Körper, Geist & Job

Kur für Eltern und Kinder: Ich bin dann mal weg

Quelle: Susanne Schmich/pixelio.de
Geschrieben von Angelika

Wie es immer so ist, der letzte Tag vor Urlaub oder längerer Abwesenheit ist meist ziemlich stressig.

Gerade darf ich das mal wieder erfahren. Bei mir steht eine Mutter-Kind-Kur an und trotz aller guten Vorsätze von wegen: „Ich mach mir keinen Stress mehr“ schwimme ich gerade wieder mal in einem Wust von Aufgaben, die noch übergeben, delegiert, abgearbeitet oder vielleicht auch einfach zur Seite gelegt werden müssen und dann kann es morgen früh endlich losgehen – zur Kur. Einige von Euch fragen sich sicher, was man als Arbeitnehmer alles beachten muss, wenn es um dieses Thema geht.

Zunächst braucht man ein eigenes Kind, um an einer Mutter/Vater-Kind-Kur teilnehmen zu können. Spaß beiseite: Es geht hierbei darum, dass Mütter oder Väter, die durch ihre Elternrolle erheblich belastet und zusätzlich gesundheitlich beeinträchtigt sind, entlastet werden von den Alltagsaufgaben und spezielle, individuell angebrachte Therapien angeboten werden.

Diese Mutter/Vater-Kind – Kuren können der Vorsorge oder auch der Rehabilitation dienen. Wenn die Kinder zusätzlich eine Behandlung benötigen, so ist dies möglich; ansonsten können Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren ihre Mutter oder ihren Vater zur Kur begleiten und während der Therapiemaßnahmen der Eltern in einen Kur-Kindergarten oder eine Hausaufgabenbetreuung gehen.

Die Bewilligung von Kur-Anträgen obliegt dem medizinischen Dienst der Krankenkassen. Zunächst jedoch holt man sich den Antrag bei der Krankenkasse selbst, füllt Formulare aus, außerdem läßt man seinen Hausarzt ein Formular ausfüllen und schickt diese Unterlagen an die Krankenkasse zurück. Ich habe die Erfahrung gemacht, innerhalb von 7 Tagen eine Bewilligung zu erhalten und war damit positiv überrascht worden.

Gerade wenn man alleinerziehend oder auch alleinerziehend auf Zeit (Partner ist nur am Wochenende zu Hause oder längere Zeit im Ausland tätig) ist, stehen die Chancen gut, einen Kurantrag bewilligt zu bekommen. Solche oder ähnlich relevante Informationen sollte man also beim Ausfüllen des Antrags nicht verschweigen. Hierzu zählen auch andere stark belastende familiäre Situationen, Trennungen, Erziehungs- oder Versorgungsprobleme, extreme psychische Belastungen, Burn-out, pflegebedürftige oder behinderte Kinder oder andere zu versorgende Angehörige.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, empfiehlt es sich, einen Widerspruch einzulegen, oftmals gelingt dieser zweite Versuch, wie ich gehört habe.

Nachdem man die Zusage der Krankenkasse erhalten hat, kann man sich mit der kooperierenden Organisation (z.B. Müttergenesungswerk) in Verbindung setzen und Termin und Kurklinik klären.

Anschließend sollte man den Arbeitgeber möglichst schnell darüber informieren, denn ein Arbeitsausfall von üblicherweise drei Wochen ist nicht unbedingt eine gute Nachricht für ihn, auch wenn dieser sich darüber im Klaren sein sollte, dass ein/e erholte/r Mitarbeiter/in wieder bessere Leistungen erzielen kann.

Damit man auch während der Kur das bisherige Gehalt bekommt, benötigt der Arbeitgeber einen entsprechenden Nachweis, über welchen Zeitraum die Kur tatsächlich bewilligt wurde. Dies kann beispielsweise die schriftliche Zusage der Krankenkasse für den Kurplatz oder die Bestätigung des Aufenthalts der jeweiligen Kurklinik sein.

Auf jeden Fall werde ich Euch nach meiner Rückkehr von der Ostsee berichten, ob ich wirklich die Erholung erfahren konnte, die ich mir erhofft hatte. Nun aber muss ich wirklich los….

Über den Autor

Angelika

Angelika kümmerte sich von 2010 bis 2017 um die Vermittlung von Freiberuflern. Sie hat Betriebswirtschaft studiert und ist zudem ausgebildete Heilpraktikern. Im Büro sorgte sie für unser medizinisches Wohl und außerdem, dank ihres wunderbaren Humors, oft für gute Laune.