(Neue) Arbeitswelt

Weiterbildung: Die Sicht der Arbeitgeber

Quelle: Lindas Fotowelt/pixelio.de
Geschrieben von Gastautor

Wie bereits vor einigen Tagen, soll es heute noch einmal um das Thema Weiterbildung gehen. Unaufhörlich werden Arbeitnehmer zum lebenslangen Lernen animiert, doch wie sehen das eigentlich die Arbeitgeber? Welches Engagement wird in welchem Maße geschätzt? Wann unterstützt der Chef die Weiterbildungsabsichten?

Anlass meines Blogartikels ist eine Forsa-Studie, die jährlich zum Thema „Fernstudieren parallel zum Beruf“ durchgeführt wird. Zielgruppe sind dabei Personaler, die bezüglich Akzeptanz und Bedeutung eines berufsbegleitenden Fernstudiums befragt werden. Klar, Weiterbildung muss nicht immer in dieser Form stattfinden, trotzdem liefert die Umfrage erste gute Antworten.

Weiterbildung als berufsbegleitendes Fernstudium: Einige Studienergebnisse

1)      Bei der Nachfrage, ob Personalchefs sich eher für einen Absolventen mit Präsenz – oder Fernstudium entscheiden würden, entgegnen fast 50%, dass sie diesbezüglich keinen Unterschied machen. Auch wenn die Devise „Hauptsache Studium!“ zu sein scheint, sollten Fernstudenten dennoch nicht davor zurückschrecken einen ihrer großen Vorteile in den Vordergrund zu stellen: ihre Berufserfahrung. Denn während eines Präsenzstudiums wird diese i.d.R. nur über zeitlich begrenzte Praktika erlangt, wohingegen sich Fernstudenten parallel zum bereits ausgeübten Beruf weiterbilden.

2)      Wer sich aus eigenem Interesse für eine Weiterbildung per Fernstudium entscheidet, der setzt laut Studie wichtige Signale: Personaler ordnen diesen (zukünftigen) Arbeitnehmern nicht nur gute Fachkenntnisse, sondern vor allem eine hohe Eigenmotivation und Selbständigkeit sowie Zielstrebigkeit zu. Hinzu kommen ein gutes Zeitmanagement und Flexibilität – also alles Eigenschaften, die heute auf dem Arbeitsmarkt als vielzitierte und so wichtige „Soft Skills“ bekannt sind.

3)      Und was denken Personalverantwortliche sonst noch über Arbeitnehmer, die parallel zum Beruf eine Weiterbildung absolvieren? Positiv hervorgehoben werden nicht nur das beeindruckende Engagement, sondern auch die neu erworbenen Fachkenntnisse, die das eigene Unternehmen bereichern können. Zusätzlich sehen Arbeitgeber gerade diese Mitarbeiter mit Bereitschaft zur privaten Weiterbildung als potentielle Kandidaten für eine Beförderung. Dennoch sehen sie auch die kritische Seite: Mitarbeiter, die sich neben dem Beruf weiterbilden, laufen Gefahr ihre reguläre Arbeit zu vernachlässigen. Langfristig gesehen steigern solche Arbeitnehmer aber ihre Attraktivität, so dass gleichzeitig die Gefahr der Fluktuation steigt.

4)      Gerade vor dem Hintergrund des letztgenannten Punktes, mag folgendes Studienergebnis zunächst etwas überraschen: Selbst wenn betriebliche Weiterbildungsangebote existieren, wünschen sich fast 90% der Personalverantwortlichen auch privates Engagement bei der fachlichen Weiterqualifizierung. Im Gegenzug, und das ist der entscheidende Punkt, sind zwei Drittel der Unternehmen aber bereit ihre Mitarbeiter konkret zu unterstützen, sei es durch Zahlung der Kursgebühren oder zusätzliche Urlaubstage.

Weiterbildung: Dank Bildungsurlaub vom Arbeitgeber

Nicht immer sind Arbeitgeber sofort von sich aus bereit, die privaten Weiterbildungsvorhaben ihrer Arbeitnehmer zu unterstützen. Immerhin entstehen bei einer finanziellen Übernahme Kosten auf Unternehmensseite, ebenso kann es zu Verkürzungen der Arbeitszeit kommen. Welche Argumente haben also Arbeitnehmer, um ihren Chef doch von einer Unterstützung zu überzeugen?

Aus Sicht des Arbeitgebers ist es wichtig, dass die geplante Weiterbildung mit entsprechendem Vorlauf angekündigt wird. Es gibt kaum eine schlechtere Verhandlungsbasis als einen Chef, der sich überrumpelt und zu äußerst kurzfristigen Entscheidungen gedrängt fühlt. Eine geschickte Argumentation erfordert gute Vorbereitung: Man sollte klar belegen können, warum der Arbeitgeber von dieser Weiterbildung profitiert und welchen Eigenanteil man selber leistet, aber auch welche Leistungen man als Mitarbeiter konkret vom Unternehmen erwartet – also Kostenübernahme und/oder Arbeitsfreistellung.

Der Gesetzgeber kommt den Arbeitnehmern in den meisten Bundesländern ohnehin entgegen, indem per Gesetz die Möglichkeit besteht sich zur Absolvierung einer Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Die einzelnen Bildungsurlaubsgesetze unterscheiden sich je Bundesland: So gibt es in Sachsen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg gar keinen Bildungsurlaub. In allen übrigen Bundesländern stehen Arbeitnehmern jährlich 5 Arbeitstage für ihre allgemeine, politische und berufliche Bildung zur Verfügung (Ausnahme: das Saarland mit 6 Arbeitstagen). In der Regel kann sogar der Anspruch von zwei Jahren zusammengefasst werden, so dass auch längere Weiterbildungen möglich sind.

Habt ihr denn schon einmal euren Chef von euren Wünschen in puncto Weiterbildung überzeugen müssen? Wie seid ihr dabei vorgegangen?

Zum Thema Bildungsurlaub findet ihr hier weitere Infos:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_informationen-und-gesetze-nach-bundeslaendern_18.html

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