Arbeitsrecht

Kündigung in der Probezeit: Was tun?

Eine Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitgeber ist eine blöde Sache. Vor allem für Berufsanfänger ergeben sich dann aus so einer Situation oft große Probleme bei der Jobsuche. Denn: Die Probezeit nicht überstanden zu haben, bedeutet in der Regel, dass man den Aufgaben bzw. Anforderungen des Jobs nicht in dem Maße gewachsen war, wie es der Arbeitgeber erwartet hatte. Und da wird man dann eben stutzig.Der Kandidat bewirbt sich dann mit einem Arbeitszeugnis, das meist nach „naja, er/sie hat halt ihre Aufgaben gut erledigt“ klingt und in dem schwarz auf weiß steht, dass die Probezeit nicht überstanden wurde. Und so wird es fast hunderprozentig im Laufe der Bewerbung passieren, dass man nach den Gründen der Kündigung gefragt wird. Und nun?

Man könnte das Arbeitszeugnis gleich weglassen. Damit provoziert man aber womöglich erst recht, dass der Personaler denkt: Da ist was faul. Und die Frage nach dem Zeugnis kommt dann sowieso. Also ist das keine gute Idee.

Man sollte so offen, wie es möglich ist, über die Umstände der Kündigung sprechen ohne dabei über den ehemaligen Arbeitgeber herzuziehen. Probleme zu verheimlichen bringt nicht viel, weil man erstens eh unter dem Verdacht steht, dass etwas nicht stimmt und weil zweitens fachliche Unsicherheiten später im Job eh herauskommen würden. Fehler zuzugeben und glaubhaft zu versichern, dass man verstanden habe und an sich arbeite, ist dann der beste Weg.

Man sollte für den Fall gewappnet sein, dass man nach einer Referenz, also nach dem Kontakt zum ehemaligen Vorgesetzten oder einem Kollegen gefragt wird. So einen Kontakt sollte man parat haben und Idealfall sogar schon mit der möglichen Referenzperson abgesprochen haben, dass es zu so einem Anruf kommen kann.

Lagen die Gründe für die Kündigung wirklich beim Arbeitgeber, wird es mit der Erklärung doppelt schwer, denn mit Schuldzuweisungen steht man immer erst mal unter dem Verdacht, von sich selbst ablenken zu wollen. Eine Möglichkeit könnte es in einem solchen Fall sein, auf Arbeitgeberportale wie kununu.de hinzuweisen, wenn es von anderen ehemaligen Kollegen ähnliche Kritiken gibt.

Werden also Mitarbeiter systematisch aus unklaren Gründen gekündigt oder gibt es Vorgesetzte, die unfaire Maßstäbe ansetzen, ist das vielleicht schon anderen passiert, die darüber im Internet berichtet haben. Und dann kann man dem Personaler schon mal darauf hinweisen, dass er sich darüber im Netz selbst ein Bild macht. Zum Thema Arbeitgeberbewertungsportale in der Bewerbung wird es demnächst auch nochmal einen Beitrag geben.

→siehe auch unser Beitrag „Kein Arbeitszeugnis, was nun?“

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