Arbeitsrecht

Tätigkeit im Betriebsrat: Wie geht man damit in der Bewerbung um?

Wir haben diese Anfrage nicht sehr oft, aber immer mal wieder fragen uns Bewerber (wenn wir hier die männlichen Formen nehmen, dient es zur besseren Lesbarkeit), ob sie ihre Betriebsratszugehörigkeit in der Bewerbung angeben sollten. Wir haben dabei gemerkt, dass es sich nicht immer so leicht mit ja oder nein beantworten lässt, denn es gibt da einiges zu bedenken.

Betriebsrat: Seine Aufgabe

Die Arbeit von Betriebsräten ist in Deutschland als institutionalisierte Arbeitnehmervertretung durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Unternehmen im privaten Besitz geregelt. Personalräte werden im Öffentlichen Dienst mit fast den gleichen Kompetenzen ausgestattet. Auch zur Gründung und der Arbeitsweise wird man hier fündig. Grundsätzlich kann man zwischen den einzelnen Rechten unterscheiden.

Betriebsrat: Die Mitwirkungsrechte

Da gibt es die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates, die sich auf die Informationsrechte, Beratungsrechte, Widerspruchsrechte und Zustimmungsverweigerungsrechte beziehen. Am Beispiel der Informationen darf der Betriebsrat zu allen betrieblichen Belangen Informationen einsammeln und an die Belegschaft weitergeben. Das ist eine sehr starke Position und stellt die Arbeitnehmervertretung auf die gleiche Stufe wie den Arbeitgeber. Auch hat er das Recht bei Kündigungen aktiv in den Widerspruch zu gehen. Kündigt der Arbeitgeber dann trotzdem, ist diese nur unter gewissen Umständen wirksam. Die Wirksamkeit festzustellen, wird dann meist einer Schlichterstelle oder dem Arbeitsgericht überlassen. Sollte ein Arbeitgeber ohne Anhörung des Betriebsrates eine Kündigung aussprechen, so ist sie in jedem Fall unwirksam.

Betriebsrat: Die Mitbestimmungsrechte

Mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates kann dieser sogar auf unternehmerische Entscheidungen Einfluss nehmen. Hier sollte es nach der Auslegung in vielen Unternehmen um eine aktive Gestaltung des Lebens im Unternehmen gehen. Da gibt es die Betriebsvereinbarungen z.B. zu Abläufen im Unternehmen, zu Arbeitszeiten, Dienstplänen oder auch z.B. zur Gesunderhaltung der Belegschaft. Dabei hat der Betriebsrat ein Vorschlagsrecht und kann von Arbeitgeber Unterstützung einfordern. Unter den Punkt der Mitbestimmung fällt auch die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses (bei über 100 MA), in dem alle wirtschaftlichen Belange vom Arbeitgeber offengelegt werden müssen. Das sind zum Beispiel die finanzielle Lage der Unternehmung, die Produktionsdaten, große Partnerschaften, Jahresabschlüsse, Risikobewertungen und auch Unternehmenszukäufe. Zudem ist der Betriebsrat bei Betriebsänderungen zu involvieren, wobei er auf den Interessenausgleich für die Arbeitnehmer achtet. Das heißt, ändert sich gravierend etwas im Arbeitsumfeld des Arbeitnehmers, kann der Betriebsrat dafür einen Ausgleich fordern und damit die Interessen des Mitarbeiters wahren.

Als Betriebsrat bewerben

Für jemanden, der sich im Betriebsrat oder in der Auszubildendenvertretung engagiert, sind dies ja sehr umfangreiche Möglichkeiten sich einzubringen. Will man die Rechte aller konstruktiv im Unternehmen durchsetzen, wird von einem viel Wissen über Betriebswirtschaft und eine gewisse Fähigkeit zur Kommunikation abverlangt. Wir unterstellen mal, dass jemand, der sich im Betriebsrat engagiert, an all dem Interesse hat und sich auch gern für andere einsetzt. Eigentlich sind das ja Verhaltensweisen, nach denen so mancher Arbeitgeber sucht. In vielen Gesprächen mit Arbeitgebern haben wir jedoch festgestellt, dass trotzdem eine Mitgliedschaft eines Bewerbers im Betriebsrat ein kurzes Innehalten verursacht. Vielleicht sind da schlechte Erfahrungen mit Betriebsräten die Ursache, oder man hört so Geschichten vom harten Arbeitskampf. Oder man will sich keinen „Störenfried“ ins Unternehmen holen, der die Mitarbeiter über seine Rechte aufklärt. Das würde so offen aber niemand zugeben. Und da man ja auch nicht wissen kann, welche Erfahrungen der künftige Arbeitgeber mit den Mitbestimmungsgremien gemacht hat, bzw. welche Kultur im Unternehmen herrscht, sollte man sich sehr gut überlegen, ob nicht die Zugehörigkeit im Betriebsrat ein Thema für ein Vorstellungsgespräch wäre. Dann konnte man sich auch schon ein erstes Bild vom Unternehmen und den dazugehörigen Personen machen.

Ich konnte sehr positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten sammeln und würde einen Bewerber, den ich für sonst sehr geeignet halte, auf jeden Fall zum Gespräch einladen. Aber da kann ich wirklich nur für mich sprechen.

Über den Autor

Ina

Ina ist Personalerin mit Leib und Seele und war von Juni 2012 bis Mai 2015 unsere Frau an der “Front”. Sie hat bereits in der Personalentwicklung, als Headhunter und als Personalleiterin gearbeitet. Gegenwärtig war sie auch in Sachen systemische Beratung unterwegs, coacht und begleitet Fach- und Führungskräfte. Ina hat viel erlebt, was im Personalwesen passieren kann und ist gespannt auf das, was sie noch nicht erlebt hat. Über ihre Erfahrungen berichtete sie auch hier auf dem Bewerberblog.