Arbeitsrecht

Den Aufstand proben – oder: was man während der Probezeit beachten sollte

In meinen Blogartikeln habe ich ja bereits einiges über neue Erfahrungen und Eindrücke geschrieben, die man macht, wenn man auf der Suche nach einem Job ist. Ich bin nun schon zwei Monate hier und so langsam verarbeite ich die Sorgen, die mich in den letzten Monaten begleitet haben. Mittlerweile bin ich zwar immer noch neu, aber nicht mehr „die Neue“.

Irgendwie habe ich schon fast das Gefühl, dass ich jetzt dazu gehöre. 🙂 Die nächste Hürde, nach Einstellung und Eingewöhnung, ist nun die Probezeit. Ich habe zwar nicht vor, groß Unfug zu treiben, aber informieren wollte ich mich trotzdem mal. Zu sicher sollte man sich seiner Sache schließlich nie sein und diese Zeit trägt auch nicht ohne Grund ihren Namen.

Probezeit – was ist das?

Sinn der Probezeit ist es, sich gegenseitig besser kennenzulernen und das Zusammenpassen zu überprüfen. Der Arbeitgeber sieht, ob der neue Angestellte seine Aufgaben wie angedacht bearbeiten kann und dieser findet für sich heraus, ob er mit den Strukturen und Prozessen am Arbeitsplatz klar kommt. Eine gesetzliche Maximaldauer für diese „Testphase“ gibt es nicht. In Deutschland sind sechs Monate eine gängige Dauer, generell kann die Zeit aber je nach Unternehmen und (Schwierigkeits)Grad der Tätigkeit von drei bis neun Monate betragen. Auch im Arbeitsvertrag wird die Dauer der Probezeit festgehalten, sie kann jedoch im Laufe noch verkürzt werden (z.B. bei ungeplanten Veränderungen der Unternehmensstruktur, um sich „gute“ Mitarbeiter zu halten).

Eigentlich alles einleuchtend. Kommen wir also zum interessanten Teil und dem, was man darf bzw. was man lieber bleiben lassen sollte.

Krankheit in der Probezeit

Wer krank ist, muss sich auskurieren, egal ob Probezeit oder nicht. Meiner Meinung nach ist es eine Einstellungsfrage, wie krank man sich selbst fühlen muss, um zu Hause zu bleiben. Es bringt nichts, die Kollegen anzustecken und die eigene Arbeit ggf. fehlerhaft auszuführen. Beim kleinsten Kratzen im Hals zu Hause zu bleiben, macht aber auf der anderen Seite auch nicht den besten Eindruck. Wichtig ist, sich (wie auch nach der Probezeit) krank zu melden und dabei auch die ungefähre Dauer des Fehlens abzuschätzen. Die Anzahl der Fehltage hat keinen Einfluss auf die Länge der Probezeit. Anspruch auf Kündigungsschutz hat man jedoch auch im Krankheitsfall erst nach erfolgreichem Abschluss dieser.

Kündigungsschutz

Apropos Kündigung. Die Kündigungsfrist ist während der Probezeit verkürzt und beträgt meist nur 14 Tage. Ohne Angabe von Gründen kann (leider) bis zum letzten Probearbeitstag eine Kündigung ausgesprochen werden, die dann zwei Wochen später in Kraft tritt. Erst nach Abschluss der Probezeit steigt die Kündigungsfrist auf einen Monat (siehe BGB §622). Im Rahmen von betrieblichen Kündigungen ist es gesetzlich festgeschrieben, dass Mitarbeiter in der Probezeit zuerst entlassen werden müssen. In der Rangfolge der Kündigungsgründe nach der Probezeit steht Krankheit eher auf den hinteren Plätzen. Häufiger sind fehlendes Fachwissen und unterschiedliche Auffassungen der Arbeitsweise, die, sei das Einstellungsverfahren auch noch so intensiv, immer wieder auftreten können.

(Kein) Urlaub in der Probezeit?

Generell steht laut Bundesurlaubsgesetz jedem Arbeitnehmer Urlaub zu, auch in der Probezeit. Urlaub für wichtige Termine und Feierlichkeiten einzureichen, ist also vertretbar, dies sollte jedoch rechtzeitig angekündigt und mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden. Die Genehmigung längerer Urlaubsphasen ist eher unüblich. Ein eher vorsichtiger Umgang mit Abwesenheitstagen ist, wie auch im Falle einer Krankheit, angebracht. Hat man, wie ich, schon vor Vertragsabschluss eine Reise gebucht, empfiehlt es sich, die eigene Planung offen anzusprechen. Ich z.B. habe dadurch Verständnis erhalten und bin glücklich über meine drei Tage Urlaub in der nächsten Woche. 🙂

Und dann?

Ist die Probezeit erfolgreich für beide Seiten verlaufen, geht das Arbeitsverhältnis meist in den direkten Arbeitsvertrag über. Dieser kann unbefristet oder, wie heutzutage üblich, befristet sein. Endgültige Art und Dauer werden, wie die Probezeit selbst, bereits vor der Vertragsunterzeichnung festgelegt.

Ich hoffe, dass das „und dann“ bei mir so gut in einander übergeht, wie meine Zeit in der ich „die Neue“ war in das Jetzt. Natürlich ist eine gewisse Vorsicht geboten, schließlich möchte ich nicht negativ auffallen. Gleiches gilt für mich aber auch nach der Probezeit, sodass ich insgesamt vor allem erst mal alle (bis jetzt positiven) Erfahrungen mitnehmen möchte und so das Warten und Zittern auf Anschreiben und Gespräche immer weiter in Vergessenheit gerät.

Über den Autor

Anna

Anna, unsere „Frau fürs Schöne“, war bis November 2016 verantwortlich für alles rund ums Personalmarketing. Als studierte Kommunikationswissenschaftlerin mit Nebenfach Psychologie kam sie 2013 zu uns ins Team. Seitdem berichtete sie über den Weg vom Berufsanfänger zum "Experten" und schrieb mit Einfühlungsvermögen über die Höhen und Tiefen bei der Jobsuche und im Arbeitsalltag. Im Büro versorgte Hobbyköchin Anna uns mit den neusten Rezepten, flotten Sprüchen und viel guter Laune.