräch geben.

Ein Personaler darf zwar viele Fragen stellen, einige aber sind unzulässig. Immer dann, wenn die Privatsphäre des Bewerbers durch die Frage verletzt werden kann, darf der Bewerber eine Antwort verweigern oder sogar auch lügen.

Welche Fragen sind unzulässig und müssen nicht beantwortet werden?

Ein Beispiel dafür sind Fragen zur Familie und der Familienplanung. Darunter zählen Fragen zu Familienmitgliedern, zum Partner, Hochzeit, über bestehende Schwangerschaft oder zum Kinderwunsch.

Ebenso geht den Personaler deine sexuelle Neigung, eine Vorstrafe oder Gefängnisaufenthalte, Vorerkrankungen und Krankheiten innerhalb der Familie nichts an. Auch Fragen zu deinem Gesparten, Umgang mit Geld oder möglichen Schulden hat im Bewerbungsgespräch nichts zu suchen. In diesen Fällen solltest du trotzdem möglichst nicht lügen. Versuche eher, ausweichende Antworten zu geben oder höflich drauf hinzuweisen, dass diese Fragen im Vorstellungsgespräch unangebracht sind.

Auf Fragen zu deinem Privatleben musst du generell nicht antworten. Eine Aussage zu verweigern ist zwar möglich, jedoch wirkst du dadurch verschlossen. Versuche am besten, die Fragen zu beantworten, ohne Informationen über dich preiszugeben.

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen bei einzelnen Fragen. In manchen Fällen hat der Personaler ein Recht auf bestimmte Fragen, wenn sie essenziell wichtig für die Jobposition sind. Solltest du bei einer Bank anfangen wollen, ist es für den Arbeitgeber durchaus wichtig zu wissen, dass er dir das Geld anvertrauen kann. Krankheiten sollte man offenlegen, wenn es bei dem Bewerbungsgespräch um eine Stelle in einem medizinischen Beruf oder in  der Gastronomie geht.

Ebenso darf nicht gelogen werden, wenn eine Schwangerschaft besteht und der Job den Mutterschutz und dabei auch das Wohl des Kindes in Gefahr bringen könnte.

 

Wobei darf unter keinen Umständen gelogen werden?

Anders sieht es bei den folgenden Fragen aus. Bei diesen zu lügen kann dich die Stelle kosten und, wie im Beitrag „Pinocchio auf Jobsuche – Lügen im Lebenslauf“ bereits erwähnt, sogar rechtliche Folgen haben. Deine Hobbys aufzufrischen oder eine kleine Lücke im Lebenslauf zu kaschieren ist eine Sache, vorgetäuschte Berufserfahrung und gefälschte Qualifikationen oder Zeugnisse eine andere.

Ebenso darfst du bei Fragen zu einem Nebenjob nicht lügen. Gleiches gilt, wenn ein Wettbewerbsverbot besteht.

Gibst du an, zu einem bestimmten Datum einsatzbereit zu sein, musst du an diesem Tag im Betrieb erscheinen. Wenn du angibst einen Führerschein zu besitzen, darf das keine Lüge sein.

Solltest du in einem dieser Punkte lügen, kann dein Arbeitgeber mit Recht den Arbeitsvertrag kündigen. In diesem Fall musst du die Firma verlassen und hast keinen Anspruch auf Abfindung. Eine Kündigung ist der schlimmste mögliche Fall und kommt vor allem dann vor, wenn Urkunden gefälscht wurden.

Auf die Frage, ob man im Team arbeiten kann, sollte man mit Ja antworten – und das ohne zu lügen. In den wenigsten Firmen kommt man um das Arbeiten im Team herum. Eine gewisse Teamfähigkeit ist daher essenziell, egal, wo man sich bewirbt.

Solltest du dabei lügen, wird dir das früher oder später auf die Füße fallen.

Kleine Flunkereien im Vorstellungsgespräch

Kleine Notlügen sind hingegen weniger fatal. Dein letzter Chef war dir völlig unsympathisch; er war beispielsweise häufig gereizt und ziemlich unfair dir gegenüber? Fokussiere dich nicht darauf und sprich positiv über ihn. Vor deinem potenziellen Chef schlecht über einen Arbeitgeber zu reden, erweckt einen unprofessionellen Eindruck.

Sollten deine einzigen Hobbys Musik hören und Fallschirmspringen sein, dann raten wir davon ab, diese im Bewerbungsgespräch zu nennen. Wenn du nicht gerade bei einer Extremsport-Agentur anfangen willst, können Risikosportarten als Gefahr für die berufliche Tauglichkeit gesehen werden. Musik hören ist hingegen ein Hobby, welches zu weit verbreitet ist; du wirkst dadurch etwas einseitig. Das regelmäßige Lesen eines Comics zu einem Lesen von Büchern aufzuwerten oder das unregelmäßige Fußballspielen als Sport zu bezeichnen ist noch im Rahmen. Erwähne doch, dass du gerne mal ein gutes Buch liest, dich für Fotografie interessierst und ab und zu mal zum Sport gehst.

Fazit

Generell empfehlen wir dir, dich vor Jobantritt darüber zu informieren, welche Details der Arbeitgeber erfragen darf. Insgesamt gilt aber, dass du private Details nur dann angeben musst, wenn sie für das Berufsfeld relevant sein können.

Anstatt den Personaler anzulügen und was zu riskieren, solltest du versuchen, die Fragen zu umgehen und davon abzulenken, um im Nachhinein keine Kündigung zu riskieren. Damit ist man auf der sicheren Seite.

Versuche immer du selbst zu sein und dich nicht zu verstellen, da das auf Dauer nicht funktioniert und dir nur zum Verhängnis werden kann. Punkte mit den Eigenschaften, die du besitzt und überzeuge den Personaler mit deinen Qualitäten.

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Nadine