Arbeitsrecht

Vorteile eines Betriebsrates für Arbeitnehmer

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Geschrieben von Gastautor

Unser heutiger Artikel ist mal wieder ein Gastbeitrag. Sultan Özaslan, wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltskanzlei, informiert rund um das Thema Betriebsrat.

Sie möchten sich bewerben? Dann ist ein Unternehmen mit Betriebsrat äußerst interessant für Sie!

Warum? Ganz einfach, in einem Unternehmen ohne Betriebsrat ist die Gefahr groß, dass die Mitarbeiter bei wichtigen Entscheidungen nicht miteinbezogen werden und die Belange der Belegschaft unter Umständen wenig oder im schlimmsten Falle gar keine Beachtung finden. Ist jedoch die Arbeitnehmervertretung, in Form eines Betriebsrates, vorhanden, müssen Sie sich um so etwas keine Sorgen machen. Als Organ zur Mitbestimmung und Vertretung von Arbeitnehmerinteressen ist dieser das Sprachroh der Mitarbeiter. Der Betriebsrat kann zwar über Angelegenheiten, wie zum Beispiel eine anstehende Betriebsverlegungen nicht entscheiden, aber er hat bei solchen Sachverhalten bedeutendes Mitspracherecht. In § 80 BetrVG sind seine Aufgaben genauestens geregelt. Somit können Sie sich wirklich darauf verlassen, dass die Arbeitgeber die Interessen des Betriebsrates wahren.

Ein großer Vorteil eines Betriebsrates liegt darin, dass dieser vor jeder Kündigung angehört werden muss und das Recht hat, der Kündigung aus den in § 102 BetrVG genannten Gründen zu wiedersprechen. Ist dies der Fall, muss der Arbeitnehmer vorerst weiterbeschäftigt werden, bis der Kündigungsschutzprozess geklärt ist. Somit ist der Kündigungsschutz wesentlich höher als bei Firmen ohne Betriebsrat.

Entscheiden Sie sich für ein Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung, können Sie sich sicher sein, dass sich dies positiv auf die Familienfreundlichkeit des Unternehmens auswirkt. Denn in sozialen Angelegenheiten, also bei der Arbeitszeitregelung und somit bei der Einführung unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle sowie bei der Urlaubsregelung, bestimmt der Betriebsrat mit.

Vielleicht haben Sie aber auch selbst Interesse daran, ein Betriebsratsamt zu übernehmen. Dies ist eine interessante Möglichkeit, die sich Ihnen hier bietet. Sobald Sie sechs Monate dem Betrieb angehören (§ 8 BetrVG), sind Sie für das Amt des Betriebsrates wählbar. Dieses besetzen Sie für vier Jahre und haben während dieser Zeit die Chance, einen Einblick in das Unternehmen zu erhalten, der nicht vielen Mitarbeiter gewährt wird. Damit sie den Anforderungen, die durch das Amt an Sie gestellt werden, nachkommen können und dem Arbeitgeber damit auf Augenhöhe gegenüber treten, gibt es spezielle Seminare von AfA-Seminare, um sich wichtiges juristisches Wissen anzueignen. Aber auch bei der Weiterbildung der Kollegen ist der Betriebsrat sehr darauf bedacht, entsprechende Schulungen vorzuschlagen und für die Umsetzung zu sorgen.

Sollten Sie sich für eine Arbeitsstelle bei einem Großbetrieb interessieren, der eine entsprechend hohe Mitarbeiteranzahl vorweist und dennoch kein Betriebsratsgremium errichtet hat, sollten Sie prüfen, weshalb dies der Fall ist. Natürlich können auch Unternehmen ohne Betriebsrat ein gutes Arbeitsklima vorweisen, jedoch ist trotzdem zu empfehlen, genau zu recherchieren, wieso keine Arbeitnehmervertretung vorhanden ist.  Grundsätzlich ist bei jeder Firma individuell zu prüfen, ob die Einrichtung eines Betriebsrats sinnvoll und nötig ist. Bei kleinen Unternehmen, die zwar die gesetzlichen Vorschriften zur Wahl eines Betriebsrates erfüllen, wird häufig auf diesen verzichtet, was jedoch in den überwiegenden Fällen völlig legitim ist. Doch prüfen Sie hier nicht nur den Betrieb, sondern vor allem auch Ihre ganz eigenen und persönlichen Anforderungen an Ihren zukünftigen Arbeitgeber und ob es für Sie selbst von Bedeutung ist, bei einem Unternehmen mit Betriebsrat zu arbeiten.

Das Thema Betriebsrat in einem Bewerbungsgespräch anzusprechen, könnte sich als taktisch unklug herausstellen. Nutzen Sie lieber andere Quellen, um sich über die Arbeitnehmervertretung des jeweiligen Unternehmens zu informieren.

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